Das Wichtigste in Kürze
- Eindeutig antworten: verfügbar mit Preis und Bedingungen, Alternative mit konkretem Gegenvorschlag oder nicht verfügbar mit Grund.
- Vollständig anbieten: Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV), Stornoregel, Zahlungsweise, Annahmefrist.
- Bindung steuern: Ein vollständiges Angebot bindet Sie, bis der Gast ablehnt oder die Frist abläuft (§§ 145, 146, 148 BGB); schreiben Sie dazu, ob Sie verbindlich zusagen.
- Daten sparsam nutzen: Für die Anfrage dürfen Sie die nötigen Angaben verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO), für Werbe-E-Mails an Anfragende brauchen Sie eine Einwilligung (§ 7 UWG).
Antwortzeit: Warum sie zählt und wie Sie sie organisieren
Gäste können mehrere Plätze parallel anfragen; wer früh und vollständig antwortet, verbessert seine Chancen auf die Reservierung. Auf campinga haben Sie für die Antwort 72 Stunden Zeit. Nach 24 Stunden ohne Antwort erinnert Sie das System, nach 72 Stunden läuft die Anfrage ab. Wie zuverlässig Sie antworten, sehen Gäste an der Antwortquote in Ihrem Profil. Mit Ihrer Antwort werden die Kontaktdaten beider Seiten freigegeben; die Reservierung schließen Sie danach direkt mit dem Gast ab, bezahlt wird nach Ihren Bedingungen und nie über die Plattform.
| Zeitpunkt | Was auf campinga geschieht | Was Sie tun |
|---|---|---|
| Eingang | Anfrage mit Zeitraum, Personen, Kindern, Hund, Unterkunftsart, Fahrzeug und Nachricht | Belegung und Preis prüfen |
| nach 24 Stunden ohne Antwort | Erinnerung an Sie | spätestens jetzt antworten |
| Antwort | Status verfügbar, Alternative oder nicht verfügbar; Kontaktdaten werden freigegeben | Angebot mit Bedingungen senden |
| nach 72 Stunden ohne Antwort | Anfrage läuft ab | – |
| Reservierung | Vertrag direkt zwischen Gast und Ihnen | schriftlich bestätigen |
Schnelle Antworten sind vor allem eine Frage der Organisation:
- Feste Zeiten: Bearbeiten Sie Anfragen zu festen Zeiten am Morgen und am Abend, in der Hauptsaison öfter.
- Zuständigkeit und Vertretung: Eine Person ist verantwortlich, eine zweite übernimmt an freien Tagen und im Urlaub.
- Aktueller Belegungsplan: Wer die Belegung auf einen Blick sieht, muss nicht erst nachschlagen.
- Preisliste als Rechengrundlage: Grundpreis, Personen, Kinder mit Altersgrenzen, Hund, Strom und Kurbeitrag in einer Tabelle ergeben jedes Mal denselben, nachvollziehbaren Gesamtpreis.
- Rückfragen bündeln: Fehlt eine Angabe, fragen Sie alles auf einmal oder rechnen Sie beide Varianten vor, etwa mit und ohne Strom.
Was in eine vollständige Antwort gehört
Eine Antwort, auf die der Gast nur noch „ja“ sagen muss, spart beiden Seiten eine Runde. Die folgenden Bestandteile gehören hinein; die Spalte „Grundlage“ zeigt, wo das Gesetz sie verlangt oder begründet.
