Das Wichtigste in Kürze
- Das gesamte Wassersystem muss leer sein: Frisch- und Abwassertank, Leitungen, Boiler, Pumpe, Außendusche und Toilette. Die Hähne bleiben in Mittelstellung geöffnet.
- Kfz-Frostschutzmittel gehört nie in eine Trinkwasseranlage, es ist giftig. Ablassen ist die sichere Methode.
- Die Bordbatterie wird voll geladen und vom Stromkreis getrennt oder mit einem Erhaltungsladegerät gepflegt. Eine entladene Blei-Batterie kann bei Frost einfrieren.
- Gasflaschen schließen, Verbraucher ausschalten, Druckregler abnehmen. Lebensmittel, Textilien und frostempfindliche Flaschen ausräumen.
- Frostschäden durch nicht entleerte Leitungen übernimmt eine gewöhnliche Teilkasko nach Angaben von Versicherern in der Regel nicht. Prüfen Sie Ihre Police und kontrollieren Sie den Wagen regelmäßig.
Vor dem ersten Frost: Absprachen mit dem Platz
Auf vielen Dauercampingplätzen wird die Wasserversorgung der Parzellen vor dem ersten Frost abgestellt. Auf Platzseiten finden sich dafür Zeiträume von November bis Februar oder bis Ende März. Andere Plätze bieten Wintercamping mit beheizten Sanitärgebäuden, Beleuchtung und Müllabfuhr an. Klären Sie deshalb früh im Herbst mit der Platzverwaltung:
- Ab wann ist das Wasser an der Parzelle abgestellt, und bleibt der Strom über den Winter eingeschaltet?
- Wie wird Strom im Winter abgerechnet, falls Sie ein Frostschutzgerät betreiben wollen?
- Dürfen Sie den Platz im Winter jederzeit betreten, und sieht die Verwaltung nach Stürmen über die Anlage?
- Was verlangt die Platzordnung im Winter für Vorzelt, Abdeckungen und Gasflaschen?
Wer den Wagen auch im Winter bewohnen möchte, braucht ein anderes Vorgehen: Dann bleibt die Anlage gefüllt und beheizt, und für die Gasheizung braucht es Propan statt Butan. Hinweise dazu stehen im Beitrag Wintercamping: Plätze, Ausrüstung und Kosten. Dieser Beitrag behandelt die Winterpause, in der der Wagen unbewohnt steht.
Wasseranlage vollständig entleeren
Wasser dehnt sich beim Gefrieren aus und sprengt Leitungen, Ventile, Pumpen und Tanks. Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:
- Wasserpumpe am Schalter oder an der Sicherung ausschalten, Boiler und Heizung stromlos schalten.
- Alle Hähne in Küche, Bad und Außendusche öffnen, Mischhebel in Mittelstellung, damit Kalt- und Warmwasserleitung belüftet werden.
- Frischwassertank über das Ablassventil leeren. Bei vielen Tanks greifen Sie dazu durch die Serviceöffnung und ziehen einen Stöpsel im Tankboden.
- Boiler entleeren (siehe unten) und warten, bis kein Wasser mehr austritt.
- Abwassertank leeren und Siphons ausblasen. Wer Druckluft verwendet, bläst nur maßvoll und nur bei geöffneten Hähnen, sonst können Leitungen platzen.
- Toilette: Fäkalien- und Spülwassertank vollständig leeren und die Spülpumpe mehrmals ohne Wasser betätigen, bis kein Restwasser mehr kommt.
