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Kurtaxe beim Camping: Wer sie zahlt und wie hoch sie ist

Die Kurtaxe zahlen Gäste, die in einem Ort mit Kurtaxe übernachten, auf dem Campingplatz genauso wie im Hotel. Der Platzbetreiber zieht sie in der Regel im Auftrag der Gemeinde ein, meldet die Gäste und führt das Geld ab. Wie hoch die Abgabe ist und wer befreit ist, legt jede Gemeinde in ihrer Satzung fest; in den Beispielen dieses Beitrags reicht der Tagessatz von 0,80 EUR bis 2,20 EUR pro Person, Jahrespauschalen, die etwa für Dauercamper interessant sind, liegen zwischen 45,00 und 80,00 EUR.

Fachliche Prüfung ausstehend

Dieser Beitrag ist ein Entwurf der Redaktion. Er erscheint öffentlich erst nach der Prüfung durch eine Fachautorin oder einen Fachautor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsgrundlage: Kommunalabgabengesetze der Länder und Satzungen der Gemeinden; je nach Ort heißt die Abgabe Kurtaxe, Kurbeitrag, Kurabgabe oder Gästetaxe.
  • Wer zahlt: Gäste, die im Ort übernachten und dort nicht wohnen, in der Regel unabhängig davon, ob sie Kureinrichtungen nutzen.
  • Wer kassiert: Der Betreiber des Campingplatzes meldet die Gäste, zieht die Abgabe ein, führt sie ab und haftet dafür, wenn die Satzung das vorsieht.
  • Höhe: meist pro Person und Tag, teils nach Zonen gestaffelt; Beispiele: Bad Elster 2,20 EUR, Bad Brambach 1,30 EUR (jeweils Kurzone I).
  • Ausnahmen: Befreiungen und Ermäßigungen, etwa für Kinder, schwerbehinderte Menschen und Begleitpersonen, regelt die Satzung.

Rechtsgrundlage: Landesrecht und Satzung der Gemeinde

Eine bundesweite Kurtaxe gibt es nicht. Die Gemeinden erheben sie auf Grundlage der Kommunalabgabengesetze ihres Landes oder vergleichbarer Regelungen. Das Bundesfinanzministerium weist im Umsatzsteuer-Anwendungserlass darauf hin, dass es für die umsatzsteuerliche Behandlung nicht auf die Bezeichnung ankommt, ob Kurtaxe, Kurbeitrag oder Kurabgabe (UStAE 12.11 Abs. 5).

Wie eine solche Regelung aussieht, zeigt das sächsische Kommunalabgabengesetz. Danach können Gemeinden eine Gästetaxe erheben, um ihre besonderen Kosten für touristische Einrichtungen und Anlagen, für touristische Veranstaltungen und für die kostenlose oder ermäßigte Nutzung von Bus und Bahn zu decken; Kurorte und anerkannte Erholungsorte dürfen die Abgabe weiterhin Kurtaxe nennen (§ 34 Abs. 1 SächsKAG). Die Einzelheiten regelt eine Satzung, die Abgabenschuldner, Tatbestand, Maßstab und Satz der Abgabe sowie Entstehung und Fälligkeit bestimmen muss (§ 2 Abs. 1 SächsKAG).

Land oder OrtBezeichnungRechtsgrundlage
Sachsen (Gemeinden)Gästetaxe, in Kurorten und anerkannten Erholungsorten auch Kurtaxe§ 34 SächsKAG und Satzung der Gemeinde
Sachsen (Staatsbäder Bad Elster und Bad Brambach)KurtaxeKurtaxordnung des Freistaats Sachsen
Mecklenburg-VorpommernKurabgabe§ 11 KAG M-V und Satzung, Beispiel Kaiserbäder auf Usedom
Schleswig-HolsteinKurabgabeSatzung der Gemeinde, Beispiel Fehmarn
übrige Länderunterschiedlich, etwa Kurtaxe oder KurbeitragKommunalabgabengesetz des Landes und Satzung

Nicht verwechseln sollten Sie die Kurtaxe mit Abgaben, die Betriebe selbst zahlen. Die Tourismusabgabe nach § 35 SächsKAG etwa zahlen Selbstständige und Unternehmen, denen der Tourismus im Gemeindegebiet besondere wirtschaftliche Vorteile bringt, nicht die Gäste.

Wer zahlt, wer kassiert: Gast und Betreiber

Abgabepflichtig sind nach dem sächsischen Gesetz Personen, die in der Gemeinde Unterkunft nehmen, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (§ 34 Abs. 2 SächsKAG). In den Staatsbädern ist kurtaxpflichtig, wer im Kurbezirk Unterkunft nimmt, ohne dort seine Hauptwohnung zu haben, und zwar unabhängig davon, ob er die Kur- oder Erholungseinrichtungen nutzt (§ 3 Abs. 1 Kurtaxordnung). Wer im Ort übernachtet, zahlt also auch dann, wenn er nur wandert oder am Strand liegt.