| Bestandteil | Zweck | Grundlage |
|---|---|---|
| Zeitraum, Unterkunftsart, Personen, Fahrzeug | wesentliche Eigenschaften der Leistung | Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGBGB |
| Gesamtpreis, bei Aufgliederung hervorgehoben | Preisangabenpflicht gegenüber Verbrauchern | § 2 Nr. 3, § 3 Abs. 1 und 3 PAngV |
| verbrauchsabhängige Posten, etwa Strom nach Zähler | Kosten, die sich vorab nicht berechnen lassen, als solche benennen | Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EGBGB |
| Zahlungsweise, Anzahlung, Fälligkeit, gegebenenfalls Kaution | Zahlungsbedingungen | Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 und 16 EGBGB |
| Stornoregel | wird nur mit Hinweis Vertragsbestandteil | § 305 Abs. 2 BGB |
| Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht | Informationspflicht im Fernabsatz | § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB |
| Annahmefrist | begrenzt Ihre Bindung | § 148 BGB |
| Name, Anschrift, Telefon, E-Mail | Identität und Erreichbarkeit | Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 EGBGB |
Beim Preis gilt: Nennen Sie zuerst die Summe und dann die Posten, denn bei aufgegliederten Preisen ist der Gesamtpreis hervorzuheben (§ 3 Abs. 3 PAngV). Kommt der Vertrag ausschließlich per E-Mail oder Telefon zustande, verlangt Art. 246a § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 EGBGB den Gesamtpreis einschließlich aller Steuern und Abgaben. Den Kurbeitrag führen Sie deshalb mit Betrag auf; wie er nach der Satzung Ihrer Gemeinde darzustellen ist, erklären die Beiträge Preisangaben für Campingplätze und Kurtaxe beim Camping. Wie Sie eine faire Stornoregel aufbauen, zeigt Stornoregeln für Campingplätze fair formulieren.
Textbausteine für die drei Antworten
Die folgenden Beispiele verwenden angenommene Preise; passen Sie Beträge, Fristen und Bedingungen an Ihren Platz an.
Verfügbar
Guten Tag Frau Berger, vielen Dank für Ihre Anfrage. Vom 12.07. bis 19.07.2027 (sieben Nächte) können wir Ihnen einen Komfortstellplatz mit Strom- und Wasseranschluss für Ihr Wohnmobil (7,20 m) anbieten.
Gesamtpreis: 357,00 EUR für zwei Erwachsene, ein Kind (8 Jahre) und einen Hund. Er setzt sich zusammen aus Stellplatz mit zwei Personen 7 × 35,00 EUR = 245,00 EUR, Kind 7 × 6,00 EUR = 42,00 EUR, Hund 7 × 4,00 EUR = 28,00 EUR und Kurbeitrag 2 × 7 × 3,00 EUR = 42,00 EUR. Strom ist in der Stellplatzpauschale enthalten.
Stornierung: bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei, danach nach unserer beigefügten Stornoregel. Ein Widerrufsrecht besteht bei Reservierungen für einen festen Zeitraum nicht.
Zahlung: Anzahlung 100,00 EUR innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Zusage, Rest bei Anreise.
Wir halten den Platz bis zum 20.03.2027 für Sie frei. Mit Ihrer schriftlichen Zusage bis zu diesem Tag ist die Reservierung verbindlich; Sie erhalten dann eine Bestätigung.
Alternative
Guten Tag Herr Yilmaz, im gewünschten Zeitraum vom 12.07. bis 19.07.2027 sind unsere Stellplätze für Fahrzeuge über 7 m belegt. Wir können Ihnen anbieten: erstens denselben Zeitraum auf einem Standardstellplatz ohne eigenen Wasseranschluss, Gesamtpreis 315,00 EUR, oder zweitens einen Komfortstellplatz vom 19.07. bis 26.07.2027, Gesamtpreis 357,00 EUR. Beide Preise gelten für zwei Erwachsene, ein Kind und einen Hund einschließlich Kurbeitrag; Stornoregel und Zahlungsweise finden Sie in der Anlage. Wir halten Ihnen beide Möglichkeiten bis zum 20.03.2027 frei.
Nicht verfügbar
Guten Tag Frau Novak, vielen Dank für Ihr Interesse. Vom 12.07. bis 19.07.2027 sind wir leider ausgebucht. Ab dem 23.08.2027 haben wir wieder freie Stellplätze; gern reservieren wir Ihnen einen Platz in diesem Zeitraum.
