Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt zwei Modelle: eine Mitgliedschaft mit Jahresgebühr (Beispiel: Landvergnügen) oder die Buchung je Nacht über Plattformen (Beispiele: roadsurfer spots, AlpacaCamping, hinterland.camp). Daneben können Sie Gastgeber direkt anfragen.
- Bei roadsurfer spots ist eine Servicegebühr von 15 % des Bruttobuchungspreises im angezeigten Preis enthalten; der Gastgeber bekommt seinen Preis vollständig, die Anmeldung als Gastgeber ist kostenlos.
- Ausstattung ist nicht selbstverständlich: Wasser, Strom, Toilette und Entsorgung gibt es nur, wenn der Eintrag sie nennt.
- Der Gastgeber bestimmt die Regeln – Ankunft, Aufenthaltsdauer, Campingverhalten, Hunde. Melden Sie sich vorher an und nehmen Sie Rücksicht auf den Betrieb.
- Ob ein Gastgeber Stellplätze anbieten darf, regelt das Landesrecht unterschiedlich. Ausländische Gäste unterschreiben auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen einen Meldeschein (§ 29 BMG).
So funktioniert Landcamping: die Modelle
| Modell | Beispiele | Was Sie zahlen | So läuft es ab |
|---|---|---|---|
| Mitgliedschaft mit Gastgeberverzeichnis | Landvergnügen | Jahresgebühr an den Anbieter; die Übernachtung beim Gastgeber ist nach dem Konzept des Anbieters kostenfrei | Gastgeber im Verzeichnis des Anbieters auswählen und sich nach dessen Regeln beim Gastgeber anmelden |
| Buchungsplattform | roadsurfer spots, AlpacaCamping, hinterland.camp | Preis je Nacht mit Servicegebühr; bei roadsurfer spots Vorauszahlung per Kreditkarte oder PayPal | im Internet buchen; Anfahrt und Regeln stehen in der Buchung |
| Direkter Kontakt | Höfe und Weingüter mit eigenem Eintrag, etwa unter Landcamping | Preis des Gastgebers; campinga erhebt keine Gebühr | unverbindliche Anfrage, Vereinbarung direkt mit dem Gastgeber |
Mitgliedschaft. Sie zahlen einmal im Jahr an den Anbieter und erhalten Zugang zum Verzeichnis der Gastgeber. Je öfter Sie übernachten, desto weniger kostet die einzelne Nacht: Bei zehn Übernachtungen entfällt ein Zehntel der Jahresgebühr auf jede Nacht. Preise und Bedingungen ändern sich; prüfen Sie sie vor dem Kauf beim Anbieter.
Buchungsplattform. Hier zahlen Sie je Nacht. Die Plattformen finanzieren sich über Servicegebühren; wie hoch sie sind und wer sie trägt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Bei roadsurfer spots gilt: Der angezeigte Preis enthält eine Servicegebühr von 15 % des Bruttobuchungspreises, der Rest geht an den Gastgeber. Ein Beispiel mit angenommenem Preis:
| Posten | Eine Nacht | Drei Nächte |
|---|---|---|
| Angezeigter Bruttopreis (Annahme) | 30,00 EUR | 90,00 EUR |
| davon Servicegebühr (15 %) | 4,50 EUR | 13,50 EUR |
| davon an den Gastgeber | 25,50 EUR | 76,50 EUR |
Vergleichen Sie bei Plattformen immer den Endpreis einschließlich aller Gebühren, bevor Sie buchen.
Gastgeber finden und auswählen
Gastgeber sind nicht nur Bauernhöfe und Weingüter. roadsurfer spots etwa nennt neben Weingütern und Höfen auch Waldgrundstücke, Plätze am Strand und in der Stadt. Entscheidend ist, dass Grundstück und Angebot zu Ihrem Fahrzeug und Ihren Erwartungen passen. Lesen Sie den Eintrag deshalb genau:
- Zufahrt und Untergrund: Feldwege, Steigungen und Wiesen sind für schwere oder lange Fahrzeuge nicht immer geeignet – besonders nach Regen.
- Fahrzeuggröße: Passt Ihr Wohnmobil auf die angebotene Fläche?
- Ankunft und Aufenthaltsdauer: Bis wann dürfen Sie ankommen, wie viele Nächte sind möglich?
- Ausstattung: Gibt es Wasser, Strom, Toilette oder eine Möglichkeit, Müll zu entsorgen?
- Hunde und Kinder: Sind Hunde erlaubt, gibt es freilaufende Hoftiere, Maschinen oder Gewässer?
- Hofladen und Angebot: Öffnungszeiten von Hofladen, Straußwirtschaft oder Weinprobe.
- Stornierung: Was gilt, wenn Sie absagen müssen?
Auf campinga finden Sie Landcamping-Gastgeber unter Landcamping. Sie stellen dort eine unverbindliche Anfrage; die Reservierung und alle Absprachen treffen Sie direkt mit dem Gastgeber. Wer mit Hund reist, findet weitere Hinweise im Beitrag Camping mit Hund.
