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Saisonplatz oder Dauerplatz: Unterschiede und Kosten

Ein Saisonplatz ist für einen Teil des Jahres gemietet, in der Regel für die Campingsaison, ein Dauerplatz (Jahresplatz) für das ganze Jahr, meist mit automatischer Verlängerung. Der wichtigste Unterschied liegt im Winter: Beim Dauerplatz bleibt der Wohnwagen auf der Parzelle stehen, beim Saisonplatz brauchen Sie je nach Vertrag einen anderen Stellplatz für die kalten Monate. Welche Variante günstiger ist, zeigt erst der Vergleich der Gesamtkosten einschließlich Strom, Winterlager und Transport.

Fachliche Prüfung ausstehend

Dieser Beitrag ist ein Entwurf der Redaktion. Er erscheint öffentlich erst nach der Prüfung durch eine Fachautorin oder einen Fachautor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Saisonplätze sind nach Ratgeberangaben befristete Verträge über etwa drei bis acht Monate; Jahresplätze laufen als Jahresverträge, die sich automatisch verlängern.
  • Beispiel für einen Saisonplatz: Park-Camping Iller verlangt für die Saison vom 01.04. bis 15.10.2026 1.570,00 EUR einschließlich Wasser, Müll und Verwaltung; Strom kostet 0,90 EUR je kWh.
  • Im Winter wird auf vielen Plätzen das Wasser abgestellt. Manche Plätze lassen Wohnwagen gegen Monatsgebühr überwintern, andere bieten Winterbetrieb.
  • Beim Saisonplatz kommen Winterstellplatz und Transporte hinzu, beim Dauerplatz Stromkosten im Winter und der Aufwand, den Wohnwagen vor Ort winterfest zu halten.
  • Kurabgabe und Zweitwohnungsteuer können bei beiden Varianten anfallen; das regelt die Satzung der jeweiligen Gemeinde.

Saisonplatz und Dauerplatz: die Begriffe

Dauercamping heißt, einen Stellplatz und die zugehörigen Leistungen des Platzes für längere Zeit zu mieten und einen meist größeren Wohnwagen wie ein Ferienhaus zu nutzen. Eine verbreitete Form ist das Saisoncamping: Der Stellplatz wird für einen längeren Zeitraum gemietet, etwa für drei Monate; ein Teil der Familie wohnt dann auf dem Platz, die Berufstätigen kommen je nach Entfernung abends oder am Wochenende nach. Ratgeberseiten beschreiben Saisonplätze als zeitlich begrenzte Verträge über drei bis acht Monate und Jahresplätze als Jahresverträge, die sich automatisch verlängern.

MerkmalSaisonplatzDauerplatz (Jahresplatz)
Laufzeitbefristet, etwa 3 bis 8 MonateJahresvertrag, verlängert sich automatisch
Vertragsendemit Ablauf der vereinbarten Zeit (§ 542 Abs. 2 BGB)durch Kündigung mit vereinbarter oder gesetzlicher Frist (§ 580a Abs. 1 BGB)
Wohnwagen im Winterje nach Vertrag abbauen oder gegen Gebühr stehen lassenbleibt stehen und muss winterfest sein
Nutzung außerhalb der Saisonnicht vorgesehenmöglich, soweit der Platz geöffnet ist
StromVerbrauch während der SaisonVerbrauch über das ganze Jahr, im Winter auch für Frostschutz
BeispielPark-Camping Iller: 01.04. bis 15.10.2026Campingpark Bielefeld: Dauerstellplatz mit 100 m²

Was im Winter gilt

Auf vielen Campingplätzen wird das Wasser an den Parzellen vor dem ersten Frost abgestellt, etwa von November bis Februar, auf einzelnen Plätzen vom 01.11. bis 30.03. Manche Plätze erlauben, Wohnwagen von November bis März gegen eine Monatsgebühr stehen zu lassen; andere bieten Wintercamping mit beheizten Sanitäranlagen, Strom und frostsicheren Wasseranschlüssen. Welche Regel gilt, steht in Vertrag und Platzordnung. Fragen Sie danach, bevor Sie sich entscheiden.

