Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keine einheitliche Freigrenze. In Nordrhein-Westfalen gilt die Camping-Verordnung für Plätze mit mehr als drei Wohnwagen oder Zelten, in Baden-Württemberg beginnt der Campingplatz erst bei mehr als fünf Campingfahrzeugen. Obergrenzen von Buchungsplattformen sind Geschäftspraxis, kein Recht.
- Liegt der Hof im Außenbereich, entscheidet § 35 BauGB mit; das Bauordnungsrecht der Länder bleibt daneben anwendbar (§ 29 Abs. 2 BauGB). Sprechen Sie vorab mit der unteren Bauaufsichtsbehörde.
- Für ausländische Gäste müssen Sie Meldescheine bereithalten und ein Jahr aufbewahren (§§ 29, 30 BMG).
- Die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegt 7 % Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Umsätze von Kleinunternehmern sind steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 EUR und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreitet (§ 19 UStG). Plattformen, die unter das Plattformen-Steuertransparenzgesetz fallen, melden Einnahmen an das Bundeszentralamt für Steuern.
- Sie haften für schuldhaft verursachte Schäden (§ 823 BGB) und als Tierhalter (§ 833 BGB). Lassen Sie sich den Versicherungsschutz vor dem Start schriftlich bestätigen.
Genehmigung: Was Bau- und Landesrecht verlangen
Planungsrecht. Für Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen zum Inhalt haben, gelten die §§ 30 bis 37 BauGB (§ 29 Abs. 1 BauGB). Liegt Ihr Hof im Außenbereich, ist ein Vorhaben dort privilegiert zulässig, wenn es „einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt“, öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB). Andere Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB). Ob Ihr Stellplatzangebot dem Betrieb dient oder als sonstiges Vorhaben beurteilt wird, entscheidet die Bauaufsicht im Einzelfall. Das Bauordnungsrecht der Länder und andere öffentlich-rechtliche Vorschriften bleiben unberührt (§ 29 Abs. 2 BauGB).
Camping-Verordnungen der Länder. Ab welcher Größe ein Platz als Campingplatz gilt und dessen besondere Anforderungen erfüllen muss, legen die Länder fest – unterschiedlich:
| Land | Vorschrift | Kernregel | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Camping- und Wochenendplatzverordnung (CW VO) | gilt für Plätze mit mehr als drei Wohnwagen oder Zelten | kommunale Parkplätze für Wohnmobile, die nur zum vorübergehenden Übernachten dienen, sind keine Campingplätze |
| Baden-Württemberg | Camping- und Wochenendplatzverordnung vom 13.06.2023 | Campingplatz erst bei mehr als fünf Campingfahrzeugen oder Zelten; nach der alten Verordnung von 1984 ab vier | Plätze für bis zu zehn Campingfahrzeuge, die nur dem vorübergehenden Übernachten dienen, sind keine Camping- oder Zeltplätze |
| Schleswig-Holstein | § 37 Landesnaturschutzgesetz | Zelte und bewegliche Unterkünfte nur auf dafür zugelassenen Plätzen | Ausnahmen eng begrenzt, etwa für Wanderer ohne Fahrzeug |
| Niedersachsen | § 27 NWaldLG | in der freien Landschaft kein Zelten und kein Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen außerhalb genehmigter Campingplätze | Grundbesitzer dürfen das nur für wenige Tage und im Einzelfall gestatten |
Eigene Camping-Verordnungen gibt es auch in anderen Ländern, etwa in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland; ihre Schwellenwerte sind hier nicht ausgewertet. Plattformen für private Stellplätze setzen teils eigene Obergrenzen je Gastgeber. Diese Grenzen sind Geschäftsbedingungen – maßgeblich ist das Recht Ihres Landes. Und auch wenn Ihr Platz nicht unter eine Camping-Verordnung fällt, heißt das nicht automatisch, dass er genehmigungsfrei ist.
Naturschutz, Wasser und Wald. Im Außenbereich dürfen an Bundeswasserstraßen, Gewässern erster Ordnung und stehenden Gewässern über 1 Hektar im Abstand bis 50 m von der Uferlinie keine baulichen Anlagen errichtet oder wesentlich geändert werden, an der Küste gilt ein Abstand von mindestens 150 m (§ 61 Abs. 1 BNatSchG); einige Länder weichen davon ab. Waldflächen scheiden in der Regel aus: In Mecklenburg-Vorpommern etwa ist das Abstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen im Wald unzulässig, Ausnahmen brauchen die Genehmigung der Forstbehörde. In Schutzgebieten gilt die jeweilige Schutzgebietsverordnung.
