Das Wichtigste in Kürze
- Ratgeberangaben nennen für die Stellplatzmiete meist 1.000 bis 3.500 EUR im Jahr und für Nebenkosten etwa 300 bis 1.000 EUR.
- Beispiel aus einer Preisliste: Park-Camping Iller verlangt für die Saison vom 01.04. bis 15.10.2026 1.570,00 EUR einschließlich Wasser, Müll und Verwaltung; Strom kostet dort 0,90 EUR je kWh extra.
- Strom nach Zähler ist der Posten, den Sie am stärksten selbst beeinflussen: Bei 0,90 EUR je kWh kosten 100 kWh 90,00 EUR.
- Je nach Gemeinde kommen eine Kurabgabe-Jahrespauschale (Beispiel Graal-Müritz: 78,40 EUR) oder eine Zweitwohnungsteuer hinzu.
- Eine normale Teilkasko deckt Schäden aus der stationären Nutzung wie Frostschäden in der Regel nicht. Prüfen Sie eine Dauercamping-Versicherung.
Was ein Dauerstellplatz im Jahr kostet
Ratgeberangaben (abgerufen im September 2026) nennen für einen Dauerstellplatz meist eine Stellplatzmiete von 1.000 bis 3.500 EUR im Jahr. Dazu kommen Nebenkosten von etwa 300 bis 1.000 EUR, etwa für Strom, Wasser, Kurabgabe und Müll; eigene Ausgaben für Vorzelt, Terrasse oder Einrichtung kommen je nach Ausstattung hinzu. Die Spanne ist groß, weil Lage, Parzellengröße und Leistungsumfang von Platz zu Platz verschieden sind.
Wie unterschiedlich die Preismodelle sind, zeigen drei Preislisten:
| Platz | Angebot | Preis | Nebenkosten und Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Campingpark Bielefeld | Dauerstellplatz mit 100 m² | 1.380,00 EUR Grundmiete (Preisstand 12.03.2026) | Kaution 510,00 EUR; eigener Stromanschluss, Frischwasser und separater Abwasseranschluss an jeder Parzelle |
| Park-Camping Iller | Saisonstellplatz vom 01.04. bis 15.10.2026 | 1.570,00 EUR | Warm- und Kaltwasser, Verwaltung und Müll enthalten; Strom 0,90 EUR je kWh |
| Rohloff Ferienpark | Wohnwagenparzelle | 7,00 EUR je m² (Preisliste abgerufen im September 2026) | Betriebskostenpauschale mit Müll und Verwaltung; Strom, Wasser und Abwasser nach Verbrauch, jährliche Abrechnung |
Die Beispiele sind nicht direkt vergleichbar: Ein Saisonpreis für sechseinhalb Monate ist etwas anderes als ein Jahrespreis, und ein Flächenpreis sagt erst zusammen mit der Parzellengröße etwas aus. Bei einer Parzelle mit 100 m² ergäben 7,00 EUR je m² rechnerisch 700,00 EUR vor Betriebskosten und Verbrauch. Fragen Sie bei jedem Angebot, für welchen Zeitraum der Preis gilt und welche Leistungen enthalten sind.
Zur Einordnung der Preisentwicklung: Laut Statistischem Bundesamt lagen die Campingplatzgebühren 2025 um 28,7 % über dem Niveau von 2020, die Verbraucherpreise insgesamt um 21,9 %. Die Zahl beschreibt Campingplatzgebühren allgemein und keine einzelnen Dauerplatzverträge. Sie zeigt aber, dass Sie in Ihrer Planung mit Preisanpassungen rechnen sollten. Wie solche Anpassungen im Vertrag geregelt sein können, erklärt der Beitrag Dauercamping-Vertrag.
