Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzlicher Ausgangspunkt: Sagt ein Gast ab, schuldet er den Preis; Sie müssen aber ersparte Aufwendungen und Erlöse aus anderweitiger Vermietung anrechnen (§ 537 Abs. 1 BGB).
- Grenzen für Pauschalen: Stornopauschalen in Geschäftsbedingungen dürfen den gewöhnlich zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und der Gast muss ausdrücklich einen geringeren Schaden nachweisen dürfen (§ 309 Nr. 5 BGB).
- Transparenz: Stichtage, Prozentsätze, Bezugsgröße und Anzahlung klar regeln (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) und vor der Reservierung zugänglich machen (§ 305 Abs. 2 BGB).
- Absage durch den Platz: Können Sie nicht leisten, entfällt Ihr Anspruch auf den Preis; Anzahlungen sind zu erstatten (§ 326 BGB).
- Dauer- und Saisonplätze brauchen eigene Regeln für den Rücktritt vor Saisonbeginn und die Kündigung.
Der rechtliche Rahmen
Ein gesetzliches Widerrufsrecht haben Ihre Gäste bei Buchungen für einen festen Zeitraum nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Kommt die Reservierung ausschließlich per E-Mail, Telefon oder Onlineformular zustande, müssen Sie darauf hinweisen (Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB). Ohne Stornoregel gilt § 537 BGB: Der Gast bleibt zur Zahlung verpflichtet, Sie müssen sich den Wert ersparter Aufwendungen und die Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Solange Sie den Stellplatz einem anderen Gast überlassen haben, schuldet der ursprüngliche Gast für diese Zeit nichts (§ 537 Abs. 2 BGB).
Eine Stornoregel ersetzt diese Einzelabrechnung durch Pauschalen und räumt dem Gast bis zu einem Stichtag ein kostenfreies Rücktrittsrecht ein. Weil Sie sie für viele Verträge vorformulieren, ist sie eine Allgemeine Geschäftsbedingung (§ 305 Abs. 1 BGB) und unterliegt den Regeln der §§ 305 bis 309 BGB über Einbeziehung und Inhaltskontrolle.
| Vorschrift | Was sie verlangt | Folge für Ihre Stornoregel |
|---|---|---|
| § 305 Abs. 2 BGB | Hinweis bei Vertragsschluss, zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme | vor der Reservierung zeigen, in Angebot und Bestätigung nennen |
| § 305c BGB | überraschende Klauseln gelten nicht, Zweifel gehen zulasten des Verwenders | keine versteckten Gebühren, eindeutige Begriffe |
| § 307 Abs. 1 BGB | keine unangemessene Benachteiligung, klar und verständlich | Stichtage, Prozentsätze und Bezugsgröße eindeutig |
| § 308 Nr. 7 BGB | keine unangemessen hohe Vergütung oder Aufwendungsersatz bei Rücktritt | Bearbeitungsgebühr am tatsächlichen Aufwand ausrichten |
| § 309 Nr. 5 BGB | Pauschale nicht über dem gewöhnlichen Schaden, Gegenbeweis ausdrücklich erlaubt | Nachweisklausel aufnehmen, Staffel begründen |
| § 309 Nr. 6 BGB | keine Vertragsstrafe für den Fall, dass sich der Gast vom Vertrag löst | Pauschale nicht als Strafe gestalten |
| § 306 BGB | unwirksame Klausel entfällt, es gilt das Gesetz | im Streitfall Abrechnung nach § 537 BGB |
Die Staffel: Stufen, Prozentsätze, Begründung
Eine Staffel ist fair, wenn sich jede Stufe mit dem Schaden erklären lässt, der Ihnen zu diesem Zeitpunkt typischerweise entsteht. Zwei Größen bestimmen ihn: der entgangene Preis abzüglich der ersparten Kosten und die Aussicht, den Platz noch anderweitig zu vergeben. Je früher die Absage, desto größer diese Aussicht und desto niedriger sollte der Prozentsatz sein.