Den Einzug übernimmt der Platz. Nach § 34 Abs. 3 SächsKAG kann die Satzung Betreiber eines Campingplatzes verpflichten, ortsfremde Gäste der Gemeinde zu melden, die Gästetaxe einzuziehen und abzuführen; der Betreiber haftet dann für Einziehung und Abführung. Die Kurtaxordnung der Staatsbäder nennt Campingplatzbetreiber ausdrücklich: Sie ziehen die Kurtaxe ein, melden die Gäste spätestens am ersten Werktag nach der Ankunft, führen die Beträge eines Monats bis zum zehnten des Folgemonats ab und haften für den vollständigen und richtigen Einzug (§§ 8, 10 und 13 Kurtaxordnung). Gäste müssen dem Betreiber die Angaben machen, die für die Erhebung nötig sind (§ 8 Abs. 3 Kurtaxordnung).

Die Daten stehen oft auf dem Meldeschein. Durch Landesrecht kann bestimmt werden, dass für Fremdenverkehrs- und Kurbeiträge weitere Daten auf dem Meldeschein erhoben werden dürfen (§ 30 Abs. 3 BMG); verarbeitet werden dürfen die Daten auch für die Erhebung dieser Beiträge und für kommunale Gästekarten (§ 31 BMG). Die Datenerhebung für die Kurtaxe richtet sich nach der Satzung des Ortes, unabhängig davon, dass der besondere Meldeschein nach § 29 Abs. 2 BMG nur noch für ausländische Gäste vorgeschrieben ist. Was dabei gilt, erklärt der Beitrag Meldeschein auf dem Campingplatz.

Für Betreiber ist zudem die Umsatzsteuer wichtig: Zieht der Platz die Kurtaxe im Namen der Gemeinde ein und schuldet der Gast sie, ist sie ein durchlaufender Posten und gehört nicht zum Entgelt (§ 10 Abs. 1 UStG, UStAE 10.4 Abs. 1 und 2). Schuldet der Betreiber die Abgabe selbst, etwa als Pauschale, ist sie kein durchlaufender Posten, auch wenn er sie dem Gast gesondert berechnet (UStAE 10.4 Abs. 3). Mehr dazu unter Umsatzsteuer beim Campingplatz.

So hoch ist die Kurtaxe: Beispiele

Die Höhe setzt jede Gemeinde selbst fest. Häufig wird pro Person und Tag oder Nacht abgerechnet, in manchen Orten nach Zonen gestaffelt. Die folgenden Beispiele stammen aus der Kurtaxordnung für die sächsischen Staatsbäder.

OrtTagessatz Kurzone ITagessatz Kurzone IIErmäßigt (Zone I / Zone II)Jahreskurtaxe
Bad Elster2,20 EUR1,10 EUR2,00 EUR / 0,90 EUR80,00 EUR
Bad Brambach1,30 EUR0,80 EUR1,10 EUR / 0,60 EUR45,00 EUR

Quelle: Kurtaxordnung für die sächsischen Staatsbäder, Anlage 1; Stand der gelesenen Textfassung siehe Quellen.

Die Staatsbäder berechnen die Kurtaxe nach Aufenthaltstagen, höchstens für 42 Tage im Kalenderjahr; Anreise- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag (§ 5 Abs. 1 und 2 Kurtaxordnung). Auf Antrag wird eine Jahreskurtaxe erhoben, unabhängig vom tatsächlichen Aufenthalt (§ 5 Abs. 3). In Graal-Müritz an der Ostsee zahlen Dauercamper und Inhaber von Zweitwohnungen nach der Kurabgabesatzung 2025 eine Jahreskurabgabe von 78,40 EUR, berechnet auf 28 Aufenthaltstage und unabhängig davon, wie lange sie tatsächlich bleiben.