Beim Boiler lohnt der Blick in die Gebrauchsanweisung. Truma-Combi-Heizungen haben ein stromloses Sicherheits- und Ablassventil (FrostControl), das bei etwa 3 °C am Ventil automatisch öffnet und das Boilerwasser ablässt. Von Hand öffnen Sie es, indem Sie den Drehknopf um 180 Grad drehen, bis er einrastet und der Druckknopf herausspringt. Schließen lässt sich das Ventil erst wieder, wenn es am Ventil wärmer als etwa 7 °C ist. Der Ablaufstutzen muss frei von Schneematsch, Eis und Laub bleiben. Andere Boiler und Warmwasserheizungen haben eigene Ablassventile, deren Lage in der jeweiligen Anleitung steht.
| Bauteil | Was Sie tun | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Frischwassertank | Ablassventil öffnen, Stöpsel ziehen | vollständig leer laufen lassen |
| Boiler, Warmwasserheizung | Ablassventil öffnen (Truma FrostControl: Drehknopf 180 Grad) | schließt erst über etwa 7 °C, Ablauf freihalten |
| Leitungen, Hähne, Außendusche | Hähne in Mittelstellung offen lassen | Ausblasen nur maßvoll und bei offenen Hähnen |
| Wasserpumpe | ausschalten, Restwasser ablaufen lassen | Schalter oder Sicherung aus |
| Kassettentoilette | Fäkalien- und Spülwassertank leeren | Pumpe ohne Wasser betätigen, Dichtungen pflegen |
| Abwassertank, Siphons | leeren, Restwasser entfernen | Tiefpunkte nicht vergessen |
Frostschutzmittel sind keine Abkürzung. Kfz-Frostschutz ist giftig und hat in einer Trinkwasseranlage nichts zu suchen. Für Truma-Combi-Geräte rät der Hersteller nach Angaben von Fachhändlern ausdrücklich von Frostschutzmitteln ab. Für die Toilette empfiehlt Thetford, die Dichtungen der Kassette vor dem Einlagern mit einem Pflegemittel zu behandeln und die Kassette frostfrei aufzubewahren, wenn der Wagen nicht beheizt wird.
Batterie, Strom und Gas
Bordbatterie. Laden Sie die Batterie vor der Winterpause vollständig, etwa über 24 Stunden, und trennen Sie sie danach vom Stromkreis: Hauptschalter aus oder Pol abklemmen. Kurzes Nachladen reicht oft nicht, weil sich die Batterie danach langsam selbst entlädt. Bei Blei-Batterien ist der Ladezustand zugleich Frostschutz: Eine voll geladene Batterie gefriert nach Angaben aus Batterie-Ratgebern erst bei etwa −68 °C, eine halb entladene bei etwa −27 °C, eine vollständig entladene schon bei etwa −7 °C. Teilentladen gelagerte Blei-Batterien sulfatieren zudem. Gibt es an der Parzelle keinen Strom für ein Erhaltungsladegerät, bauen Sie die Batterie aus und lagern sie frostfrei. Bei Lithium-Batterien sinkt die nutzbare Kapazität unter 0 °C deutlich; hier gelten die Einlagerungshinweise des Herstellers.
Frostwächter. Elektrische Frostwächter sind kleine Heizgeräte mit Thermostat, die bei einer eingestellten Temperatur anspringen. Die meisten Geräte haben eine Leistung zwischen 500 und 2.000 Watt und verursachen im Dauerbetrieb hohe Stromkosten. Ein Frostwächter ersetzt das Entleeren nicht: Fällt der Strom aus oder löst die Sicherung aus, frieren gefüllte Leitungen trotzdem ein. Sinnvoll ist er als Zusatzschutz gegen Feuchtigkeit und für Wagen, die zwischendurch genutzt werden, sofern der Platz im Winter Strom liefert und den Betrieb erlaubt.
Gas. Drehen Sie die Gasflaschen zu, schalten Sie alle Gasverbraucher ab und nehmen Sie den Druckregler ab; das entlastet Ventil und Schläuche. Die Lüftungsöffnungen im Boden des Gaskastens müssen frei bleiben. Wer die Flaschen herausnimmt, lagert sie kühl, trocken und gut belüftet. Butan verdampft unterhalb von etwa −0,5 °C nicht mehr, Propan erst unterhalb von etwa −42 °C. Für zugelassene Wohnwagen ist die Gasprüfung nach § 60 StVZO alle 24 Monate Pflicht; Einzelheiten stehen im Beitrag Gasprüfung im Wohnmobil und Wohnwagen.