Dauerplatz im Winter: Der Wohnwagen bleibt auf der Parzelle und muss winterfest gemacht werden, vor allem beim Wasser. Ein stabiles Ganzjahresvorzelt kann stehen bleiben, sollte aber regelmäßig von Schnee befreit und gut gesichert werden. Kontrollieren Sie den Wohnwagen regelmäßig, besonders nach Sturm oder starkem Schneefall, oder vereinbaren Sie Kontrollen mit Nachbarn oder der Platzleitung. Eine Anleitung gibt der Beitrag Wohnwagen winterfest machen. Für stationäre Risiken wie Frost, Sturm oder Schneedruck gibt es eigene Dauercamping-Versicherungen.

Saisonplatz im Winter: Muss der Wohnwagen nach Saisonende von der Parzelle, brauchen Sie einen Winterstellplatz, etwa auf dem Campingplatz gegen Gebühr, in einer Halle oder auf einer Freifläche. Geschützte Abstellplätze bieten Schutz vor Witterung und Frostschäden und senken das Diebstahlrisiko. Melden Sie den Wohnwagen über den Winter ab, kann eine beitragsfreie Ruheversicherung greifen. Sie läuft nach Angaben von Versicherern höchstens 18 Monate, umfasst nur Haftpflicht und Teilkasko und setzt einen Einstellraum oder einen umfriedeten Abstellplatz voraus.

Wer im Winter selbst campen möchte, findet Hinweise zu geöffneten Plätzen und Ausrüstung im Beitrag Wintercamping.

Kosten im Vergleich

Ein direkter Preisvergleich ist schwierig, weil Saison- und Jahrespreise unterschiedliche Zeiträume abdecken. Ratgeberangaben (abgerufen im September 2026) nennen für einen Dauerstellplatz meist 1.000 bis 3.500 EUR Stellplatzmiete im Jahr und 300 bis 1.000 EUR Nebenkosten. Für einen Saisonplatz nennt Park-Camping Iller 1.570,00 EUR für die Saison vom 01.04. bis 15.10.2026, einschließlich Wasser, Müll und Verwaltung.

KostenpostenSaisonplatzDauerplatz
PlatzmieteSaisonpreis, z. B. 1.570,00 EUR (Iller, 2026)Jahrespreis, laut Ratgeberangaben meist 1.000 bis 3.500 EUR
StromVerbrauch in der Saison, z. B. 0,90 EUR je kWhVerbrauch ganzjährig, im Winter auch für Frostwächter
WinterWinterstellplatz und zwei Transporte, Preise erfrageneventuell Winter- oder Monatsgebühr, Preise erfragen
VersicherungKfz-Versicherung, im Winter eventuell RuheversicherungDauercamping-Versicherung für stationäre Risiken
Kurabgabenach Satzung der Gemeindenach Satzung, teils Jahrespauschale (Graal-Müritz 2025: 78,40 EUR)
Zweitwohnungsteuermöglich, wenn die Satzung Dauerstandplätze erfasstmöglich, wenn die Satzung Dauerstandplätze erfasst

Auf den Monat umgerechnet: Die Iller-Saison kostet 1.570,00 EUR für 6,5 Monate, also rund 241,54 EUR je Saisonmonat. Die Ratgeberspanne für Dauerplätze von 1.000 bis 3.500 EUR im Jahr entspricht 83,33 bis 291,67 EUR je Kalendermonat, jeweils ohne Nebenkosten. Die Zahlen stammen von verschiedenen Plätzen und Regionen und zeigen nur die Größenordnung; vergleichen Sie immer Angebote aus derselben Region.

Strom im Winter: Wer auf dem Dauerplatz elektrisch gegen Frost heizt, zahlt mit. Frostwächter haben meist eine Leistung zwischen 500 und 2.000 Watt. Beim Beispielpreis von 0,90 EUR je kWh kostet jede Betriebsstunde damit 0,45 EUR bis 1,80 EUR.

Zweitwohnungsteuer: Auch ein Platz, der nicht ganzjährig nutzbar ist, schützt nicht automatisch davor. Nach einem Beschluss des VGH Baden-Württemberg greift die Satzungsregel für einen Beginn der Steuerpflicht im laufenden Jahr bei Dauerstandplätzen regelmäßig, gerade wenn der Campingplatz nicht ganzjährig genutzt werden kann (Beschluss vom 28.07.2020, 2 S 1474/20). Maßgeblich ist immer die Satzung der Gemeinde.

