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Barrierefreies Camping: Worauf Sie achten sollten

Ob ein Campingplatz für Sie barrierefrei ist, hängt von Ihren Bedürfnissen und von Einzelheiten ab, die ein Symbol in der Platzbeschreibung nicht zeigt: Zugang und Ausstattung der Sanitäranlagen, befestigte Wege, ein ebener und ausreichend großer Stellplatz, Mietunterkünfte ohne Stufen. Verlässlicher als eine pauschale Angabe sind Informationen nach dem bundesweiten Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ oder konkrete Maße und Fotos, die Sie vor der Anfrage beim Betreiber erfragen. Menschen mit Assistenzhund darf ein öffentlich zugänglicher Platz grundsätzlich nicht wegen des Hundes abweisen (§ 12e BGG).

Fachliche Prüfung ausstehend

Dieser Beitrag ist ein Entwurf der Redaktion. Er erscheint öffentlich erst nach der Prüfung durch eine Fachautorin oder einen Fachautor.

Das Wichtigste in Kürze

  • „Barrierefrei“ in einer Platzbeschreibung ist in der Regel eine Angabe des Betreibers. Fragen Sie nach Maßen, Fotos und Einzelheiten, die zu Ihrem Bedarf passen.
  • „Reisen für Alle“ ist das bundesweite Informations- und Kennzeichnungssystem für barrierefreie touristische Angebote und beruht auf bundeseinheitlichen Qualitätskriterien.
  • Barrierefrei ist nicht dasselbe wie rollstuhlgerecht. Maßstab für barrierefreies Bauen in den Landesbauordnungen ist in der Regel die DIN 18040 (Teile 1 bis 3).
  • Assistenzhunde: Betreiber öffentlich zugänglicher Anlagen dürfen den Zutritt grundsätzlich nicht wegen des Hundes verweigern (§ 12e BGG).
  • Geplant, aber noch nicht beschlossen: Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 01.04.2026 sollen auch private Anbieter im Einzelfall angemessene Vorkehrungen treffen müssen, etwa eine mobile Rampe.

Was „barrierefrei“ auf dem Campingplatz bedeuten kann

Barrierefreiheit betrifft viele Menschen. Nach dem Dritten Teilhabebericht der Bundesregierung, den der Entwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes zitiert, leben in Deutschland rund 13 Mio. Menschen mit Behinderungen, etwa 16 % der Bevölkerung. Die Nationale Tourismusstrategie spricht von knapp 8 Mio. Menschen mit Schwerbehinderung und betont, dass Barrierefreiheit auch für ältere Menschen und Familien mit Kindern ein wichtiger Faktor ist.

Was „barrierefrei“ im Einzelfall heißt, hängt vom Bedarf ab. Ein Platz, der für Gäste mit Rollator gut geeignet ist, kann für Rollstuhlnutzer ungeeignet sein; wer schlecht sieht oder hört, braucht andere Vorkehrungen als jemand mit eingeschränkter Gehfähigkeit. Auch im Bauordnungsrecht wird unterschieden: Die Bundesregierung verweist darauf, dass die Länder festlegen, wie viele Wohnungen im Neubau barrierefrei oder rollstuhlgerecht sein müssen, und dass als Maßstab in den Landesbauordnungen in der Regel die DIN 18040 in ihren Teilen 1 bis 3 herangezogen wird. Teil 2 betrifft Wohnungen. Fragen Sie den Betreiber deshalb, ob Sanitärgebäude oder Mietunterkünfte nach dieser Norm geplant wurden und ob sie rollstuhlgerecht sind.

BedarfWorauf es besonders ankommt
Gehbehinderung, Rollatorkurze und ebene Wege, Sitzgelegenheiten, Haltegriffe, Stellplatz nahe am Sanitärgebäude
Rollstuhlstufenlose Zugänge, breite Türen, Bewegungsfläche im Bad, unterfahrbares Waschbecken, befestigte Wege und Stellplatz
Sehbehinderung, Blindheitgut beleuchtete Wege, kontrastreiche Markierungen, tastbare oder gut lesbare Lagepläne, Hilfe bei der Orientierung
Hörbehinderung, Gehörlosigkeitschriftliche Kommunikation, optische Signale bei Alarm, Absprachen per Nachricht
kognitive Beeinträchtigungverständliche Informationen, klare Beschilderung, feste Ansprechperson