So rechnen Sie Ihre Kurtaxe aus: Tagessatz × zahlungspflichtige Personen × Tage. Zwei Erwachsene und ein Kind unter 14 Jahren zahlen für sieben Nächte in Bad Elster, Kurzone I, 2,20 EUR × 2 × 7 = 30,80 EUR, denn das Kind ist befreit. Wie schnell sich die Beträge summieren, zeigt ein Beispiel von PiNCAMP: Bei 3 EUR pro Person und Tag zahlt eine vierköpfige Familie für zwei Wochen fast 170 EUR. Wie die Kurtaxe in den Gesamtpreis einer Reise einfließt, zeigt Was kostet Camping pro Nacht?.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreiungen und Ermäßigungen legt die Satzung fest. Das sächsische Gesetz erlaubt ausdrücklich, dass Gemeinden insbesondere aus sozialen oder tourismuspolitischen Gründen Befreiungs- oder weitere Ermäßigungstatbestände bestimmen (§ 34 Abs. 2 SächsKAG). Wie das konkret aussehen kann, zeigt die Kurtaxordnung der Staatsbäder:

PersonengruppeRegel in den sächsischen StaatsbädernGrundlage
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahrbefreit§ 6 Kurtaxordnung
Jugendliche von 14 bis zum vollendeten 18. Lebensjahrermäßigt§ 7 Abs. 1 Nr. 2
Schüler und Studierende von 18 bis zum vollendeten 27. Lebensjahrermäßigt§ 7 Abs. 1 Nr. 3
Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50ermäßigt§ 7 Abs. 1 Nr. 1
Begleitpersonen, wenn laut amtlichem Ausweis ständige Begleitung nötig istbefreit§ 6
Begleitpersonen mit ärztlich bescheinigter Notwendigkeit der Begleitungermäßigt§ 7 Abs. 1 Nr. 4
Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen könnenbefreit für die Dauer der Verhinderung, mit ärztlichem Zeugnis§ 6
Aufenthalt ausschließlich zu Beruf oder Ausbildung oder zum Besuch von Angehörigen ohne Entgeltbefreit§ 6

Die Voraussetzungen müssen Sie selbst nachweisen, etwa mit Ausweis oder Bescheinigung; der Betreiber muss eine nachgewiesene Ermäßigung berücksichtigen (§ 6 Satz 2, § 7 Abs. 3 Kurtaxordnung). Andere Gemeinden setzen andere Altersgrenzen und Gruppen fest, deshalb gilt immer die Satzung des Ortes. Hinweise für die Platzwahl finden Sie unter Campingplatz für Familien und Barrierefreies Camping.

Gästekarte: Was Sie für die Kurtaxe bekommen

Die Abgabe wird als Gegenleistung dafür erhoben, dass Gäste Einrichtungen, Anlagen und Angebote nutzen und an Veranstaltungen teilnehmen können (§ 34 Abs. 2 SächsKAG). Als Nachweis erhalten Sie eine Kur- oder Gästekarte. In den Staatsbädern ist die Kurkarte auf Ihren Namen ausgestellt und nicht übertragbar; sie berechtigt zum Besuch der Veranstaltungen und zur Nutzung der Einrichtungen, Benutzungsgebühren und Entgelte bleiben davon unberührt (§ 9 Kurtaxordnung). Für eine verlorene Karte kann bis zum Dreifachen des Tagessatzes verlangt werden. In Sachsen darf die Gästetaxe auch die kostenlose oder ermäßigte Nutzung von Bus und Bahn finanzieren, auch im überregionalen Verbund (§ 34 Abs. 1 SächsKAG). Fragen Sie bei der Anreise, welche Leistungen Ihre Karte umfasst; freie Fahrten oder Eintritte können einen Teil der Kurtaxe ausgleichen.

Reisen Sie früher ab, erstatten die Staatsbäder auf Antrag für jeden Tag der vorzeitigen Abreise einen Tagessatz, sofern mindestens vier Tagessätze zusammenkommen; der Antrag ist innerhalb eines Monats mit Kurkarte und Abreisebestätigung zu stellen (§ 11 Kurtaxordnung). Für eine Jahreskurtaxe gibt es keine Erstattung.

Dauercamper und Wohnmobilstellplätze

Für Dauercamper sehen manche Satzungen Jahrespauschalen vor, etwa die Jahreskurabgabe in Graal-Müritz; in den sächsischen Staatsbädern kann jeder Gast auf Antrag eine Jahreskurtaxe zahlen. Die Pauschale gilt jeweils unabhängig davon, wie oft Sie tatsächlich vor Ort sind. Was Dauercamping insgesamt kostet, lesen Sie unter Was kostet Dauercamping?.

Auch auf einem Wohnmobilstellplatz kann Kurtaxe anfallen. Nach dem sächsischen Gesetz ist abgabepflichtig, wer in der Gemeinde Unterkunft nimmt; ob und wie ein Stellplatz erfasst ist, bestimmt die Satzung. Ob die Kurtaxe im genannten Übernachtungspreis enthalten ist, sollten Sie vor der Buchung klären. Die Festpreise der CampingCard ACSI etwa enthalten sie ausdrücklich nicht. Betreiber finden Hinweise zur Darstellung im Beitrag Preisangaben für Campingplätze; Plätze mit ihren Nebenkosten finden Sie unter Campingplätze.