So rechnen Sie: Saisonplatz = Saisonmiete + Strom + Winterstellplatz + Transporte. Dauerplatz = Jahresmiete + Strom über das ganze Jahr + Wintergebühren. Bei beiden kommen Versicherung und Abgaben der Gemeinde hinzu. Die einzelnen Posten mit Rechenbeispiel erklärt der Beitrag Was kostet Dauercamping?.

Verträge: Befristung, Verlängerung, Stromablesung

Saisonvertrag: Er ist zeitlich befristet und endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, ohne dass jemand kündigen muss (§ 542 Abs. 2 BGB), sofern der Vertrag keine Verlängerung vorsieht. Ob Sie die Parzelle in der Folgesaison wieder bekommen, entscheidet der Betreiber. Fragen Sie, ob bisherige Saisongäste Vorrang haben und bis wann Sie sich für die nächste Saison melden müssen.

Jahresvertrag: Er verlängert sich nach Ratgeberangaben automatisch und endet erst durch Kündigung. Fehlt eine vertragliche Frist, gilt § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB: Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats. Einzelheiten stehen im Beitrag Dauercamping-Vertrag.

Stromablesung: Lesen Sie den Zähler beim Saisonplatz zu Beginn und am Ende der Saison gemeinsam mit der Platzleitung ab. Beim Dauerplatz wird der Verbrauch je nach Platz in festen Abständen abgerechnet, beim Rohloff Ferienpark zum Beispiel jährlich nach Verbrauch. Fotografieren Sie den Zählerstand bei jeder Ablesung.

Fragen Sie vor Vertragsschluss außerdem:

  • Wann beginnt und endet die Saison genau, und ab wann darf der Wohnwagen gebracht werden?
  • Muss das Vorzelt zum Saisonende abgebaut werden?
  • Gibt es auf dem Platz Winterstellplätze, und was kosten sie?
  • Wie hoch ist der Strompreis je kWh, und wann wird abgerechnet?
  • Kann der Saisonvertrag später in einen Jahresvertrag umgewandelt werden?

Entscheidungshilfe: Welche Variante passt zu Ihnen?

Ihre SituationEher SaisonplatzEher Dauerplatz
Nutzung im Winternicht geplantan Wochenenden gewünscht, und der Platz hat Winterbetrieb
Wohnwagenwird auch für Reisen genutztbleibt dauerhaft stehen
Winterstellplatzvorhanden oder günstig verfügbarnicht vorhanden
BindungSie wollen jedes Jahr neu entscheidenSie wollen langfristig am selben Platz bleiben
Aufbautenwenig, schnell abbaubarVorzelt oder Terrasse sollen stehen bleiben, soweit die Platzordnung das erlaubt

Passt beides, entscheidet der Kostenvergleich. Rechnen Sie mit Ihren eigenen Verbrauchswerten und den Preislisten der Plätze in Ihrer Wunschregion. Wie Sie überhaupt an eine Parzelle kommen, erklärt der Beitrag Dauerstellplatz finden; aktuelle Angebote für Saison- und Jahresplätze stehen unter Dauer- und Saisonplätze.

Häufige Fragen

Darf der Wohnwagen auf einem Saisonplatz über den Winter stehen bleiben?

Das regelt der Vertrag. Manche Plätze erlauben das Überwintern gegen eine Monatsgebühr, andere verlangen, dass die Parzelle nach Saisonende geräumt wird. Klären Sie das vor Vertragsschluss.

Muss ich einen Saisonvertrag kündigen?

Ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit (§ 542 Abs. 2 BGB). Enthält der Vertrag eine automatische Verlängerung, gelten die dort geregelten Fristen.

Kann ich später vom Saisonplatz auf einen Jahresplatz wechseln?

Ob und wann ein Wechsel möglich ist, entscheidet der Betreiber nach seinen Vertragsbedingungen. Sprechen Sie das früh an, denn in gefragten Regionen sind Wartezeiten von Monaten bis Jahren möglich, und lassen Sie sich eine Zusage schriftlich geben.

Was kostet Strom auf Saison- und Dauerplätzen?