Mehr zu größeren Plätzen im Beitrag Wohnmobilstellplatz eröffnen.
Haftung und Versicherung
Wer Gäste auf den Hof holt, öffnet einen Arbeitsplatz mit Maschinen, Tieren, Gruben und Gewässern. Rechtlich gilt: Wer vorsätzlich oder fahrlässig Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum eines anderen widerrechtlich verletzt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 Abs. 1 BGB). Für Tiere gilt eine eigene Haftung: Verletzt ein Tier einen Menschen oder beschädigt es eine Sache, haftet der Tierhalter (§ 833 Satz 1 BGB). Bei Haustieren, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen, etwa Nutztieren, entfällt die Haftung, wenn Sie bei der Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet haben oder der Schaden auch dann entstanden wäre (§ 833 Satz 2 BGB).
Für die Praxis heißt das:
- Gefahrenbereiche trennen: Stellplätze abseits von Maschinenwegen, Güllelager, Silos, Weiden und Gewässern; gesperrte Bereiche kennzeichnen.
- Hofordnung schreiben: Ankunft, Ruhezeiten, Kinder, Hunde, Feuer, gesperrte Bereiche – im Eintrag und vor Ort.
- Versicherung klären: Fragen Sie, ob die Betriebshaftpflicht die Stellplatzvermietung und die Gäste umfasst, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
Meldeschein, Gästedaten und Plattformen
Meldeschein. Wer in Zelten, Wohnmobilen oder Wohnwagen auf gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Plätzen übernachtet und im Inland gemeldet ist, muss sich nicht gesondert anmelden (§ 29 Abs. 4 BMG). Ausländische Gäste unterschreiben am Ankunftstag einen Meldeschein und weisen sich mit Pass oder Passersatz aus (§ 29 Abs. 2 bis 4 BMG). Als Leiter einer solchen Einrichtung müssen Sie Meldescheine bereithalten (§ 30 Abs. 1 BMG), ab dem Abreisetag ein Jahr aufbewahren und innerhalb von drei Monaten danach vernichten (§ 30 Abs. 4 BMG). Für deutsche Gäste ist der Meldeschein seit dem 01.01.2025 entfallen. Ob eine Kurtaxe anfällt, entscheidet Ihre Gemeinde; Hintergründe: Kurtaxe beim Camping und Meldeschein auf dem Campingplatz.
Plattformen. Die zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen an unbeweglichem Vermögen gegen Vergütung ist eine „relevante Tätigkeit“ nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 PStTG. Vermieten Sie über eine Plattform, die unter das Gesetz fällt, meldet deren Betreiber Ihre Daten und Vergütungen bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern (§ 13 Abs. 1 PStTG). Er muss Sie vorher informieren und Ihnen die gemeldeten Angaben mitteilen (§ 22 PStTG). Die Daten gehen an die zuständigen Landesfinanzbehörden.
Einnahmen und Steuern
Was Gäste zahlen. Stellplätze sind ein preissensibler Markt: Der promobil-Stellplatzatlas 2025 führt über 700 Plätze für höchstens 10 EUR je Nacht, davon 260 gebührenfrei. Manche Buchungsplattformen verlangen von Gastgebern nichts: Bei roadsurfer spots ist die Anmeldung kostenlos, Sie legen Ihren Preis fest und erhalten ihn vollständig; die Servicegebühr von 15 % des Bruttobuchungspreises ist im Preis enthalten, den der Gast sieht.
Beispielrechnung mit Annahmen (keine Marktwerte): drei Stellplätze, 15,00 EUR brutto je Nacht, 60 belegte Nächte je Stellplatz im Jahr.
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Übernachtungen: 3 × 60 | 180 Nächte |
| Einnahmen brutto: 180 × 15,00 EUR | 2.700,00 EUR |
| darin 7 % Umsatzsteuer, falls keine Kleinunternehmerregelung greift | 176,64 EUR |
| Einnahmen netto | 2.523,36 EUR |
Davon gehen Ihre Kosten ab, etwa für Versicherung, Müll, Wasser, Strom, Reinigung und Instandhaltung.
Umsatzsteuer. Die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegt 7 %; das gilt nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn sie im Preis enthalten sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Die Kleinunternehmerregelung greift, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG). Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmens, zu dem die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gehört (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 19 Abs. 2 UStG). Die Durchschnittssätze für Land- und Forstwirte gelten nur für Umsätze im Rahmen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs; führen Sie daneben andere Umsätze aus, wird dieser als gesondert geführter Betrieb behandelt (§ 24 Abs. 1 und 3 UStG). Ob Stellplatzumsätze dazugehören, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Mehr im Beitrag Umsatzsteuer beim Campingplatz.