„Reisen für Alle“: Informationen statt Pauschalsymbol

„Reisen für Alle“ ist nach Angaben der Bundesregierung das bundesweite Informations- und Kennzeichnungssystem für barrierefreie touristische Angebote. Der Bund ist Konzessionsgeber und finanziert den IT-Betrieb des Systems über die Deutsche Zentrale für Tourismus. In ihrer Nationalen Tourismusstrategie vom Januar 2026 beschreibt die Bundesregierung das System als Informationsplattform, die auf bundeseinheitlichen Qualitätskriterien beruht und bei Nutzern hohe Glaubwürdigkeit genießt; sie ruft touristische Anbieter auf, es stärker zu nutzen.

Der Nutzen für Sie liegt in den Einzelheiten: Statt eines pauschalen „barrierefrei“ zeigt das System nach einheitlichen Kriterien, wie ein Angebot beschaffen ist, sodass Sie selbst entscheiden können, ob es zu Ihrem Bedarf passt. Fragen Sie beim Betreiber nach, ob für den Platz Angaben nach „Reisen für Alle“ vorliegen, und lassen Sie sich diese zeigen. Fehlt eine Kennzeichnung, heißt das nicht, dass der Platz ungeeignet ist. Dann brauchen Sie aber konkrete Maße und Fotos, bevor Sie sich festlegen.

Sanitäranlagen, Wege und Untergrund

Ein WC mit Rollstuhlsymbol allein macht noch kein barrierefreies Sanitärgebäude. Entscheidend ist, ob Sie vom Stellplatz bis zur Dusche ohne Hindernisse kommen. Diese Fragen helfen bei der Einschätzung:

BereichWorauf achtenFrage an den Platz
Barrierefreies Badstufenloser Zugang, Türbreite, Bewegungsfläche, Haltegriffe, bodengleiche Dusche mit Sitz, NotrufWie breit ist die Tür in Zentimetern, und gibt es Haltegriffe, Duschsitz und Notruf?
Zugang zum Badfrei zugänglich oder abgeschlossen, Beleuchtung nachtsIst das barrierefreie Bad jederzeit zugänglich, und wie komme ich hinein?
WegePflaster oder Asphalt statt Rasen und losem Schotter, Steigungen, StufenSind die Wege vom Stellplatz zum Sanitärgebäude befestigt und stufenlos?
Rezeption, Laden, Gastronomiestufenloser Eingang, erreichbare ThekeSind Rezeption, Laden und Restaurant ohne Stufen erreichbar?
Ver- und EntsorgungBedienhöhe, ErreichbarkeitLässt sich die Entsorgungsstation im Sitzen bedienen, oder hilft jemand?
Wasser und Strandbefestigter Zugang, EinstiegshilfeGibt es einen befestigten Weg zum Wasser?
NotfallAlarmierung auch für Gäste, die nicht hören oder sehenWie werde ich bei Alarm oder Unwetter informiert?

Beim Untergrund lohnt Genauigkeit: Rasen und loser Schotter können mit Rollstuhl oder Rollator schwer befahrbar sein, besonders bei Nässe; gepflasterte Wege und ein befestigter Stellplatz erleichtern den Alltag. In der Preistabelle auf campinga können Betreiber je Unterkunftsart den Untergrund angeben (Wiese, Schotter, Pflaster).

Stellplatz und Mietunterkunft

Stellplatz: Achten Sie auf einen ebenen, befestigten Stellplatz nahe am Sanitärgebäude und auf genug Fläche an der Seite, an der Sie aus- und einsteigen oder eine Rampe oder einen Lift nutzen. Strom- und Wasseranschluss direkt am Platz ersparen Wege mit Kanister und Kabel. Bitten Sie um die Reservierung eines bestimmten Stellplatzes, wenn nur wenige Plätze passen. In der Preistabelle auf campinga sind Fläche, Untergrund, Strom am Platz sowie Wasser und Abwasser am Platz als Angaben vorgesehen; fehlen sie, fragen Sie nach.