Kühlschrank. Lassen Sie die Tür des abgeschalteten Kühlschranks einen Spalt offen, in der sogenannten Lüftungsstellung. Winterabdeckungen für die Lüftungsgitter sind vor allem für den Betrieb bei Kälte gedacht.
Feuchtigkeit und Schädlinge im Innenraum
Kondenswasser entsteht, wenn warme, feuchte Luft auf kalte Flächen wie Fenster und Außenwände trifft. Bleibt die Feuchtigkeit, drohen Schimmel, Stockflecken und Modergeruch. Für die Winterpause bewährt sich:
- Zwischen- und Schranktüren offen lassen, Schränke möglichst ausräumen, Rollos und Fliegengitter hochschieben, damit Luft zirkuliert.
- Bettwäsche, Decken, Handtücher und Kleidung mit nach Hause nehmen.
- Einen Granulat-Luftentfeuchter aufstellen. Er braucht keinen Strom und arbeitet geräuschlos; den Auffangbehälter bei Kontrollgängen leeren.
- Bei jedem Besuch lüften. Ein Entfeuchter ersetzt weder das Lüften noch die regelmäßige Dichtigkeitsprüfung.
Mäuse suchen im Winter warme, geschützte Nester. Räumen Sie deshalb alle Lebensmittel aus, auch Zuckerdosen, Süßstoffspender und vergessene Riegel in Ablagen. Getränke, Konserven, Essig und Öl können einfrieren und gehören ebenfalls nicht in den Wagen. Duftöle wie Pfefferminzöl und Ultraschallgeräte werden als Abwehr angeboten; verlassen Sie sich nicht allein darauf, sondern achten Sie bei jedem Besuch auf Fraßspuren. Wie Sie Feuchteschäden erkennen und messen, beschreibt der Beitrag Feuchtigkeit im Wohnmobil erkennen; die Methoden gelten für Wohnwagen ebenso.
Fahrwerk, Dach und Vorzelt
Damit die Reifen keine Standplatten bekommen, kurbeln Sie die Stützen so weit herunter, dass die Räder entlastet sind, oder bocken den Wagen auf. Geht das nicht, erhöhen Sie den Luftdruck; Ratgeber nennen etwa 0,5 bar über dem Normalwert, höchstens bis zum zulässigen Maximum des Reifens. Lösen Sie die Handbremse, denn Bremsseile und Beläge können bei Frost festfrieren. Gegen Wegrollen sichern Unterlegkeile.
Auf dem Dach sammelt sich Schnee, der tagsüber anschmilzt und nachts zu einer Eisschicht gefriert. In schneereichen Lagen sollten Sie das Dach deshalb regelmäßig räumen, mit Besen oder weichem Schieber und von einer sicher stehenden Leiter aus. Wenn Sie den Wagen abdecken, dann mit einer atmungsaktiven, fest verzurrten Schutzplane.
Beim Vorzelt entscheidet die Bauart. Winter- und Ganzjahresvorzelte bestehen aus deutlich schwererem Material, haben meist ein Stahlgestänge und oft steile Dächer, von denen Schnee abrutscht. Sie können stehen bleiben, müssen aber regelmäßig von Schnee befreit werden; Abspannung, Dach und Gestänge prüfen Sie nach jedem Sturm. Leichte Sommervorzelte sind für Schneelasten nicht gebaut und sollten abgebaut, getrocknet und trocken gelagert werden.
Versicherung und Kontrollgänge im Winter
Für den Winter auf dem Dauerplatz ist der Versicherungsschutz so wichtig wie die Technik. Die übliche Teilkasko eines Wohnwagens kommt nach Angaben von Versicherern in der Regel nicht für Schäden aus einer dauerhaft stationären Nutzung auf, etwa für Frostschäden. Auch Wasserschäden durch geplatzte Leitungen oder Tanks gehören nicht zu ihren Leistungen. Dafür gibt es Dauercamping- oder Campingversicherungen.