Welche Nebenkosten hinzukommen
| Posten | Mögliche Abrechnung | Beispiel oder Hinweis |
|---|---|---|
| Strom | nach Zähler mit Preis je kWh oder pauschal | Park-Camping Iller 2026: 0,90 EUR je kWh |
| Wasser und Abwasser | im Grundpreis enthalten oder nach Verbrauch | Iller: enthalten; Rohloff: nach Verbrauch |
| Müll und Verwaltung | im Grundpreis oder als Pauschale | Iller: enthalten; Rohloff: Betriebskostenpauschale |
| Kaution | einmalig, Rückzahlung bei Vertragsende | Campingpark Bielefeld: 510,00 EUR |
| Kurabgabe | Jahrespauschale nach Satzung der Gemeinde | Graal-Müritz 2025: 78,40 EUR |
| Zweitwohnungsteuer | nach Satzung der Gemeinde | nur, wo die Satzung Wohnwagen oder Mobilheime erfasst |
| Versicherung | Jahresbeitrag | Angebote für Dauercamping vergleichen |
Strom: Wird nach Zähler abgerechnet, rechnen Sie mit dem Preis je kWh. Bei 0,90 EUR je kWh kosten 100 kWh 90,00 EUR und 500 kWh 450,00 EUR. Teuer wird es, wenn im Winter elektrisch geheizt wird: Frostwächter haben meist eine Leistung zwischen 500 und 2.000 Watt. Ein Gerät mit 500 Watt verbraucht in einer Stunde 0,5 kWh, zum Beispielpreis sind das 0,45 EUR je Betriebsstunde; bei 2.000 Watt sind es 1,80 EUR. Lesen Sie den Zählerstand bei Übernahme der Parzelle und zu jedem Abrechnungstermin selbst ab und fotografieren Sie ihn. Mehr dazu im Beitrag Strom auf dem Campingplatz.
Wasser, Abwasser, Müll: Ob diese Posten im Grundpreis stecken oder getrennt berechnet werden, entscheidet die Preisliste des Platzes. Achten Sie bei getrennter Abrechnung darauf, wie der Verbrauch gemessen wird und wann abgerechnet wird.
Kurabgabe und Zweitwohnungsteuer
Kurabgabe: Liegt der Platz in einem Kur- oder Erholungsort, kann die Gemeinde eine Kurabgabe erheben. Für Dauercamper sehen manche Satzungen statt einer Abgabe je Nacht eine Jahrespauschale vor, die unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer gilt. In Graal-Müritz beträgt die Jahreskurabgabe für Inhaber von Zweitwohnungen und Dauerstellplätzen nach der Kurabgabesatzung 2025 pauschal 78,40 EUR, berechnet auf 28 Aufenthaltstage. Fragen Sie beim Platz oder bei der Gemeinde nach, für welche Personen die Pauschale gilt und wer sie einzieht. Hintergründe im Beitrag Kurtaxe beim Camping.
Zweitwohnungsteuer: Ob für einen Wohnwagen auf dem Dauerplatz Zweitwohnungsteuer anfällt, hängt von der Satzung der Gemeinde ab. Sie muss klar regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen Wohnwagen und Mobilheime erfasst sind. Die Gerichte haben sich mehrfach damit befasst:
- Das OVG Niedersachsen entschied 2007 über die Heranziehung eines ganzjährig auf einem Campingplatz abgestellten Wohnwagens und über die Erstreckung der Steuer auf Wohnwagen auf Dauerstandplätzen (Urteil vom 11.07.2007, 9 LB 5/07).
- Das OVG Schleswig-Holstein stellte klar, dass ein Mobilheim nicht automatisch eine Zweitwohnung ist: Es muss nach seiner Ausstattung dem steuerrechtlichen Wohnungsbegriff genügen, und die Satzung muss dies regeln (Urteil vom 08.03.2018, 2 LB 97/17).
- Nach dem VGH Baden-Württemberg muss ein Mobilheim nicht während des ganzen Zeitraums unbewegt bleiben; die Satzungsregel für einen Beginn der Steuerpflicht im laufenden Jahr greift bei Dauerstandplätzen regelmäßig, gerade wenn der Platz nicht ganzjährig nutzbar ist (Beschluss vom 28.07.2020, 2 S 1474/20).
Die Höhe der Steuer legt die Satzung fest; in einem älteren Fall diente die jährliche Standplatzmiete als Bemessungsgrundlage. Fragen Sie vor Vertragsschluss bei der Gemeinde nach, ob eine Zweitwohnungsteuersatzung besteht und ob sie Wohnwagen auf Dauerstandplätzen erfasst.
Versicherung: Was der Wohnwagen auf dem Dauerplatz braucht
Ein Wohnwagen, der dauerhaft auf der Parzelle steht, ist anderen Risiken ausgesetzt als ein Reisefahrzeug: Feuer, Blitzschlag, Überspannung, Leitungswasser, Frost, Sturm, Hagel, Schneedruck, Überschwemmung, Einbruch und Vandalismus. Eine reguläre Wohnwagenversicherung mit Teilkasko kommt nach Angaben von Versicherern und Ratgebern in der Regel nicht für Schäden auf, die bei dauerhafter stationärer Nutzung entstehen, zum Beispiel für Frostschäden an Leitungen und Tanks. Dafür gibt es Dauercamping-Versicherungen, die auch abgemeldete, fest abgestellte Wohnwagen und Mobilheime erfassen. Elementarschäden wie Überschwemmung oder Schneedruck sind je nach Tarif enthalten oder gegen Aufschlag versicherbar.