Nennen Sie bei einer Absage immer den Grund. Auf campinga wählen Sie ihn aus einer Liste – ausgebucht, Fahrzeug zu groß, Mindestaufenthalt, Saison oder Hunde –, damit der Gast seine nächste Anfrage gezielt anpassen kann.
Verbindlich oder freibleibend: Angebot und Reservierung
Ein vollständiges Angebot mit Zeitraum, Stellplatz und Preis bindet Sie, sofern Sie die Bindung nicht ausgeschlossen haben (§ 145 BGB). Es erlischt, wenn der Gast ablehnt oder nicht rechtzeitig annimmt (§ 146 BGB). Setzen Sie deshalb eine Frist (§ 148 BGB). Ohne Frist kann ein Angebot unter Abwesenden nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, zu dem Sie eine Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten dürfen (§ 147 Abs. 2 BGB) – eine unsichere Größe, wenn Sie den Platz sonst anderweitig vergeben wollen. Antwortet der Gast mit Änderungen, gilt das als Ablehnung verbunden mit einem neuen Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB), das Sie annehmen oder ablehnen können.
Wollen Sie sich nicht binden, etwa weil Sie erst nach Eingang der Anzahlung reservieren, schreiben Sie das ausdrücklich: „Dieses Angebot ist freibleibend; die Reservierung kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande.“ Tragen Sie Angebote mit Frist als Option in den Belegungsplan ein, damit kein Platz doppelt vergeben wird.
Nehmen Sie Reservierungen planmäßig per E-Mail, Telefon oder über Ihre Website an, schließen Sie Fernabsatzverträge (§ 312c BGB). Ein Widerrufsrecht entsteht dadurch nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), wohl aber Informationspflichten nach Art. 246a EGBGB, darunter der Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht. Auf campinga teilt die Antwort „verfügbar“ dem Gast mit, dass der Platz frei ist; den Vertrag schließen Sie anschließend direkt mit ihm.
Datenschutz bei Gastdaten
Für die Bearbeitung einer Anfrage dürfen Sie die Angaben des Gastes verarbeiten: Die Datenschutz-Grundverordnung erlaubt das, wenn es zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO). Daraus folgen einige Regeln:
- Nur erheben, was nötig ist (Art. 5 Abs. 1 Buchst. c DSGVO): Geburtsdaten, Ausweisnummern oder Ausweiskopien gehören nicht in eine Anfrage. Meldedaten ausländischer Gäste erheben Sie erst am Tag der Ankunft (§ 29 Abs. 2, § 30 Abs. 2 BMG); Einzelheiten im Beitrag Meldeschein auf dem Campingplatz. Von deutschen Gästen dürfen Sie nach Hinweisen des Hotelverbands Deutschland ohne Einwilligung nur die Daten erheben, die Vertrag und kommunale Abgaben erfordern.
- Nur für den Zweck nutzen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. b DSGVO): Die Kontaktdaten, die campinga mit Ihrer Antwort freigibt, verwenden Sie für diese Anfrage und Reservierung.
- Nicht länger speichern als nötig (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO): Legen Sie eine Löschfrist für Anfragen ohne Reservierung fest. Für Reservierungen gelten dagegen steuerliche Aufbewahrungsfristen: Buchungsbelege acht Jahre, empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe sechs Jahre, jeweils ab dem Ende des Kalenderjahres (§ 147 Abs. 1, 3 und 4 AO). Welche Ihrer E-Mails darunter fallen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
- Informieren (Art. 13 DSGVO): Wer Daten beim Gast erhebt, teilt ihm unter anderem Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zwecke, Rechtsgrundlage und Speicherdauer mit. Verlinken Sie Ihre Datenschutzhinweise in jeder Antwort.
Adressen aus Anfragen sind keine Werbeadressen. Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist eine unzumutbare Belästigung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Die Ausnahme für Bestandskunden setzt unter anderem voraus, dass Sie die Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erhalten haben und der Kunde bei Erhebung und jeder Verwendung auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen wird (§ 7 Abs. 3 UWG). Eine bloße Anfrage ohne Reservierung erfüllt die erste Voraussetzung nach dem Wortlaut nicht.