Häufige Fragen

Muss ich Kurtaxe zahlen, wenn ich keine Kureinrichtungen nutze?

Ja, in der Regel schon. In den sächsischen Staatsbädern etwa besteht die Pflicht ausdrücklich unabhängig davon, ob Sie die Einrichtungen nutzen (§ 3 Abs. 1 Kurtaxordnung). Entscheidend ist, dass Sie im Ort übernachten und dort nicht wohnen.

Zahlen Kinder Kurtaxe?

Das bestimmt die Satzung. In den sächsischen Staatsbädern sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr befreit, Jugendliche bis 18 Jahre zahlen einen ermäßigten Satz. Andere Orte setzen andere Grenzen.

Ist die Kurtaxe im Stellplatzpreis enthalten?

Nicht unbedingt. Fragen Sie nach dem Betrag pro Person und Tag und lassen Sie sich einen Gesamtpreis inklusive Kurtaxe nennen.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich früher abreise?

In den sächsischen Staatsbädern ja, auf Antrag und ab vier Tagessätzen (§ 11 Kurtaxordnung). Andere Gemeinden regeln die Erstattung in ihrer Satzung.

Wer haftet, wenn die Kurtaxe nicht gezahlt wird?

Der Betreiber, der zum Einzug verpflichtet ist, haftet gegenüber der Gemeinde für Einziehung und Abführung (§ 34 Abs. 3 SächsKAG, § 13 Kurtaxordnung).

Fazit

Die Kurtaxe ist keine Gebühr des Campingplatzes, sondern eine Abgabe der Gemeinde, die der Platz einzieht. Wer im Ort übernachtet und dort nicht wohnt, muss sie in der Regel zahlen, auch ohne Kureinrichtungen zu nutzen. Höhe, Befreiungen und Jahrespauschalen stehen in der Satzung des Ortes; in unseren Beispielen liegen die Tagessätze zwischen 0,80 und 2,20 EUR pro Person. Fragen Sie vor der Buchung nach dem Betrag, nach Befreiungen für Kinder oder Begleitpersonen und nach den Leistungen der Gästekarte, dann können Sie die Kosten sicher einplanen.

Quellen

  1. Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 09.03.2018, §§ 2, 34 und 35, Freistaat Sachsen (Textfassung aus REVOSax, gelesen über einen Textspiegel), https://raw.githubusercontent.com/oliverguhr/revosax-embeddings/main/data/markdown/kommunalabgabeng.md, abgerufen am 28.09.2026
  2. Kurtaxordnung für die sächsischen Staatsbäder, §§ 3 bis 13 und Anlage 1, Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (Textfassung aus REVOSax, gelesen über einen Textspiegel), https://raw.githubusercontent.com/oliverguhr/revosax-embeddings/main/data/markdown/kurtaxordnung.md, abgerufen am 28.09.2026
  3. Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitte 10.4 und 12.11 (Fassung vom 02.06.2026), Bundesministerium der Finanzen (Textfassung aus einer Wissensdatenbank), https://raw.githubusercontent.com/juliangossen/wissensdatenbank-steuern/main/Rechtsgebiete/Steuerrecht/Verwaltungsanweisungen/UStAE/Stand_2026-09-09/UStAE.md, abgerufen am 28.09.2026
  4. Umsatzsteuergesetz (UStG), § 10 Bemessungsgrundlage, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html, abgerufen am 28.09.2026
  5. Bundesmeldegesetz (BMG), §§ 29 bis 31, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__30.html, abgerufen am 28.09.2026
  6. Kurabgabesatzung 2025, Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz, https://www.gemeinde-graalmueritz.de/fileadmin/media/Satzungen/Kurabgabesatzung-2025.pdf, abgerufen am 28.09.2026
  7. Kurabgabesatzung 2023 (Lesefassung), Kaiserbäder auf Usedom, https://www.kaiserbaeder-auf-usedom.de/wp-content/uploads/2023/03/KAS-Kurabgabesatzung-2023-Lesefassung.pdf, abgerufen am 28.09.2026
  8. Satzung der Stadt Fehmarn über die Erhebung einer Kurabgabe, Stadt Fehmarn, https://mein-fehmarn.de/Kurabgabesatzung_Fehmarn_2023.pdf, abgerufen am 28.09.2026
  9. Nebenkosten auf dem Campingplatz: Die versteckten Gebühren, PiNCAMP by ADAC, https://www.pincamp.de/magazin/ratgeber/fuer-einsteiger/nebenkosten-campingplatz-versteckte-gebuehren, abgerufen am 28.09.2026
  10. Was ist CampingCard ACSI?, ACSI, https://www.campingcard.com/de/extra-info/was-ist-die-campingcard-acsi/, abgerufen am 28.09.2026

Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.

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