Als Orientierung dient das Muster für Campingplatz-AGB des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD): kostenfrei bis zu einem festgelegten Zeitpunkt, etwa 30 Tage vor Anreise, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr; 50 Prozent des Gesamtpreises bei Absage 29 bis 15 Tage vor Anreise; 90 Prozent bei weniger als 15 Tagen oder Nichtanreise, jeweils mit dem Hinweis, dass der Gast einen geringeren Schaden nachweisen kann. Für die Beherbergung nennt der Deutsche Tourismusverband pauschal ersparte Aufwendungen von 10 Prozent bei Ferienwohnungen, 20 Prozent bei Übernachtung mit Frühstück, 30 Prozent bei Halbpension und 40 Prozent bei Vollpension; die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern setzt bei Ferienwohnungen in der Regel 5 bis 10 Prozent an. Für Stellplätze nennen diese Übersichten keine eigenen Sätze. Rechnen Sie Ihre ersparten Kosten deshalb selbst aus.
Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: Ein Komfortstellplatz kostet 35,00 EUR pro Nacht für zwei Personen einschließlich Strompauschale. Fällt der Gast aus, sparen Sie Strom (2,50 EUR), Wasser und Abwasser (1,00 EUR) sowie anteilige Reinigung und Müllentsorgung (1,50 EUR), zusammen 5,00 EUR oder rund 14 Prozent. Eine Pauschale von höchstens 85 Prozent für kurzfristige Absagen bildet diese Ersparnis ab; 90 Prozent wären nur begründet, wenn Ihre ersparten Kosten bei höchstens 10 Prozent liegen.
| Absage | Vorschlag | Begründung |
|---|---|---|
| bis 30 Tage vor Anreise | kostenfrei, Bearbeitungsgebühr höchstens in Höhe des tatsächlichen Aufwands | Weitervermietung am ehesten möglich |
| 29 bis 15 Tage vorher | 50 % des Übernachtungspreises | Weitervermietung unsicher |
| ab 14 Tagen vorher und Nichtanreise | Übernachtungspreis abzüglich ersparter Kosten, im Beispiel 85 % | Weitervermietung unwahrscheinlich, Ersparnis angerechnet |
| in jeder Stufe | Erlös aus einer Weitervermietung wird angerechnet | § 537 Abs. 1 Satz 2 BGB |
Vorschlag der Redaktion, keine Aussage über übliche Werte; Stichtage und Sätze an die eigene Nachfrage und Kostenstruktur anpassen.
Für Mietunterkünfte lohnt eine eigene Staffel, weil Endreinigung, Wäsche und Energie andere ersparte Kosten sind als bei einem Stellplatz. Wer Stellplätze und Mobilheime anbietet, rechnet deshalb je Unterkunftsart.
Bezugsgröße, Anzahlung und Gebühren transparent regeln
Klären Sie zuerst, wovon der Prozentsatz berechnet wird. Legen Sie fest, ob der Übernachtungspreis oder der Gesamtpreis gemeint ist, und nehmen Sie Posten heraus, die ohne den Gast gar nicht entstehen, etwa Strom nach Zähler oder eine Endreinigung. Ob der Kurbeitrag bei Nichtanreise anfällt, regelt die Satzung der Gemeinde; Hintergründe dazu in Kurtaxe beim Camping. Wie Sie Gesamtpreis und Nebenkosten korrekt angeben, beschreibt Preisangaben für Campingplätze.
Weitere Punkte gehören ausdrücklich in die Regel:
- Stichtag und Form: Eine Erklärung wird mit dem Zugang wirksam (§ 130 Abs. 1 BGB). Nennen Sie eine Adresse für Stornierungen, verlangen Sie Textform und bestätigen Sie den Eingang.
- Anzahlung: Höhe, Fälligkeit und Verrechnung mit den Stornokosten festlegen und zusagen, einen Überschuss zu erstatten. Eine Klausel, nach der die Anzahlung bei jeder Absage verfällt, wirkt wie eine Pauschale und muss dieselben Grenzen einhalten.