Einkommensteuer und Gewerbe. Welcher Einkunftsart die Einnahmen zuzuordnen sind, klärt ebenfalls die Steuerberatung. Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss das der zuständigen Behörde anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO); ob Ihre Stellplatzvermietung ein Gewerbe ist, beantwortet das Gewerbeamt.
Ausstattung, Hygiene und Nachbarn
Gäste mit autarken Wohnmobilen brauchen wenig – aber das Wenige muss stimmen und im Eintrag stehen.
| Bereich | Grundausstattung | Ausbau | Worauf achten |
|---|---|---|---|
| Stellfläche | eben, tragfähig, gut erreichbar | befestigter Untergrund | Kapazität nach Landesrecht; Abstand zu Gefahrenbereichen |
| Zufahrt | frei vom Hofbetrieb | getrennte Zufahrt, Wendemöglichkeit | Gemeindewege und Nachbarn |
| Müll | Hinweis „Müll bitte mitnehmen“ oder Behälter | Mülltrennung | Abholung mit der Gemeinde klären |
| Wasser | – | Zapfstelle | Trinkwasserqualität, bei eigenem Brunnen Gesundheitsamt fragen |
| Strom | – | Anschlusssäule | Installation durch einen Elektrofachbetrieb |
| Toilette, Entsorgung | – | Toilette, Entsorgungsmöglichkeit | Abwasser nur über zulässige Anschlüsse ableiten |
Hygiene. Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist (§ 37 Abs. 1 IfSG). Stammt das Wasser aus einem eigenen Brunnen, klären Sie mit dem Gesundheitsamt, welche Pflichten gelten. Abwasser darf nicht ohne Erlaubnis in Gewässer gelangen; das Einleiten ist erlaubnispflichtig, Verstöße können mit bis zu 50.000 EUR geahndet werden (§§ 8, 9, 103 WHG). Bieten Sie Toiletten oder Duschen an, legen Sie einen festen Reinigungsplan fest.
Nachbarn. Informieren Sie Nachbarn früh, legen Sie Ruhezeiten fest und planen Sie die Stellplätze mit Abstand zu fremden Wohnhäusern.
Checkliste: vom Plan zum ersten Gast
- Rechtslage klären: Bauaufsicht und Gemeinde fragen, Landes-Camping-Verordnung und Naturschutzrecht prüfen, Antworten schriftlich festhalten.
- Fläche und Zahl festlegen: Kapazität nach Landesrecht, Abstand zu Gefahrenbereichen und Gewässern.
- Versicherung bestätigen lassen: Betriebshaftpflicht, Tierhalterhaftung, Schäden an Gästefahrzeugen.
- Hofordnung und Beschilderung: Regeln, gesperrte Bereiche, Kontakt.
- Meldescheine bereitlegen, Kurtaxe mit der Gemeinde klären.
- Steuern klären: Umsatzsteuer (7 %, Kleinunternehmer, Durchschnittssätze), Einkommensteuer, Gewerbeanzeige.
- Eintrag erstellen: Gesamtpreis, Ausstattung, Regeln und Fotos; siehe Preisangaben für Campingplätze.
Wenn Sie Ihre Stellplätze auf campinga zeigen möchten: Der Basiseintrag ist kostenlos. Gäste senden Ihnen eine unverbindliche Anfrage mit Zeitraum und Fahrzeug; Sie antworten mit Verfügbarkeit und Preis und vereinbaren die Reservierung direkt mit dem Gast. Platz eintragen. Wie Sie Anfragen zügig beantworten, erklärt der Leitfaden für Betreiber, was Gäste erwarten, der Beitrag Landcamping auf Höfen und Weingütern.
Häufige Fragen
Wie viele Stellplätze darf ich ohne Genehmigung anbieten?
Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Die Schwellen der Camping-Verordnungen unterscheiden sich (Nordrhein-Westfalen: mehr als drei, Baden-Württemberg: mehr als fünf), und auch darunter kann Bau- oder Naturschutzrecht eine Genehmigung verlangen. Fragen Sie die Bauaufsicht.
Brauche ich für ausländische Gäste einen Meldeschein?
Ja, wenn Sie die Plätze gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassen: Ausländische Gäste unterschreiben am Ankunftstag, Sie bewahren den Schein ein Jahr auf (§§ 29, 30 BMG). Deutsche Gäste brauchen seit 2025 keinen mehr.
Welche Umsatzsteuer gilt für Stellplätze?