| Schutz | Was typischerweise versichert ist | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Teilkasko (zugelassener Wohnwagen) | Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Glasbruch | Frostschäden aus stationärer Nutzung meist nicht gedeckt |
| Ruheversicherung (abgemeldeter Wohnwagen) | Haftpflicht und Teilkasko, kein Vandalismus | höchstens 18 Monate; Abstellen in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz |
| Dauercamping-Versicherung | je nach Tarif Feuer, Blitz, Überspannung, Leitungswasser, Frost, Sturm, Hagel, Schneedruck, Einbruch, Vandalismus | Elementarschäden oft nur gegen Aufschlag; Vorzelt und Inventar mitversichern |
Umfriedet ist ein Abstellplatz, wenn ihn etwa ein Zaun oder eine Hecke umschließt. Ob Ihr Campingplatz diese Anforderung erfüllt, klären Sie vor der Abmeldung mit dem Versicherer.
Zwei Rechtsregeln sollten Sie kennen. Verletzen Sie eine vertragliche Obliegenheit grob fahrlässig, etwa eine Pflicht zum Entleeren wasserführender Leitungen, darf der Versicherer seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, bei Vorsatz ist er leistungsfrei (§ 28 Abs. 2 VVG). Und wer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt, muss ebenfalls mit einer Kürzung rechnen (§ 81 Abs. 2 VVG). Lesen Sie deshalb vor dem Winter nach, welche Pflichten Ihre Bedingungen nennen, und halten Sie das Entleeren mit datierten Fotos fest.
Kontrollieren Sie den Wagen regelmäßig und besonders nach Sturm, Hagel oder starkem Schneefall: Standfestigkeit, Dach, Vorzelt, Abdeckung, Fenster, Türen, Fraßspuren und Feuchtigkeit. Wohnen Sie weit entfernt, bitten Sie Platznachbarn oder die Verwaltung, nach Unwettern kurz nachzusehen, und halten Sie deren Kontaktdaten griffbereit.
Suchen Sie noch einen Platz, auf dem Ihr Wagen gut über den Winter kommt, achten Sie in den Angeboten auf Winterbetrieb und Stromversorgung. Aktuelle Angebote finden Sie unter Dauer- und Saisonplätze.
Häufige Fragen
Reicht es, die Heizung im Winter auf niedriger Stufe laufen zu lassen?
Nur wenn Energie sicher verfügbar ist und Sie regelmäßig kontrollieren. Fällt Heizung oder Strom aus, frieren gefüllte Leitungen ein. Für einen unbewohnten Wagen ist das Entleeren die verlässlichere Lösung; prüfen Sie außerdem, was Ihre Versicherungsbedingungen verlangen.
Darf Restwasser im Frischwassertank bleiben?
Nein. Leeren Sie den Tank vollständig. Auch Restwasser in Ventilen, Pumpe, Siphons und Tiefpunkten der Leitungen kann beim Gefrieren Schäden anrichten.
Soll die Bordbatterie im Wagen bleiben?
Ja, wenn sie voll geladen und abgeklemmt ist oder an einem Erhaltungsladegerät hängt. Ohne Strom an der Parzelle bauen Sie sie besser aus, lagern sie frostfrei und laden sie zu Hause nach.
Muss das Vorzelt über den Winter abgebaut werden?
Leichte Sommervorzelte ja. Stabile Winter- oder Ganzjahresvorzelte können stehen bleiben, wenn Sie Schnee regelmäßig räumen und die Abspannung nach Stürmen prüfen. Ob die Platzordnung etwas anderes vorschreibt, erfahren Sie bei der Verwaltung.
Wann nehme ich den Wagen im Frühjahr wieder in Betrieb?
Wenn keine Nachtfröste mehr zu erwarten sind; das Truma-Ablassventil lässt sich ohnehin erst über etwa 7 °C schließen. Prüfen Sie dann die Dichtungen der Toilette auf Risse, wie Thetford empfiehlt, spülen Sie die Wasseranlage durch und laden Sie die Batterie.