Mietunterkunft: Fragen Sie bei Mobilheimen, Hütten und Mietwohnwagen, ob Stufen zum Eingang führen oder eine Rampe vorhanden ist, und nach Türbreiten, Platz zum Wenden, Höhe von Bett und WC, bodengleicher Dusche und Haltegriffen. Lassen Sie sich Fotos vom Eingang und vom Bad schicken. Angebote finden Sie unter Mietunterkünfte; allgemeine Hinweise zu Mobilheimen enthält der Beitrag Mobilheim auf dem Campingplatz.

Fehlt eine Rampe, lohnt die Frage nach einer vorübergehenden Lösung. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes nennt eine mobile Rampe ausdrücklich als Beispiel für eine angemessene Vorkehrung, die ein Unternehmen im Einzelfall bereitstellen kann.

Rechte: Assistenzhund, Buchung im Internet und geplante Pflichten

RegelNormStandBedeutung für Gäste
Zutritt mit Assistenzhund§ 12e Abs. 1 BGGgeltendes RechtBetreiber öffentlich zugänglicher Anlagen dürfen den Zutritt nicht wegen des Assistenzhundes verweigern, außer bei unverhältnismäßiger oder unbilliger Belastung.
Kennzeichnung und Haftpflicht§ 12e Abs. 4 und 5 BGGgeltendes RechtDer Assistenzhund ist zu kennzeichnen; für ihn muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
Barrierefreie Buchung im Internet§ 1 Abs. 3 Nr. 5, § 3 Abs. 3 BFSGgilt für Leistungen nach dem 28.06.2025Buchungen für Verbraucher über Internetseiten und Anwendungen müssen barrierefrei sein; Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Angemessene Vorkehrungen privater Anbieter§ 7 BGG in der Fassung des EntwurfsGesetzentwurf vom 01.04.2026, im Juni 2026 im Bundestag in BeratungPrivate Anbieter sollen im Einzelfall praktikable Lösungen bieten; bauliche Veränderungen sollen nicht verlangt werden können.

Assistenzhunde: Als Assistenzhund gilt nach § 12e Abs. 3 BGG unter anderem ein Hund, der zusammen mit dem Menschen mit Behinderungen als Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft zertifiziert oder von einem Sozialversicherungsträger als Hilfsmittel anerkannt ist. Für Campingplätze, die allgemein Gäste aufnehmen, dürfte das Zutrittsrecht auch dann gelten, wenn sie Hunde sonst ausschließen; im Einzelfall kommt es auf die Umstände an. Der Gesetzentwurf vom 01.04.2026 will die Beschränkung auf typischerweise öffentlich zugängliche Anlagen streichen und eine Verweigerung nur noch bei unverhältnismäßiger Belastung zulassen. Welche Regeln für Hunde auf dem Platz sonst gelten, erklärt der Beitrag Camping mit Hund.

Buchung im Internet: Seit dem 28.06.2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also Internetseiten und Anwendungen auf Mobilgeräten, über die Verbraucher Verträge schließen. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen (§ 2 Nr. 17, § 3 Abs. 3 BFSG). Kleine, familiengeführte Plätze können darunter fallen; eine barrierefreie Buchungsseite können Sie dort also nicht voraussetzen.

Geplante Pflichten: Der Entwurf sieht vor, dass Unternehmen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligen dürfen; als Benachteiligung soll auch gelten, wenn angemessene Vorkehrungen im Einzelfall versagt werden. Bauliche Veränderungen sollen für private Anbieter als unverhältnismäßig gelten, und für privatrechtliche Mietverhältnisse soll die Regel nicht greifen. Im Streitfall soll ein kostenfreies Schlichtungsverfahren helfen. Ob und in welcher Fassung das Gesetz in Kraft tritt, ist offen.

Anfrage: So bekommen Sie verlässliche Antworten

Je genauer Sie Ihren Bedarf beschreiben, desto verlässlicher wird die Antwort. Nennen Sie in der Anfrage zum Beispiel die Breite Ihres Rollstuhls oder Rollators in Zentimetern, ob Sie einen Lift am Fahrzeug nutzen, ob Sie Haltegriffe oder einen Duschsitz brauchen, ob ein Assistenzhund Sie begleitet und wie Sie am liebsten kommunizieren. Bitten Sie um Fotos von Bad, Wegen und Stellplatz. Fragen Sie auch nach Preisen für eine Begleitperson und bei der Gemeinde, ob die Kurabgabesatzung Ermäßigungen vorsieht.