Das legt jeder Platz selbst fest. Park-Camping Iller berechnet 2026 zum Beispiel 0,90 EUR je kWh; 100 kWh kosten dort 90,00 EUR.

Kann auch für einen Saisonplatz Zweitwohnungsteuer anfallen?

Ja, wenn die Satzung der Gemeinde Wohnwagen oder Mobilheime auf Dauerstandplätzen erfasst. Nach dem VGH Baden-Württemberg kommt die Steuer auch auf Plätzen in Betracht, die nicht ganzjährig nutzbar sind. Fragen Sie bei der Gemeinde nach.

Fazit

Saisonplatz und Dauerplatz unterscheiden sich vor allem im Winter: Beim Saisonplatz zahlen Sie für einen Winterstellplatz und Transporte, beim Dauerplatz für ganzjährige Miete, Frostschutz und die Sorge um den Wohnwagen vor Ort. Wer den Platz auch im Winter nutzen will und keinen Abstellplatz hat, ist mit einem Dauerplatz meist besser bedient. Wer flexibel bleiben möchte, wählt den Saisonplatz. Entscheiden sollte am Ende ein Vergleich der Gesamtkosten.

Quellen

  1. Dauercamping, Wikipedia, https://de.wikipedia.org/wiki/Dauercamping, abgerufen am 28.09.2026
  2. Alles über Langzeitcamping, ACSI Eurocampings Blog, https://www.eurocampings.de/blog/listing/alles-ueber-langzeitcamping/, abgerufen am 28.09.2026
  3. Saisonstellplätze, Park-Camping Iller, https://www.camping-iller.de/preise-infos/dauercamper/, abgerufen am 28.09.2026
  4. Dauerstellplätze, Campingpark Bielefeld (Meyer zu Bentrup), https://camping-bielefeld.de/de/campen/dauerstellplaetze/, abgerufen am 28.09.2026
  5. Dauerstellplatz finden: Tipps, Kosten & Versicherung, campena.de, https://campena.de/dauercamping-dauerstellplatz-finden/, abgerufen am 28.09.2026
  6. Preise, Rohloff Ferienpark, https://ferienpark.de/en/preise, abgerufen am 28.09.2026
  7. Dauercamping am Bodensee – auch im Winter campen, bodenseeferien.de, https://www.bodenseeferien.de/camping/wintercamping-art-11337, abgerufen am 28.09.2026
  8. Dauercamping, Feriendorf Pulvermaar, https://feriendorf-pulvermaar.de/dauercamping/, abgerufen am 28.09.2026
  9. Dauercamping, Camping LanzerSee, https://www.camping-lanzer-see.de/dauercamping, abgerufen am 28.09.2026
  10. Wohnwagen winterfest machen: Tipps für Dauercamping im Winter, campena.de, https://campena.de/wohnwagen-winterfest-dauercamping/, abgerufen am 28.09.2026
  11. Wohnwagen sicher im Winter abstellen? Diese Fehler sollten Sie vermeiden, promobil, https://www.promobil.de/tipps/winter-revier-den-passenden-abstellplatz-finden/, abgerufen am 28.09.2026
  12. Informationen zur Ruheversicherung, HUK24, https://www.huk24.de/autoversicherung/kfz-services/ruheversicherung, abgerufen am 28.09.2026
  13. Dauercamping Versicherung, Allianz, https://www.allianz.de/auto/dauercamping-versicherung/, abgerufen am 28.09.2026
  14. Frostwächter Wohnmobil: Ratgeber und Empfehlung, AlpacaCamping, https://www.alpacacamping.de/content/frostwaechter-wohnmobil/, abgerufen am 28.09.2026
  15. Kurabgabesatzung 2025, Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz, https://www.gemeinde-graalmueritz.de/fileadmin/media/Satzungen/Kurabgabesatzung-2025.pdf, abgerufen am 28.09.2026
  16. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.07.2020, 2 S 1474/20, Landesrecht Baden-Württemberg, https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE200003097&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all, abgerufen am 28.09.2026
  17. § 542 BGB Ende des Mietverhältnisses, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__542.html, abgerufen am 28.09.2026
  18. § 580a BGB Kündigungsfristen, Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html, abgerufen am 28.09.2026

Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.

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