Wenn Sie Anfragen künftig strukturiert erhalten möchten, mit Zeitraum, Personen, Fahrzeuglänge und Hund in festen Feldern, können Sie Ihren Platz kostenlos auf campinga eintragen: Platz eintragen. Wie Sie darüber hinaus sichtbar werden, beschreibt Campingplatz online sichtbar machen ohne Provision.
Häufige Fragen
Muss ich jede Anfrage beantworten?
Rechtlich nicht, eine Anfrage verpflichtet Sie zu nichts. Auf campinga läuft eine unbeantwortete Anfrage aber nach 72 Stunden ab, und die Antwortquote in Ihrem Profil zeigt Gästen, wie zuverlässig Sie antworten.
Ist meine Antwort „verfügbar“ schon eine verbindliche Reservierung?
Ein vollständiges Angebot bindet Sie, wenn Sie die Bindung nicht ausschließen (§ 145 BGB). Schreiben Sie deshalb dazu, ob und bis wann Sie den Platz verbindlich zusagen oder ob die Reservierung erst mit Ihrer Bestätigung zustande kommt.
Muss der Kurbeitrag im Gesamtpreis stehen?
Nennen Sie ihn in jedem Fall mit Betrag, am besten in einer Summe mit allem, was der Gast zahlen muss. Ob er rechtlich zum Gesamtpreis nach der Preisangabenverordnung gehört, hängt davon ab, wer nach der Satzung Ihrer Gemeinde Schuldner ist.
Darf ich Anfragenden Werbe-E-Mails schicken?
Nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Die Ausnahme für Bestandskunden greift bei einer bloßen Anfrage ohne Reservierung nicht.
Wie lange darf ich Anfragen speichern?
So lange, wie Sie sie für den Zweck brauchen (Art. 5 Abs. 1 Buchst. e DSGVO). Legen Sie eine feste Löschfrist für Anfragen ohne Reservierung fest; für Unterlagen zu Reservierungen gelten die steuerlichen Fristen des § 147 AO.
Fazit
Schnell beantwortete Anfragen sind das Ergebnis von Organisation: feste Bearbeitungszeiten, eine aktuelle Belegung, eine Preisliste als Rechengrundlage und Textbausteine für die drei Antworten. Inhaltlich gehören Gesamtpreis, Stornoregel, Zahlungsweise, Frist und der Hinweis auf das fehlende Widerrufsrecht in jede Zusage. Wer Daten sparsam behandelt und Anfragen nicht für Werbung nutzt, vermeidet Ärger mit Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Wie Gäste ihre Anfrage vorbereiten, zeigt der Beitrag Anfrage an einen Campingplatz.
Quellen
- § 3 PAngV – Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__3.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 2 PAngV – Begriffsbestimmungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__2.html (abgerufen am 28.09.2026)
- Art. 246a § 1 EGBGB – Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 145 BGB – Bindung an den Antrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__145.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 146 BGB – Erlöschen des Antrags. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__146.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 147 BGB – Annahmefrist. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__147.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 148 BGB – Bestimmung einer Annahmefrist. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__148.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 150 BGB – Verspätete und abändernde Annahme. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__150.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 305 BGB – Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 312c BGB – Fernabsatzverträge. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312c.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 312g BGB – Widerrufsrecht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html (abgerufen am 28.09.2026)
- Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 5, 6 und 13. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj (abgerufen am 28.09.2026)
- § 7 UWG – Unzumutbare Belästigungen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__7.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 29 BMG – Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__29.html (abgerufen am 28.09.2026)
- § 30 BMG – Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__30.html (abgerufen am 28.09.2026)
- Das neue Hotelmelderecht – Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ). Hotelverband Deutschland (IHA). https://www.hotellerie.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Merkblaetter/Hotelverband_Deutschland_IHA_FAQ_Hotelmelderecht_ab_Januar_2025.pdf (abgerufen am 28.09.2026)
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__147.html (abgerufen am 28.09.2026)
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.