- Bearbeitungsgebühr: Sie darf nicht unangemessen hoch sein (§ 308 Nr. 7 BGB); orientieren Sie sich am tatsächlichen Aufwand.
- Umbuchung und Ersatzgast: Eine kostenfreie Umbuchung oder die Übernahme durch einen anderen Gast senkt Ihren Ausfall und wirkt kulant.
Auf campinga wählen Sie die Stornoregel beim Eintragen aus einer Vorlage, etwa „kostenfrei bis X Tage vor Anreise, danach Y Prozent“; Gäste sehen sie im Eintrag, bevor sie anfragen. Wiederholen Sie sie in Ihrem Angebot und in der Reservierungsbestätigung.
Absage durch den Platz: Hochwasser, Sperrung, Doppelbuchung
Können Sie den Stellplatz nicht bereitstellen, etwa wegen Hochwassers oder einer behördlichen Sperrung, entfällt Ihr Anspruch auf den Preis (§§ 275, 326 Abs. 1 BGB); bereits gezahlte Beträge sind zurückzuzahlen (§ 326 Abs. 4 BGB). Haben Sie den Ausfall zu vertreten, etwa durch eine Doppelbuchung, kommen Schadensersatzansprüche des Gastes in Betracht (§§ 280, 283 BGB). Ist der Platz nur eingeschränkt nutzbar, mindert sich der Preis (§ 536 Abs. 1 BGB).
Wollen Sie sich vorbehalten, aus bestimmten Gründen abzusagen, nennen Sie diese Gründe konkret, verpflichten Sie sich, den Gast unverzüglich zu informieren, und erstatten Sie Zahlungen sofort. Damit erfüllen Sie die Anforderungen, die § 308 Nr. 3 und Nr. 8 BGB an Rücktritts- und Nichtverfügbarkeitsvorbehalte stellen.
Sonderfall Dauer- und Saisonplätze
Jahres- und Saisonverträge folgen anderen Regeln als Urlaubsbuchungen. Ein Mietverhältnis auf bestimmte Zeit endet mit Ablauf dieser Zeit und kann ohne vertragliche Regel nur in den gesetzlich zugelassenen Fällen außerordentlich gekündigt werden (§ 542 Abs. 2 BGB). Regeln Sie deshalb ausdrücklich, ob ein Saisongast vor Saisonbeginn zurücktreten kann, bis wann und zu welchen Kosten, und was mit Vorauszahlung und Kaution geschieht. Ob der Ausschluss des Widerrufsrechts nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB auch Jahres- und Saisonverträge erfasst, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen, bevor Sie solche Verträge ausschließlich per E-Mail abschließen. Vertragsinhalte und Kündigungsfristen behandeln die Beiträge Dauercamping-Vertrag und Saisonplatz oder Dauerplatz.
Formulierungsbeispiel und Checkliste
Stornierung durch den Gast. Sie können Ihre Reservierung bis 30 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung berechnen wir vom Übernachtungspreis, ohne verbrauchsabhängige Nebenkosten und Kurbeitrag: 29 bis 15 Tage vor Anreise 50 Prozent, ab 14 Tagen vor Anreise und bei Nichtanreise 85 Prozent. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Stornierung in Textform. Vermieten wir den Platz für den Zeitraum weiter, rechnen wir den Erlös an. Ihnen bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Eine Anzahlung verrechnen wir; einen Überschuss erstatten wir unverzüglich.
Das Beispiel ist ein Vorschlag der Redaktion und ersetzt keine anwaltliche Prüfung Ihrer Geschäftsbedingungen. Prüfen Sie Ihre Regel vor der Saison anhand dieser Punkte:
- Jede Stufe ist mit Weitervermietungschance und ersparten Kosten begründet.
- Die Bezugsgröße ist definiert; Verbrauch, Endreinigung und Kurbeitrag sind ausgenommen oder geregelt.
- Der Gast darf ausdrücklich einen geringeren Schaden nachweisen.
- Erlöse aus Weitervermietung werden angerechnet.
- Anzahlung, Fälligkeit, Verrechnung und Erstattung sind geregelt.
