Das Wichtigste in Kürze
- Besichtigen Sie nur bei Tageslicht, bei trockenem Wetter und ohne Zeitdruck. Schäden am Aufbau sind sonst kaum zu erkennen.
- Feuchtigkeit ist der teuerste versteckte Mangel: muffiger Geruch, Stockflecken und nach außen gewölbte Wandstellen sind Warnzeichen. Lassen Sie im Zweifel messen und die Trockenheit im Kaufvertrag festhalten.
- Seit dem 19.06.2025 ist die Gasprüfung nach § 60 StVZO Pflicht: alle 24 Monate und unabhängig von der Hauptuntersuchung.
- Die zulässige Gesamtmasse entscheidet über Führerschein und HU-Fristen. Bis 3.500 kg genügt die Klasse B.
- Eine Probefahrt gehört immer dazu, mit kaltem Motor, auf unebener Strecke und mit einer kräftigen Bremsung.
Vorbereitung: Markt, Rechtslage, Unterlagen
Der Markt ist groß und wächst. Laut Kraftfahrt-Bundesamt waren zum 01.01.2026 rund 1,05 Mio. Wohnmobile zugelassen, 6,7 % mehr als ein Jahr zuvor. Der Caravaning-Industrie-Verband CIVD zählte für 2025 insgesamt 192.239 Besitzumschreibungen gebrauchter Freizeitfahrzeuge, einen Rekordwert; davon entfielen 111.034 auf Reisemobile (plus 4,1 %). Das sind rund doppelt so viele Umschreibungen wie die gut 94.000 Neuzulassungen desselben Jahres. Entsprechend unterschiedlich ist der Zustand der angebotenen Fahrzeuge, und im Inserat sieht man davon wenig.
Hinzu kommt die Rechtslage. Private Verkäufer dürfen die Sachmängelhaftung ausschließen; auf den Ausschluss können sie sich nach § 444 BGB aber nicht berufen, soweit sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben. Was Sie bei der Besichtigung übersehen, tragen beim Privatkauf deshalb in der Regel Sie. Für Händler gelten andere Regeln, siehe Wohnmobil vom Händler oder privat kaufen.
Fordern Sie die Unterlagen schon vor dem Termin an oder lassen Sie sie sich vor Ort vollständig zeigen. TÜV NORD nennt als wichtige Dokumente die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Nachweise über eingetragene Sonderausstattung (etwa Räder, Gasanlage, Anhängekupplung) sowie die bisherigen Bescheinigungen über Gasprüfungen und Dichtigkeitsprüfungen. Dazu gehören das Serviceheft mit Rechnungen und das gelbe Prüfheft der Gasanlage, in dem laut ADAC festgehalten ist, welche Gasgeräte eingebaut sind und ob die Prüfung aktuell ist.
Gleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Papieren mit der am Fahrzeug ab und achten Sie darauf, dass der Verkäufer in der Zulassungsbescheinigung Teil II steht oder eine Vollmacht hat. Zahlen Sie nichts an, bevor Sie Fahrzeug und Papiere gesehen haben; typische Maschen beschreibt der Beitrag Betrug beim Wohnmobilkauf erkennen.
Nehmen Sie eine helle Taschenlampe mit und Kleidung, in der Sie unter das Fahrzeug schauen können, und fotografieren Sie Mängel und Kilometerstand. Vereinbaren Sie den Termin bei Tageslicht und trockenem Wetter und lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen.
Aufbau: Dach, Dichtungen, Fenster, Klappen
Beginnen Sie mit einem Rundgang außen. Laut promobil sollten Sie Aufbauwände und Kantenleisten auf Beschädigungen prüfen, an Aluminiumflächen auf Korrosion (Alufraß) achten und bei GFK-Oberflächen nach Rissen an Ecken und Kanten suchen. Schauen Sie sich das Dach an, wenn das gefahrlos möglich ist, etwa von einer Leiter aus: Dachhauben, Solarmodule und Kabeldurchführungen sind Stellen, an denen Wasser eindringen kann.
Die Dichtungen an Fenstern und Türen sollten laut ADAC weder brüchig noch feucht sein. Eindringendes Wasser kann Schimmel, aufgequollene Holzteile und Kurzschlüsse in der Elektrik verursachen. Öffnen Sie jede Klappe, jede Tür und jedes Fenster: Scharniere und Schlösser sollen leichtgängig sein.
Innen hilft zuerst die Nase. Riecht es muffig, gibt es Stock- oder Wasserflecken an Möbeln, Schränken und Wänden, sind das wichtige Hinweise auf Feuchtigkeit. Dellen, die sich nach außen wölben, deuten darauf hin, dass Feuchtigkeit das Holz im Aufbau bereits aufgeweicht hat. Achten Sie auch auf Basteleien früherer Besitzer, besonders an Gas- und Wasserleitungen.
