Das Wichtigste in Kürze
- Die eigene Website ist der einzige Kanal ohne fremde Regeln. Gesamtpreise, Platzarten, Fotos, Stornobedingungen und ein Anfrageformular gehören dorthin.
- Das Google-Unternehmensprofil ist kostenlos. Nach Google-Angaben erhalten Profile mit Fotos deutlich mehr Routenanfragen und Website-Klicks als Profile ohne Bilder.
- Portale rechnen unterschiedlich ab: Provision beim Betreiber (Stand 2026 etwa 12 % bei PiNCAMP, 15 % inklusive britischer Mehrwertsteuer bei Pitchup), Servicegebühr beim Gast (15 % bei roadsurfer spots) oder feste Jahresgebühr für mehr Sichtbarkeit (stellplatz.info Premium ab 490 EUR im Jahr).
- Gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise anzugeben (§ 3 Abs. 1 PAngV), auf der eigenen Seite wie in jedem Eintrag.
- Schnelle, konkrete Antworten auf Anfragen bringen oft mehr als ein weiterer Kanal.
Welche Kanäle was kosten
Im Markt gibt es vier Abrechnungsmodelle. Bei der Provision vermittelt ein Portal die Buchung und behält einen Anteil am Buchungswert. PiNCAMP berechnet für die Online-Buchung nach eigenen Angaben 12 %, für aktive Werbekunden 10 %; der Gast zahlt direkt an den Platz und keine Zusatzgebühr. Pitchup listet Plätze kostenlos und nimmt 15 % inklusive britischer Mehrwertsteuer nur auf vermittelte Buchungen. Für Booking.com nennen Vermieter-Ratgeber in Deutschland meist 12 %, in einzelnen Städten 15 %, und im Partnerprogramm für bessere Sichtbarkeit zusätzlich etwa 3 Prozentpunkte.
Bei der Servicegebühr zahlt der Gast. roadsurfer spots ist für Gastgeber kostenlos; im angezeigten Preis steckt eine Servicegebühr von 15 % des Bruttobuchungspreises, der Gastgeber erhält seinen Preis vollständig. Für Sie kostet das nichts, für den Gast wird der Aufenthalt teurer als bei einer Direktbuchung.
Bei der Jahresgebühr kaufen Sie Sichtbarkeit, keine Buchungen. stellplatz.info bietet einen kostenlosen Basiseintrag und Premium-Einträge ab 490 EUR im Jahr. Der Premium-Eintrag bei camping.info verlängert sich jährlich und ist nach Anbieterangabe jederzeit kündbar; einen aktuellen Preis konnten wir nicht bestätigen.
Kostenlos sind das Google-Unternehmensprofil, Grundeinträge in vielen Verzeichnissen und die Anfrage über die eigene Website, abgesehen von deren Erstellung und Pflege.
| Kanal | Modell | Wer trägt die Kosten | Beispiel, Stand 2026 |
|---|---|---|---|
| Eigene Website | keine Vermittlungsgebühr | Betreiber (Erstellung, Pflege) | Erstellung und laufender Betrieb |
| Google-Unternehmensprofil | kostenlos | – | Zeit für Pflege und Antworten |
| PiNCAMP Online-Buchung | Provision | Betreiber | 12 %, Werbekunden 10 % |
| Pitchup | Provision | Betreiber | 15 % inklusive britischer Mehrwertsteuer |
| Booking.com | Provision | Betreiber | meist 12 bis 15 % (Sekundärquelle) |
| roadsurfer spots | Servicegebühr | Gast | 15 % des Bruttobuchungspreises |
| stellplatz.info | Jahresgebühr für Sichtbarkeit | Betreiber | Basis 0 EUR, Premium ab 490 EUR/Jahr |
| campinga | kostenloser Basiseintrag, keine Provision | – | Anfrage, Reservierung direkt beim Betreiber |
Rechenbeispiel: Eine Familie mit zwei Erwachsenen und einem Kind zahlte laut PiNCAMP-Preisanalyse 2026 in der deutschen Sommer-Hochsaison im Schnitt 41 EUR je Nacht. Für eine Woche sind das 287 EUR. Bei 10 % Provision gehen davon 28,70 EUR an das Portal, bei 12 % 34,44 EUR, bei 15 % 43,05 EUR. Bei 100 solchen Buchungen im Jahr sind das 2.870 bis 4.305 EUR. Diese Summe ist der Maßstab, an dem Sie Website, Fotos und Jahresgebühren messen können.