- Form und Zugang der Stornierung sind festgelegt.
- Gründe für eine Absage durch den Platz sind benannt, Erstattung ist zugesagt.
- Die Regel ist vor der Reservierung sichtbar und steht in Angebot und Bestätigung.
Wenn Sie Ihren Platz mit Preisen und Stornoregel präsentieren möchten, können Sie ihn kostenlos auf campinga eintragen: Platz eintragen. Gäste sehen die Regel dann, bevor sie eine Anfrage senden.
Häufige Fragen
Darf ich bei Nichtanreise 100 Prozent verlangen?
Als Pauschale ist das riskant: Sie lässt ersparte Aufwendungen außer Acht, und für Hotelbuchungen wird eine Pauschale von 100 Prozent in anwaltlichen Darstellungen der Rechtsprechung als unwirksam eingestuft. Ohne Pauschale können Sie den Preis abzüglich tatsächlich ersparter Kosten verlangen (§ 537 BGB).
Was passiert, wenn meine Stornoklausel unwirksam ist?
Die Klausel entfällt, der Vertrag bleibt wirksam, und es gilt das Gesetz (§ 306 BGB). Sie müssen Ihren Anspruch dann konkret nach § 537 BGB berechnen.
Muss ich eine Weitervermietung anrechnen?
Ja. Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung sind anzurechnen (§ 537 Abs. 1 Satz 2 BGB). Solange ein anderer Gast den Platz nutzt, schuldet der Stornierende für diese Zeit nichts (§ 537 Abs. 2 BGB).
Darf ich eine Bearbeitungsgebühr verlangen?
Ja, wenn sie vereinbart ist und nicht unangemessen hoch ausfällt (§ 308 Nr. 7 BGB). Orientieren Sie sich am tatsächlichen Aufwand für Stornierung und Rückzahlung.
Fazit
Eine faire Stornoregel ist kein Widerspruch zu wirtschaftlichem Denken: Sie sichert den Ausfall ab, den Sie tatsächlich haben, und hält einer gerichtlichen Prüfung eher stand als eine überhöhte Pauschale. Begründen Sie jede Stufe, nehmen Sie die Nachweisklausel auf, rechnen Sie Weitervermietung an und zeigen Sie die Regel vor der Reservierung. Wie Gäste die Regeln lesen, zeigt der Beitrag Stornobedingungen beim Campingplatz; wie Sie die Regel in jede Antwort einbauen, erklärt Anfragen schnell beantworten.
Quellen
- § 537 BGB – Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__537.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 308 BGB – Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__308.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 307 BGB – Inhaltskontrolle. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 305 BGB – Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 305c BGB – Überraschende und mehrdeutige Klauseln. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305c.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 306 BGB – Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__306.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 312g BGB – Widerrufsrecht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html (abgerufen am 28.09.2026)
- Art. 246a § 1 EGBGB – Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 326 BGB – Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__326.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 542 BGB – Ende des Mietverhältnisses. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__542.html (abgerufen am 28.09.2026)
- Muster AGB Campingplatz. Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD). https://www.bvcd.org/rechtsberatung/muster-agb-campingplatz/ (abgerufen am 28.09.2026)
- DTV-Reihe Recht in der Praxis: 2. Stornierung eines Beherbergungsvertrages. Deutscher Tourismusverband (PDF, bereitgestellt von fewo-schuessler.de). https://fewo-schuessler.de/wp-content/uploads/2020/03/Stornierung_Beherbergung-2.pdf (abgerufen am 28.09.2026)
- Stornierung der Ferienwohnung – welche Kosten können entstehen? Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/pressemeldungen/reise-mobilitaet/stornierung-der-ferienwohnung-welche-kosten-koennen-entstehen-29658 (abgerufen am 28.09.2026)
- Hotelstornierung – Wirksamkeit einer Stornopauschale von 100 % des Zimmerpreises. Kotz Rechtsanwälte. https://www.ra-kotz.de/hotelstornierung-wirksamkeit-einer-stornopauschale-von-100-des-zimmerpreises.htm (abgerufen am 28.09.2026)
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.