Ausstattung und Autarkie: was Sie mitbringen sollten
Landcamping ist kein Campingplatz. Gehen Sie davon aus, dass Sie für Wasser, Toilette und Strom selbst sorgen, und freuen Sie sich über alles, was der Gastgeber zusätzlich bietet.
| Bedarf | Auf dem Hof | Ihre Lösung |
|---|---|---|
| Toilette | nur, wenn im Eintrag genannt | Bordtoilette; Kassette an einer Entsorgungsstation leeren |
| Frischwasser | nur nach Angabe oder Absprache | mit vollem Frischwassertank anreisen |
| Abwasser | Entsorgung nur, wenn im Eintrag genannt | Grauwassertank; an Stationen unterwegs entleeren |
| Strom | nur, wenn im Eintrag genannt | Bordbatterie, gegebenenfalls Solaranlage |
| Müll | nach Absprache | Müll mitnehmen |
| Stellfläche | je nach Hof Wiese, Schotter oder Hoffläche | Auffahrkeile; bei Nässe auf befestigtem Grund bleiben |
Abwasser gehört nie auf die Wiese oder in einen Graben. Wer Abwasser ohne Erlaubnis in ein Gewässer einleitet, handelt ordnungswidrig; der Bußgeldrahmen reicht bis 50.000 EUR (§ 103 WHG). Wo Sie unterwegs entsorgen können, erklärt der Beitrag Wohnmobilstellplatz finden.
Regeln und Umgangsformen auf dem Hof
Auf dem Hof sind Sie Gast in einem Betrieb, der weiterarbeitet. Die Regeln setzt der Gastgeber – fragen Sie im Zweifel nach.
- Vorher melden: Kündigen Sie sich an und nennen Sie die ungefähre Ankunftszeit; so kann der Gastgeber Ihnen den Platz zuweisen.
- Zugewiesenen Platz nutzen: Zufahrten, Hofeinfahrten und Wege für Maschinen frei lassen.
- Betrieb respektieren: Arbeitszeiten, Maschinenverkehr, Stallruhe; Kinder beaufsichtigen, Hunde an der Leine führen.
- Campingverhalten nur nach Absprache: Ob Tisch, Stühle und Markise erlaubt sind, entscheidet der Gastgeber.
- Ruhe halten: Laute Musik und Generatoren stören Tiere und Nachbarn.
- Nichts zurücklassen: Müll mitnehmen, Abwasser nur an Stationen entsorgen, kein offenes Feuer ohne Erlaubnis.
- Einkauf im Hofladen: Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Ob der Gastgeber einen Einkauf erwartet, klären Sie vorab; eine Flasche Wein oder ein Korb Gemüse ist eine freundliche Geste.
- Pünktlich abreisen: Bleiben Sie nicht länger als vereinbart und hinterlassen Sie den Platz so, wie Sie ihn vorgefunden haben.
Rechtlicher Rahmen: was Gäste wissen sollten
Erlaubnis des Eigentümers. Auf privatem Grund dürfen Sie nur mit Erlaubnis stehen; der Eigentümer kann andere von jeder Einwirkung ausschließen (§ 903 BGB). Die Einladung des Gastgebers deckt deshalb genau das, was vereinbart ist – nicht mehr Nächte und nicht die Nachbarwiese.
Landesrecht. Ob und wie viele Stellplätze ein Gastgeber anbieten darf, regeln die Länder unterschiedlich. Nach der nordrhein-westfälischen Camping- und Wochenendplatzverordnung gelten deren Vorschriften für Plätze mit mehr als drei Wohnwagen oder Zelten. Baden-Württemberg spricht seit 2023 erst ab mehr als fünf Campingfahrzeugen oder Zelten von einem Campingplatz; Plätze für bis zu zehn Fahrzeuge, die nur dem vorübergehenden Übernachten dienen, fallen dort nicht darunter. In Schleswig-Holstein dürfen Zelte und bewegliche Unterkünfte wie Wohnmobile nur auf dafür zugelassenen Plätzen aufgestellt werden (§ 37 LNatSchG). In Niedersachsen dürfen Grundbesitzer das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Wohnmobilen in der freien Landschaft nur für wenige Tage und im Einzelfall gestatten (NWaldLG). Einige Plattformen begrenzen zudem die Zahl der Stellplätze je Gastgeber; das ist Geschäftspraxis und ersetzt keine Prüfung nach Landesrecht.
Für Sie als Gast heißt das: Um die Genehmigung muss sich der Gastgeber kümmern, Bußgelder können je nach Landesrecht aber auch Gäste treffen – so bestätigte das OLG Schleswig 2020 ein Bußgeld nach § 37 LNatSchG gegen eine Wohnmobilfahrerin, die auf einem Parkplatz übernachtet hatte. Wählen Sie deshalb seriöse Angebote: Seriöse Gastgeber nennen klare Regeln und Kapazitäten; wer mehr Fahrzeuge aufnimmt, als der Eintrag nennt, oder Sie in Wald oder Schutzgebiet schickt, bietet kein sicheres Angebot. Was Gastgeber dazu wissen müssen, erklärt der Beitrag Stellplätze auf dem eigenen Hof anbieten; die Rechtslage außerhalb solcher Angebote beschreibt Wildcampen und Freistehen in Deutschland.