Fazit
Winterfest wird ein Wohnwagen durch wenige, aber konsequente Schritte: Wasser vollständig raus, Batterie geladen und getrennt, Gas zu, Innenraum trocken und frei von Lebensmitteln, Fahrwerk entlastet. Der Rest ist Organisation: Absprachen mit dem Platz, ein Versicherungsschutz, der zur stationären Nutzung passt, und Kontrollgänge nach Unwettern. Wer diese Punkte im Herbst abarbeitet, spart sich im Frühjahr teure Reparaturen. Was ein Dauerplatz im Jahr kostet und was in den Vertrag gehört, lesen Sie in den Beiträgen Was kostet Dauercamping? und Dauercamping-Vertrag: Laufzeit, Kündigung, Pflichten.
Quellen
- „13 Tipps, um den Wohnwagen winterfest zu machen + Checkliste“, promobil. https://www.promobil.de/tipps/ratgeber-wohnwagen-einwintern-winterpause-winterabstellplatz/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wie verhindere ich das Einfrieren von Boiler und Wassertank?“, Obelink. https://www.obelink.de/beratung/wie-verhindere-ich-das-einfrieren-von-boiler-und-wassertank.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Truma Combi E, Gebrauchsanweisung: Sicherheits-/Ablassventil, Entleeren des Boilers“, Truma, über ManualsLib. https://www.manualslib.de/manual/370503/Truma-Combi-E.html?page=8 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wasseranlage im Camper vor Frost schützen“, Fritz Berger. https://www.fritz-berger.de/blog/hilfe-beratung/hygiene-sanitaer/wasseranlage-im-camper-vor-frost-schuetzen/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Die 10 wichtigsten Fragen zur Cassettentoilette“, Thetford. https://www.thetford.com/de/inspiration/die-10-wichtigsten-fragen-zur-cassettentoilette/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Batterie überwintern“, Das Bordbuch. https://das-bordbuch.de/batterie-uberwintern/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wohnwagen & Wohnmobil winterfest machen – Tipps für sicheres Überwintern“, ACV Automobil-Club Verkehr. https://www.acv.de/ratgeber/reisen/caravan-camping/wohnwagen-wohnmobil-winterfest-machen-so-gehts-richtig (abgerufen am 28.09.2026)
- „Die Gasanlage im Wohnwagen winterfest machen“, gasflasche.de. https://www.gasflasche.de/die-gasanlage-im-wohnwagen-winterfest-machen/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Butan oder Propangas und die Unterschiede im Winter“, camper.help. https://camper.help/butan-oder-propangas/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Winterabdeckung Kühlschrank-Lüftungsgitter“, camper.help. https://camper.help/winterabdeckung-kuehlschrank/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Feuchtigkeit in Wohnmobil und Wohnwagen vermeiden“, Camping Wagner. https://www.campingwagner.de/blog/ratgeber/feuchtigkeit-in-wohnmobil-und-wohnwagen-vermeiden/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Den Wohnwagen richtig winterfest machen“, Fritz Berger. https://www.fritz-berger.de/blog/hilfe-beratung/technikratgeber/den-wohnwagen-winterfest-machen/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Frostwächter Wohnmobil: Ratgeber und Empfehlung“, AlpacaCamping. https://www.alpacacamping.de/content/frostwaechter-wohnmobil/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wohnwagen winterfest machen: Tipps für Dauercamping im Winter“, campena. https://campena.de/wohnwagen-winterfest-dauercamping/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Dauercamping“, Feriendorf Pulvermaar. https://feriendorf-pulvermaar.de/dauercamping/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Dauercamping am Bodensee – auch im Winter campen“, bodenseeferien.de. https://www.bodenseeferien.de/camping/wintercamping-art-11337 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Dauercamping Versicherung“, Allianz. https://www.allianz.de/auto/dauercamping-versicherung/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Informationen zur Ruheversicherung“, HUK24. https://www.huk24.de/autoversicherung/kfz-services/ruheversicherung (abgerufen am 28.09.2026)
- „Schaden am Wohnwagen und Wohnmobil am Unterstellplatz“, Camperstyle. https://camperstyle.de/wohnwagen-wohnmobil-winter-schaden-versicherung/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG), §§ 28 und 81“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__28.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html (abgerufen am 28.09.2026)
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.