Die eigene Website als Fundament
Die Website ist die Stelle, auf die alle anderen Kanäle verweisen. Sie muss auf dem Telefon lesbar sein und die Fragen beantworten, die Gäste vor einer Anfrage haben.
| Element | Warum | Mindeststandard |
|---|---|---|
| Preisliste mit Gesamtpreisen | Pflicht nach PAngV, Vergleichbarkeit | je Platzart und Saison, Beispielpreis für zwei Erwachsene |
| Platzarten und Maße | Wohnmobilisten wählen nach Länge und Strom | Parzellengröße in m², maximale Fahrzeuglänge, Stromanschluss, Untergrund |
| Saison und Rezeptionszeiten | Planung in der Nebensaison | Öffnungsdaten, Anreise nach Rezeptionsschluss |
| Stornobedingungen | Vertrauen vor der Anfrage | klar formuliert und vor dem Absenden sichtbar |
| Anfrageformular oder Buchung | niedrige Hürde | Zeitraum, Personen, Fahrzeug, Hund |
| Fotos | realistische Erwartungen | aktuelle Bilder je Platzart, Sanitär, Zufahrt, Umgebung |
| Impressum und Datenschutz | gesetzliche Pflicht | leicht erkennbar und ständig erreichbar |
Bei den Preisen gilt: Gesamtpreis ist der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 2 Nr. 3 PAngV). Gliedern Sie einen Preis auf, etwa in Stellplatz, Personen und Strompauschale, ist der Gesamtpreis hervorzuheben (§ 3 Abs. 3 PAngV). Wie Sie Kurtaxe, Hundegebühr und verbrauchsabhängigen Strom darstellen, zeigt der Beitrag Preisangaben für Campingplätze; faire Regeln für Absagen beschreibt Stornoregeln für Campingplätze fair formulieren.
Für das Impressum verlangt § 5 Abs. 1 DDG unter anderem Name und Anschrift, bei juristischen Personen Rechtsform und Vertretungsberechtigten, eine E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Registereintrag und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Angaben müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.
Technisch hilft es, den Platz mit strukturierten Daten zu beschreiben. Schema.org kennt dafür den Typ Campground, eine Unterart von LodgingBusiness, mit Angaben wie Adresse und Ausstattung. Das garantiert keine bessere Platzierung, erleichtert Suchmaschinen aber die Einordnung. Wer mehrere Portale nutzt, kann Verfügbarkeiten und Preise mit einer Abgleich-Software, einem sogenannten Channel-Manager, zentral pflegen, statt jeden Kanal von Hand nachzuziehen.
Google-Unternehmensprofil und Bewertungen
Für viele Gäste beginnt die Suche in Google Maps. Das Unternehmensprofil ist kostenlos; Sie zahlen weder für die Erstellung noch für die Veröffentlichung. Pflegen Sie die Kategorie Campingplatz, die exakte Lage der Einfahrt, Saison- und Rezeptionszeiten, Telefonnummer und Website. Nach Google-Angaben erhalten Unternehmen mit Fotos 42 % mehr Anfragen für Wegbeschreibungen und 35 % mehr Klicks auf ihre Website als solche ohne Fotos. Im Bereich Leistung zeigt das Profil, wie oft es gefunden wurde und welche Aktionen Nutzer ausgelöst haben, etwa Anrufe, Routenanfragen und Website-Klicks.
Google bietet außerdem kostenlose Buchungslinks an: Neben dem Eintrag erscheinen dann Preis und Link zur eigenen Buchungsseite, ohne Gebühr je Klick. Voraussetzung ist ein angebundenes Online-Buchungssystem. Für Unterkünfte in der Kategorie Ferienunterkünfte zeigt Google diese Links derzeit nicht an; ob Ihr Platz sie nutzen kann, klären Sie mit dem Anbieter Ihrer Buchungssoftware.
Bewertungen sind für Gäste ein wichtiges Signal. Beantworten Sie sie sachlich, auch kritische. Bitten Sie zufriedene Gäste nach der Abreise um eine ehrliche Bewertung. Unlauter ist es, gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben (Anhang Nr. 23c UWG). Zeigen Sie Gästebewertungen auf der eigenen Website, müssen Sie angeben, ob und wie Sie sicherstellen, dass sie von Gästen stammen, die tatsächlich bei Ihnen waren (§ 5b Abs. 3 UWG); behaupten Sie Echtheit ohne angemessene Prüfung, ist das nach Anhang Nr. 23b UWG unzulässig.