Melden Sie den Wohnwagen ab, kann eine beitragsfreie Ruheversicherung des Kfz-Versicherers greifen. Sie läuft nach Angaben von Versicherern höchstens 18 Monate ab Außerbetriebsetzung, umfasst nur Haftpflicht und Teilkasko und setzt voraus, dass das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz steht. Ob Ihre Parzelle diese Bedingung erfüllt, klären Sie mit dem Versicherer.
Lesen Sie außerdem die Obliegenheiten in den Bedingungen, etwa zum Entleeren wasserführender Leitungen im Winter. Sieht der Vertrag für eine Verletzung Leistungsfreiheit vor, ist der Versicherer bei Vorsatz leistungsfrei und darf bei grober Fahrlässigkeit seine Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 28 Abs. 2 VVG); das gilt nicht, soweit die Verletzung für den Schaden nicht ursächlich war (§ 28 Abs. 3 VVG). Wie Sie den Wohnwagen richtig vorbereiten, steht im Beitrag Wohnwagen winterfest machen.
Rechenbeispiel: Saisonplatz mit Stromzähler
Das Beispiel nutzt die Preisliste von Park-Camping Iller für 2026. Die Stromverbräuche sind Annahmen für die Rechnung, keine Durchschnittswerte.
| Posten | Variante A: 300 kWh | Variante B: 600 kWh |
|---|---|---|
| Saisonmiete 01.04. bis 15.10.2026, inklusive Wasser, Müll und Verwaltung | 1.570,00 EUR | 1.570,00 EUR |
| Strom zu 0,90 EUR je kWh | 270,00 EUR | 540,00 EUR |
| Summe Platz und Strom | 1.840,00 EUR | 2.110,00 EUR |
| je Saisonmonat (6,5 Monate) | 283,08 EUR | 324,62 EUR |
Nicht enthalten sind Versicherung, Anfahrten, eine mögliche Kurabgabe oder Zweitwohnungsteuer und beim Saisonplatz die Kosten für einen Winterstellplatz des Wohnwagens. Wie sich Saison- und Jahresplatz bei den Gesamtkosten unterscheiden, zeigt der Beitrag Saisonplatz oder Dauerplatz.
So vergleichen Sie Angebote
- Gesamtkosten addieren: Miete, Strom (geschätzter Verbrauch mal Preis je kWh), Wasser, Müll, Pauschalen, Abgaben der Gemeinde und Versicherung.
- Inklusivleistungen notieren: Was steckt im Grundpreis, was wird extra berechnet?
- Zeitraum beachten: Rechnen Sie Saison- und Jahrespreise auf dieselbe Nutzungsdauer um.
- Abgaben erfragen: Kurabgabe und Zweitwohnungsteuer bei der Gemeinde klären, bevor Sie unterschreiben.
- Preisanpassungen prüfen: Wann und wie darf der Betreiber die Preise ändern, mit welchem Vorlauf?
- Kaution und Zahlungstermine festhalten: Höhe, Fälligkeit und Rückzahlung schriftlich vereinbaren.
Tipps zur Suche nach passenden Plätzen gibt der Beitrag Dauerstellplatz finden; aktuelle Angebote mit Jahrespreis und Nebenkosten stehen unter Dauer- und Saisonplätze.
Häufige Fragen
Was kostet ein Dauerstellplatz im Monat?
Rechnen Sie den Jahres- oder Saisonpreis auf die Monate um, in denen Sie den Platz nutzen können. Im Beispiel Park-Camping Iller ergeben 1.570,00 EUR Saisonmiete für 6,5 Monate rund 241,54 EUR pro Monat, bevor Strom hinzukommt.
Muss ich als Dauercamper Kurabgabe zahlen?
Das hängt von der Gemeinde ab. Erhebt sie eine Kurabgabe und erfasst ihre Satzung Dauercamper, fällt sie an, teils als Jahrespauschale. In Graal-Müritz sind es nach der Satzung 2025 78,40 EUR im Jahr, unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer.