Fragen Sie, ob das Fahrzeug regelmäßig auf Dichtigkeit geprüft wurde, und lassen Sie sich die Protokolle zeigen. Fehlen sie, lassen Sie vor dem Kauf eine Feuchtigkeitsmessung machen und die Zusicherung, dass kein Feuchtigkeitsschaden besteht, ausdrücklich in den Kaufvertrag schreiben. Wie die Messung funktioniert und wo Sie messen, erklärt der Beitrag Feuchtigkeit im Wohnmobil erkennen.
Basisfahrzeug: Rost, Wartung, Fahrwerk, Reifen
Für das Basisfahrzeug gilt alles, was Sie vom Gebrauchtwagenkauf kennen. Leuchten Sie den Unterboden ab: Rost und Ölverlust sind hier zu sehen, und der Zustand verrät viel über die Pflege. TÜV NORD empfiehlt, Rahmen und tragende Teile auf Rost zu prüfen, die Stoßdämpfer auf Ölspuren und die Federn auf Schäden.
Bei Transportern, wie sie als Basis für Wohnmobile dienen, häufen sich laut TÜV-Report 2025 (Auswertung von über 2,4 Mio. Hauptuntersuchungen zwischen Juli 2022 und Juni 2023, zitiert nach promobil) ab dem sechsten Jahr Mängel an Rückleuchten, Ölverlust am Antrieb und Probleme an der Bremsanlage. Schauen Sie dort also besonders genau hin.
Prüfen Sie im Serviceheft, ob Zahnriemen oder Steuerkette nach Herstellervorgabe gewartet wurden. Welcher Antrieb verbaut ist und welches Intervall gilt, hängt vom Motor ab, und Hersteller ändern Intervalle nachträglich: Ford hat den Zahnriemenwechsel beim 2,0-Liter-EcoBlue in Transit- und Tourneo-Modellen der Baujahre 2016 bis 2023 auf sechs Jahre oder 160.000 km verkürzt (zuvor zehn Jahre oder 240.000 km). Bei Wohnmobilen mit wenig Laufleistung wird deshalb oft das Zeitintervall zuerst fällig. Einzelheiten zu den gängigen Basisfahrzeugen stehen im Beitrag Kastenwagen gebraucht kaufen.
Lesen Sie bei allen Reifen einschließlich Reserverad das Herstellungsdatum ab. Die vierstellige DOT-Nummer nennt Woche und Jahr: DOT 4518 bedeutet 45. Kalenderwoche 2018. Die DEKRA rät, Reifen spätestens nach sechs Jahren zu wechseln, weil gerade bei wenig gefahrenen Wohnmobilen und Wohnwagen sonst Reifenplatzer drohen. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm (§ 36 Abs. 3 StVZO).
Gas, Strom, Wasser und Heizung
Seit dem 19.06.2025 ist § 60 StVZO anzuwenden (§ 72 Abs. 15 StVZO): Halter müssen Flüssiggasanlagen bis 1,5 kg/h, die nicht dem Antrieb dienen, nach dem Arbeitsblatt DVGW G 607 prüfen lassen, und zwar vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate. Die Frist endet mit Ablauf des 24. Monats; wer nicht rechtzeitig prüfen lässt, handelt ordnungswidrig (§ 69a Abs. 2 Nr. 20 StVZO). Die Hauptuntersuchung ersetzt diese Prüfung nicht. Laut ADAC lassen viele Campingplätze Fahrzeuge nur mit gültiger Prüfplakette auf den Platz. Vergleichen Sie die im Prüfheft eingetragenen Geräte mit den tatsächlich eingebauten. Mehr dazu im Beitrag Gasprüfung im Wohnmobil und Wohnwagen.
Lassen Sie sich die Bordelektrik im Betrieb vorführen: Licht, Wasserpumpe und Kühlschrank in allen vorhandenen Betriebsarten, das Laden über Landstrom und, falls vorhanden, Solaranlage und Wechselrichter. Fragen Sie nach Art und Alter der Bordbatterie und nach der Rechnung.
Füllen Sie etwas Frischwasser ein, wenn der Verkäufer zustimmt: Die Pumpe muss fördern, unter Spüle und Waschbecken darf nichts tropfen, der Boiler soll warmes Wasser liefern. Öffnen Sie den Abwasserschieber und sehen Sie sich Toilette und Kassette an. Schalten Sie zum Schluss die Heizung ein und warten Sie, bis an allen Ausströmern warme Luft ankommt.
Papiere, Fristen, Gewichte
Die Prüffristen hängen von der zulässigen Gesamtmasse ab. So sehen sie laut StVZO Anlage VIII und § 60 StVZO aus:
| Prüfung | Fahrzeug | Frist |
|---|---|---|
| Hauptuntersuchung | Wohnmobil bis 3.500 kg | erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate |
| Hauptuntersuchung | Wohnmobil über 3.500 bis 7.500 kg | in den ersten 72 Monaten alle 24 Monate, danach alle 12 Monate |
| Hauptuntersuchung | Wohnmobil über 7.500 kg | alle 12 Monate |
| Gasprüfung | alle Fahrzeuge mit Flüssiggasanlage bis 1,5 kg/h | alle 24 Monate, Frist endet mit Ablauf des 24. Monats |
Rechenbeispiel: Wurde die Gasanlage im März 2025 geprüft, muss die nächste Prüfung bis Ende März 2027 erfolgen. Ein Wohnmobil mit 4.000 kg, das im Jahr 2018 erstmals zugelassen wurde, muss nach Ablauf der ersten 72 Monate jedes Jahr zur HU.