Portale und Verzeichnisse gezielt einsetzen
Ein Branchenvergleich von 2026 kommt zu dem Ergebnis, dass es für Betreiber kein einzelnes ideales Portal gibt, sondern eine Kombination nach Stärken. Gehen Sie deshalb für jeden Kanal drei Fragen durch: Welche Gäste suchen dort? Was kostet es im Verhältnis zum Rechenbeispiel oben? Welche Pflichten übernehmen Sie, etwa zur Pflege von Verfügbarkeit und Preisen?
- Verzeichnisse mit kostenlosem Grundeintrag zuerst nutzen. Für Wohnmobilisten kommen Stellplatz-Verzeichnisse und Apps infrage, für Urlauber mit Wohnwagen oder Zelt die großen Camping-Verzeichnisse.
- Provisionsportale kontingentieren. Geben Sie nur die Plätze und Zeiträume frei, die Sie über eigene Kanäle nicht füllen, etwa Randzeiten der Nebensaison.
- Angaben überall gleich halten. Abweichende Preise oder alte Fotos führen zu Rückfragen und Enttäuschungen.
Als gewerblicher Nutzer eines Portals haben Sie Rechte nach der P2B-Verordnung (VO (EU) 2019/1150): Änderungen der Geschäftsbedingungen müssen mindestens 15 Tage vorher auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt werden (Art. 3 Abs. 2), die vollständige Beendigung der Zusammenarbeit mindestens 30 Tage vorher mit Begründung (Art. 4 Abs. 2), und die Hauptparameter der Rangfolge in den Suchergebnissen gehören in die Geschäftsbedingungen (Art. 5 Abs. 1). Lesen Sie diese Abschnitte, bevor Sie Kontingente vergeben.
campinga lässt sich hier als Verzeichnis mit Anfragefunktion einordnen: Der Basiseintrag mit Preistabelle, Fotos, Anfragebox und Impressum ist kostenlos, eine Provision fällt nicht an, und Gäste zahlen keine Servicegebühr. Gäste senden eine unverbindliche Anfrage mit Zeitraum, Personen und Fahrzeug; die Reservierung schließen Sie direkt mit dem Gast ab, gezahlt wird nach Ihren Bedingungen. Wie das aus Gastsicht abläuft, beschreibt der Beitrag Anfrage an einen Campingplatz.
Fotos, Texte und Antwortzeit
Fotos entscheiden über den ersten Eindruck. Zeigen Sie aktuelle Bilder jeder Platzart, der Sanitäranlagen, der Zufahrt und der Umgebung, möglichst aus verschiedenen Jahreszeiten. Symbolbilder wecken falsche Erwartungen.
Texte sollten Fakten liefern statt Werbesprache: Parzellengröße in m², maximale Fahrzeuglänge, Stromanschluss, Hunderegeln, Ruhezeiten, Entfernung zu See, Ort und Bushaltestelle. Jede Frage, die der Text beantwortet, erspart eine Rückfrage.
Antwortzeit: Urlauber fragen oft mehrere Unterkünfte gleichzeitig an. Wer zuerst eine konkrete Antwort mit Verfügbarkeit, Gesamtpreis und nächstem Schritt schickt, hat die besseren Karten. Arbeiten Sie mit Textbausteinen, bieten Sie bei Ausbuchung Alternativen an und legen Sie fest, wer in der Saison Anfragen beantwortet. Einen ausführlichen Leitfaden finden Sie im Beitrag Anfragen schnell beantworten. Wer Dauerplätze vermarkten will, findet eigene Hinweise unter Dauercamper gewinnen und halten.
Messen Sie, was wirkt: Die Leistungsdaten im Google-Profil, die Zahl der Anfragen je Kanal und die Frage „Wie haben Sie uns gefunden?“ bei der Anreise zeigen, wo sich Zeit und Geld lohnen.
Ihren Platz können Sie jederzeit kostenlos auf campinga anlegen: Platz eintragen. Der Eintrag enthält Preistabelle mit Nebenkosten, Fotos und Anfragebox; Anfragen landen direkt bei Ihnen.
Häufige Fragen
Brauche ich überhaupt ein Buchungsportal?
Nicht zwingend. Viele Plätze füllen sich über Website, Google-Profil, Stammgäste und Verzeichnisse. Ein Provisionsportal lohnt sich vor allem für Zeiträume, die sonst leer blieben; rechnen Sie die Provision gegen die zusätzlichen Buchungen.