Für die kurzfristige Vermietung von Campingflächen 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), sofern Sie nicht Kleinunternehmer sind. Wie sich das mit den Durchschnittssätzen für Landwirte (§ 24 UStG) verträgt, klärt die Steuerberatung.
Meldet die Plattform meine Einnahmen an das Finanzamt?
Fällt die Plattform unter das Plattformen-Steuertransparenzgesetz, meldet sie Ihre Daten und Vergütungen bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern.
Muss ich Wasser, Strom und Entsorgung anbieten?
Das hängt von Angebot und Landesrecht ab; für Plätze, die als Campingplatz gelten, stellen die Camping-Verordnungen eigene Anforderungen. Beschreiben Sie im Eintrag genau, was es gibt.
Fazit
Stellplätze auf dem Hof sind ein überschaubarer Zusatzerwerb, wenn die Grundlagen stimmen. Klären Sie zuerst mit Bauaufsicht und Gemeinde, was Ihr Land erlaubt – Obergrenzen von Plattformen sind kein Recht. Sichern Sie Gefahrenbereiche, lassen Sie sich den Versicherungsschutz bestätigen, halten Sie Meldescheine bereit und besprechen Sie die Steuern mit Ihrer Steuerberatung. Eine klare Hofordnung und ein ehrlicher Eintrag schaffen Vertrauen bei Gästen und Nachbarn.
Quellen
- „Baugesetzbuch, §§ 29 und 35“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Bundesnaturschutzgesetz, § 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__61.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CW VO)“. Land Nordrhein-Westfalen, recht.nrw.de. https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/01012019-verordnung-ueber-camping-und-wochenendplaetze-camping-und/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Camping- und Wochenendplatzverordnung (CPlVO) vom 13.06.2023“. Land Baden-Württemberg, landesrecht-bw.de. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-CPlVBW2023rahmen (abgerufen am 28.09.2026)
- „Campingplatzverordnung“. Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften/campingplatzverordnung (abgerufen am 28.09.2026)
- „§ 37 LNatSchG – Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften“. Land Schleswig-Holstein, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-NatSchGSH2010V3P37 (abgerufen am 28.09.2026)
- „§ 27 NWaldLG – Zelte, Wohnwagen, Wohnmobile“. Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS). https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/1cbb32f0-873b-373f-8580-ae1ad8399be6 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Waldgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern“ (§ 29). umwelt-online. https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/natursch/laender/mv/wald2.htm&such=Halten (abgerufen am 28.09.2026)
- „Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung (BbgCWPV)“. Land Brandenburg, BRAVORS. https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212086 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (CWVO) vom 9. Januar 1996“. Land Mecklenburg-Vorpommern, landesrecht-mv.de. https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-CPLVMVV2P9/part/X (abgerufen am 28.09.2026)
- „Verordnung über Camping-, Wochenendplätze und Wochenendhäuser“. Saarland, Ministerium für Inneres, Bauen und Sport. https://www.saarland.de/SharedDocs/Downloads/DE/mibs/tp_bauen_und_wohnen/ba_bt_gesetze/sonderbauten_feuerungsanlagen/VO_Campingh%C3%A4user.pdf?__blob=publicationFile&v=1 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Bürgerliches Gesetzbuch, §§ 823 und 833“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Bundesmeldegesetz, §§ 29 und 30“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__30.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (BGBl. 2024 I Nr. 323)“. Bundesministerium der Justiz, recht.bund.de. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/323/VO.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Umsatzsteuergesetz, §§ 2, 12, 19 und 24“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Plattformen-Steuertransparenzgesetz, §§ 5, 13 und 22“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__13.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Gewerbeordnung, § 14 Anzeigepflicht“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Infektionsschutzgesetz, § 37 Beschaffenheit von Wasser für den menschlichen Gebrauch“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__37.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wasserhaushaltsgesetz, §§ 8, 9 und 103“. Bundesministerium der Justiz. https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__103.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Campingplatz eröffnen & Gastgeber werden“. roadsurfer spots. https://spots.roadsurfer.com/de-de/gastgeber-werden (abgerufen am 28.09.2026)
- „Servicegebühr – roadsurfer spots FAQs“. roadsurfer GmbH. https://roadsurfer.com/faqs/spots/service-fee/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „promobil Stellplatz-Atlas Extra 01/2025: 700 Plätze bis 10 Euro“. Motorbuch-Versand (Produktseite). https://motorbuch-versand.de/motorbuch/32233-promobil-stellplatz-atlas-01-2025 (abgerufen am 28.09.2026)
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.