Fällt für den Wohnwagen Zweitwohnungsteuer an?
Nur, wenn die Gemeinde eine Zweitwohnungsteuersatzung hat, die Wohnwagen oder Mobilheime auf Dauerstandplätzen klar erfasst. Einen Bescheid sollten Sie nicht ungeprüft hinnehmen, sondern mit der Satzung abgleichen.
Welche Versicherung brauche ich für den Wohnwagen auf dem Dauerplatz?
Für einen dauerhaft abgestellten Wohnwagen ist eine Dauercamping-Versicherung sinnvoll, weil eine normale Teilkasko Schäden aus stationärer Nutzung wie Frost in der Regel nicht abdeckt. Prüfen Sie Elementarschäden, Inventar und Vorzelt sowie die Obliegenheiten im Winter.
Wie wird der Strom auf dem Dauerplatz abgerechnet?
Entweder über einen eigenen Zähler mit einem Preis je kWh oder pauschal; das legt die Preisliste des Platzes fest. Lassen Sie sich den Preis je kWh und die Abrechnungstermine schriftlich geben und notieren Sie den Zählerstand bei Übernahme.
Fazit
Die Stellplatzmiete ist beim Dauercamping nur ein Teil der Rechnung. Strom nach Zähler, Wasser, Müll, Kaution, Abgaben der Gemeinde und die Versicherung können die Jahreskosten deutlich erhöhen. Wer Angebote vergleicht, sollte alle Posten auf ein Jahr hochrechnen, die Inklusivleistungen notieren und Kurabgabe und Zweitwohnungsteuer vorab bei der Gemeinde klären.
Quellen
- Dauerstellplatz finden: Tipps, Kosten & Versicherung, campena.de, https://campena.de/dauercamping-dauerstellplatz-finden/, abgerufen am 28.09.2026
- Dauerstellplätze, Campingpark Bielefeld (Meyer zu Bentrup), https://camping-bielefeld.de/de/campen/dauerstellplaetze/, abgerufen am 28.09.2026
- Saisonstellplätze, Park-Camping Iller, https://www.camping-iller.de/preise-infos/dauercamper/, abgerufen am 28.09.2026
- Preise, Rohloff Ferienpark, https://ferienpark.de/en/preise, abgerufen am 28.09.2026
- Camping boomt weiter: 44,7 Millionen Übernachtungen im Jahr 2025, Pressemitteilung N020 vom 30.03.2026, Statistisches Bundesamt (Destatis), https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_N020_45412_61.html, abgerufen am 28.09.2026
- Kurabgabesatzung 2025, Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz, https://www.gemeinde-graalmueritz.de/fileadmin/media/Satzungen/Kurabgabesatzung-2025.pdf, abgerufen am 28.09.2026
- OVG Niedersachsen, Urteil vom 11.07.2007, 9 LB 5/07, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS), https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/f22ed238-66fd-4be3-a026-de659e5fc8d0, abgerufen am 28.09.2026
- Doch nicht mobil? Zweitwohnungsteuer für Dauercamper, Haufe, https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/doch-nicht-mobil-zweitwohnungsteuer-fuer-dauercamper_190_392772.html, abgerufen am 28.09.2026
- VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2020, 2 S 1474/20, Landesrecht Baden-Württemberg, https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE200003097&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all, abgerufen am 28.09.2026
- Zweitwohnungsteuer für Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, Kommunen in NRW, https://www.kommunen.nrw/informationen/mitteilungen/datenbank/detailansicht/dokument/zweitwohnungsteuer-fuer-mobilheime-wohnmobile-wohn-und-campingwagen.html, abgerufen am 28.09.2026
- Dauercamping Versicherung, Allianz, https://www.allianz.de/auto/dauercamping-versicherung/, abgerufen am 28.09.2026
- Dauercamping Versicherung: Zuhause auf Rädern, AlpacaCamping, https://www.alpacacamping.de/content/dauercamping-versicherung/, abgerufen am 28.09.2026
- Informationen zur Ruheversicherung, HUK24, https://www.huk24.de/autoversicherung/kfz-services/ruheversicherung, abgerufen am 28.09.2026
- Frostwächter Wohnmobil: Ratgeber und Empfehlung, AlpacaCamping, https://www.alpacacamping.de/content/frostwaechter-wohnmobil/, abgerufen am 28.09.2026
- § 28 VVG Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__28.html, abgerufen am 28.09.2026
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.