Muss ich auf der Website Preise angeben?
Wenn Sie Verbrauchern Plätze anbieten oder mit Preisen werben, müssen Sie Gesamtpreise angeben (§ 3 Abs. 1 PAngV). Gliedern Sie den Preis auf, heben Sie den Gesamtpreis hervor (§ 3 Abs. 3 PAngV).
Lohnt sich ein kostenpflichtiger Premium-Eintrag?
Das hängt von Ihren Zahlen ab. Teilen Sie die Jahresgebühr durch Ihren durchschnittlichen Buchungswert: Bei 490 EUR Gebühr und 287 EUR je Wochenbuchung sind es rechnerisch 1,7 Buchungen. Gemessen am Gewinn statt am Umsatz müssen es entsprechend mehr sein.
Was bringt ein Channel-Manager?
Er gleicht Verfügbarkeiten und Preise zwischen Buchungssoftware und Portalen ab. Das verhindert Doppelbuchungen, lohnt sich aber erst, wenn Sie mehrere buchbare Kanäle parallel nutzen.
Fazit
Sichtbarkeit ohne Provision ist vor allem Fleißarbeit: eine vollständige Website mit Gesamtpreisen, ein gepflegtes Google-Profil mit guten Fotos, kostenlose Grundeinträge und schnelle Antworten. Provisionsportale und Jahresgebühren sind Werkzeuge für Lücken, keine Grundausstattung. Wer die eigenen Zahlen kennt, also Anfragen je Kanal und den durchschnittlichen Buchungswert, kann jede Gebühr nüchtern bewerten.
Quellen
- „Allgemeine FAQ“, PiNCAMP for business (ADAC Camping GmbH). https://business.pincamp.com/de/general-faq/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Advertise your campsite on Pitchup.com & get more bookings“, Pitchup.com. https://www.pitchup.com/join/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wie viel Gebühren nimmt Booking? (2026 Beispiele)“, fewolino. https://fewolino.com/wie-viel-kommission-nimmt-booking/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Servicegebühr“, roadsurfer spots FAQs, roadsurfer. https://roadsurfer.com/faqs/spots/service-fee/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Reisemobilstellplatz anbieten“, stellplatz.info. https://stellplatz.info/Reisemobilstellplatz-anbieten (abgerufen am 28.09.2026)
- „Camping.Info Premium-Eintrag – Details“, camping.info. https://www.camping.info/premium/detail (abgerufen am 28.09.2026)
- „PiNCAMP vs. camping.info vs. Natur-Stellplatz-Portale: Buchungsplattformen für Campingplätze im Vergleich 2026“, CampingJobs. https://www.camping-jobs.de/blog/vergleich-buchungsplattformen-betreiber-2026 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Großer PiNCAMP-Preisvergleich Europa (Preisanalyse 2026)“, PiNCAMP by ADAC. https://www.pincamp.de/unternehmen/camping-statistik/grosser-pincamp-preisvergleich-europa/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Bei Google gelistet werden – Google Unternehmensprofil“, Google. https://business.google.com/de/business-profile/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Fotos und Videos in Ihrem Unternehmensprofil verwalten“, Google Unternehmensprofil-Hilfe. https://support.google.com/business/answer/6103862?hl=de (abgerufen am 28.09.2026)
- „Kostenlose Buchungslinks für Hotels“, Google Hotel Center-Hilfe. https://support.google.com/hotelprices/answer/10472393?hl=de (abgerufen am 28.09.2026)
- „Mehr Direktbuchungen: Google Free Booking Links einfach erklärt“, RESAVIO. https://resavio.com/blog/free-booking-links-on-google (abgerufen am 28.09.2026)
- „Campground – Schema.org Type“, schema.org. https://schema.org/Campground (abgerufen am 28.09.2026)
- „Channel Manager für Ihren Campingplatz“, Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus. https://digitalzentrum-tourismus.de/channel-manager-fuer-ihren-campingplatz/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Anfragen in Buchungen verwandeln: Unsere Tipps!“, ferienhausmiete.de Gastgebermagazin. https://www.ferienhausmiete.de/gastgebermagazin/anfragen-in-buchungen-verwandeln-unsere-tipps-fuer-sie/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Preisangabenverordnung (PAngV), §§ 2 und 3“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__3.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), § 5“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/ddg/__5.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 5b und Anhang Nr. 23b, 23c“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5b.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung)“, EUR-Lex. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32019R1150 (abgerufen am 28.09.2026)
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.