In der Suche nach Campingplätzen können Sie nach den Merkmalen „Barrierefrei“ und „Behinderten-WC“ filtern; beides sind Angaben der Betreiber. Die Anfrage ist unverbindlich: Der Betreiber antwortet mit „verfügbar“, einer Alternative oder „nicht verfügbar“, und Sie schließen die Reservierung danach direkt mit ihm ab. Wie Sie eine Anfrage aufbauen, erklärt der Beitrag Anfrage an einen Campingplatz. Wer mit Kindern oder Großeltern reist, findet weitere Prüfpunkte im Beitrag Campingplatz für Familien.

Häufige Fragen

Was bedeutet die Kennzeichnung „Reisen für Alle“?

Es ist das bundesweite Informations- und Kennzeichnungssystem für barrierefreie touristische Angebote, dessen Konzessionsgeber der Bund ist. Es beruht auf bundeseinheitlichen Qualitätskriterien und liefert Informationen, anhand derer Sie selbst beurteilen können, ob ein Angebot zu Ihrem Bedarf passt.

Muss ein Campingplatz meinen Assistenzhund aufnehmen?

Grundsätzlich ja, wenn der Platz allgemein Gäste aufnimmt: Nach § 12e BGG darf der Zutritt nicht wegen des Assistenzhundes verweigert werden, außer bei unverhältnismäßiger oder unbilliger Belastung. Der Hund muss als Assistenzhund gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein.

Ist ein Behinderten-WC schon ein barrierefreies Sanitärgebäude?

Nicht unbedingt. Es kommt auch auf stufenlose Wege, die Dusche, Haltegriffe, Bewegungsflächen und den Zugang zu jeder Tageszeit an. Fragen Sie nach Maßen und Fotos.

Muss die Buchungsseite eines Campingplatzes barrierefrei sein?

Seit dem 28.06.2025 gilt das nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Buchungen von Verbrauchern über das Internet, allerdings nicht für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme.

Fazit

Barrierefreies Camping gelingt, wenn Sie sich nicht auf ein Symbol verlassen, sondern Einzelheiten klären: Bad, Wege, Untergrund, Stellplatz und gegebenenfalls die Mietunterkunft. Angaben nach „Reisen für Alle“ bieten eine verlässliche Grundlage, konkrete Maße und Fotos ergänzen sie. Mit Assistenzhund haben Sie auf öffentlich zugänglichen Plätzen ein Zutrittsrecht. Weitergehende Pflichten für private Anbieter sind geplant, aber noch nicht beschlossen; bis dahin hilft eine genaue Anfrage am meisten.

Quellen

  1. Nationale Tourismusstrategie, Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 30.01.2026, BT-Drucksache 21/3940. Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/039/2103940.pdf (abgerufen am 28.09.2026)
  2. Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29.09.2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/1948 vom 02.10.2025. Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/019/2101948.pdf (abgerufen am 28.09.2026)
  3. Maßnahmen des Bundes für barrierefreies Wohnen und barrierefreie öffentliche Gebäude, Antwort der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/2488 vom 30.10.2025. Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/024/2102488.pdf (abgerufen am 28.09.2026)
  4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes, Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drucksache 21/5140 vom 01.04.2026. Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/051/2105140.pdf (abgerufen am 28.09.2026)
  5. Unterrichtung durch die Bundesregierung zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, BT-Drucksache 21/6669 vom 24.06.2026. Deutscher Bundestag. https://dserver.bundestag.de/btd/21/066/2106669.pdf (abgerufen am 28.09.2026)
  6. § 12e Behindertengleichstellungsgesetz – Menschen mit Behinderungen in Begleitung durch Assistenzhunde. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__12e.html (abgerufen am 28.09.2026)
  7. § 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Zweck und Anwendungsbereich. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__1.html (abgerufen am 28.09.2026)
  8. § 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Begriffsbestimmungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__2.html (abgerufen am 28.09.2026)
  9. § 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – Barrierefreiheit, Verordnungsermächtigung. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/__3.html (abgerufen am 28.09.2026)

Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.

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