Meldeschein. Wer im Wohnmobil oder Zelt auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen übernachtet und im Inland gemeldet ist, muss sich nicht gesondert anmelden. Ausländische Gäste unterschreiben dagegen am Ankunftstag einen Meldeschein und weisen sich aus (§ 29 Abs. 2 bis 4 BMG). Rechnen Sie also damit, dass ein Gastgeber Sie als ausländischer Gast darum bittet. Einzelheiten im Beitrag Meldeschein auf dem Campingplatz.
Häufige Fragen
Was kostet Landcamping?
Das hängt vom Modell ab. Bei einer Mitgliedschaft zahlen Sie eine Jahresgebühr an den Anbieter, die Übernachtung selbst ist nach dessen Konzept kostenfrei. Auf Buchungsplattformen zahlen Sie je Nacht; bei roadsurfer spots sind 15 % des Bruttopreises Servicegebühr.
Darf ich beim Landcamping Tisch und Stühle aufstellen?
Das entscheidet der Gastgeber. Fragen Sie vorab oder bei der Ankunft, was auf dem zugewiesenen Platz erlaubt ist.
Gibt es Strom, Wasser und eine Entsorgung?
Nur, wenn der Eintrag es nennt. Reisen Sie mit vollem Frischwassertank, leerem Abwassertank und geladener Bordbatterie an.
Muss ich im Hofladen einkaufen?
Gesetzlich nicht. Ob der Gastgeber einen Einkauf erwartet, klären Sie vorab; eine Weinprobe oder ein Einkauf ist eine freundliche Geste.
Brauche ich als ausländischer Gast einen Meldeschein?
Auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen ja: Sie unterschreiben am Ankunftstag einen Meldeschein und weisen sich aus (§ 29 BMG). Deutsche Gäste brauchen seit dem 01.01.2025 keinen Meldeschein mehr.
Fazit
Landcamping verbindet die Übernachtung im eigenen Fahrzeug mit dem Besuch bei Erzeugern. Sie wählen zwischen einer Mitgliedschaft mit Jahresgebühr, einer Buchungsplattform mit Servicegebühr und dem direkten Kontakt zum Gastgeber. Planen Sie autark, melden Sie sich an, halten Sie sich an die Regeln des Hofes und prüfen Sie den Endpreis. Um die Zulässigkeit seines Angebots muss sich der Gastgeber kümmern; die Regeln dafür unterscheiden sich von Land zu Land, und Verstöße können auch Gäste treffen.
Quellen
- „Servicegebühr – roadsurfer spots FAQs“. roadsurfer GmbH. https://roadsurfer.com/faqs/spots/service-fee/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Campingplatz eröffnen & Gastgeber werden“. roadsurfer spots. https://spots.roadsurfer.com/de-de/gastgeber-werden (abgerufen am 28.09.2026)
- „Roadsurfer Spots: ausgefallene Stellplätze buchen“. Fritz Berger, Blog. https://www.fritz-berger.de/blog/inspiration/campingszene/roadsurfer-spots-ausgefallene-stellplaetze-buchen/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Landvergnügen digital“. Landvergnügen. https://landvergnuegen.com/products/landvergnuegen-digital (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wildcampen in Deutschland“. AlpacaCamping. https://www.alpacacamping.de/content/wildcampen-deutschland/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wildcamping in Deutschland – Geht das überhaupt?“. hinterland.camp. https://hinterland.camp/tips/wildcamping-in-deutschland (abgerufen am 28.09.2026)
- „Bundesmeldegesetz, § 29 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__29.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Bürgerliches Gesetzbuch, § 903 Befugnisse des Eigentümers“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__903.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wasserhaushaltsgesetz, § 103 Bußgeldvorschriften“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__103.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CW VO)“. Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de. https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/01012019-verordnung-ueber-camping-und-wochenendplaetze-camping-und/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Camping- und Wochenendplatzverordnung (CPlVO) vom 13.06.2023“. Land Baden-Württemberg, landesrecht-bw.de. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-CPlVBW2023rahmen (abgerufen am 28.09.2026)
- „§ 37 LNatSchG – Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften“. Land Schleswig-Holstein, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NatSchGSH2010V3P37 (abgerufen am 28.09.2026)
- „§ 27 NWaldLG – Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile“. Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS). https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/1cbb32f0-873b-373f-8580-ae1ad8399be6 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BGBl. 2024 I Nr. 323)“. Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Aufstellen und Benutzen eines Wohnmobils zu Wohnzwecken auf einem öffentlichen Parkplatz“, Pressemitteilung zum Beschluss vom 15.06.2020, 1 Ss-OWi 183/19. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht. https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/OLG/Presse/PI/202007Wohnmobil (abgerufen am 28.09.2026)
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.