Die zulässige Gesamtmasse entscheidet auch über den Führerschein. Die Klasse B gilt nach § 6 FeV für Fahrzeuge bis 3.500 kg, darüber brauchen Sie bis 7.500 kg die Klasse C1. Eine Erweiterung der Klasse B für schwerere Wohnmobile ist bisher nur als Entwurf geplant; den Stand erklärt der Beitrag Führerschein für Wohnmobile.
Rechnen Sie außerdem die Zuladung nach: zulässige Gesamtmasse minus Leermasse laut Papieren. Beispiel: 3.500 kg minus 3.050 kg ergibt 450 kg für Personen, Gepäck, Wasser und nachgerüstetes Zubehör. Prüfen Sie, ob nachgerüstetes Zubehör wie Markise, Fahrradträger oder Solaranlage in der eingetragenen Leermasse schon enthalten ist; wenn nicht, geht sein Gewicht zusätzlich ab. Am sichersten ist eine Wiegung des reisefertigen Fahrzeugs. Wie Sie richtig rechnen, steht unter Zuladung beim Wohnmobil.
Probefahrt
Bestehen Sie auf einer Probefahrt; TÜV NORD rät ausdrücklich dazu. Starten Sie den Motor kalt und achten Sie laut promobil auf Kaltstartverhalten, Leistungsentfaltung, Fahrkomfort und Geräusche. Prüfen Sie Geradeauslauf und Schaltbarkeit des Getriebes. Eine kräftige Bremsung an einer sicheren Stelle zeigt, ob das Fahrzeug bis zum Einsetzen des ABS gleichmäßig verzögert. Fahren Sie auch über eine holprige Strecke: Knackgeräusche weisen auf Schäden an Traggelenken, Spurstangen oder Stabilisatoren hin. Hören Sie zusätzlich in den Aufbau hinein; lautes Knarzen und klappernde Möbel können auf gelöste Verbindungen hindeuten. Klären Sie vorher, wer bei einem Schaden während der Fahrt haftet.
Checkliste zum Ausdrucken
| Bereich | Prüfpunkt | Befund |
|---|---|---|
| Unterlagen | Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Verkäufer ist Halter oder bevollmächtigt, Fahrzeug-Identifizierungsnummer stimmt | |
| Unterlagen | HU-Bericht, Serviceheft, Rechnungen, Nachweise zu Sonderausstattung | |
| Unterlagen | Gasprüfbescheinigung und Prüfheft, Datum der letzten Prüfung | |
| Unterlagen | Protokolle früherer Dichtigkeitsprüfungen | |
| Aufbau außen | Wände, Kantenleisten, Alufraß, Risse an GFK-Ecken | |
| Aufbau außen | Dach, Dachhauben, Solarmodule, Kabeldurchführungen | |
| Aufbau | Dichtungen an Fenstern, Türen und Klappen; Scharniere leichtgängig | |
| Innenraum | Geruch, Stockflecken, Wasserränder, nach außen gewölbte Stellen | |
| Innenraum | Feuchtigkeitsmessung durchgeführt oder beauftragt | |
| Basisfahrzeug | Unterboden, Rahmen, Rost, Ölverlust | |
| Basisfahrzeug | Stoßdämpfer, Federn, Bremsleitungen, Beleuchtung | |
| Basisfahrzeug | Zahnriemen oder Steuerkette laut Herstellervorgabe gewartet | |
| Reifen | DOT-Datum aller Reifen, Profiltiefe, Beschädigungen | |
| Gas | Prüfplakette, eingetragene gleich eingebaute Geräte, keine Basteleien | |
| Elektrik | Bordbatterie, Landstrom, Solaranlage, Wechselrichter, Kühlschrank | |
| Wasser | Pumpe, Leitungen dicht, Boiler, Abwasser, Toilette | |
| Heizung | läuft und erwärmt alle Ausströmer | |
| Gewichte | zulässige Gesamtmasse, Leermasse, Zuladung, Führerscheinklasse | |
| Probefahrt | Kaltstart, Getriebe, Geradeauslauf, Bremsung, Geräusche |
Wenn Sie noch suchen, finden Sie aktuelle Angebote unter Teilintegrierte kaufen. Sie können auch ein Gesuch mit Budget, Region und gewünschter Fahrzeugart aufgeben.
Häufige Fragen
Wie viel Zeit sollte ich für die Besichtigung einplanen?
So viel, dass Sie jeden Punkt der Checkliste in Ruhe abarbeiten und eine Probefahrt machen können. Lassen Sie sich nicht drängen; ein seriöser Verkäufer hat dafür Verständnis.
Brauche ich einen Sachverständigen?
Nicht zwingend, aber bei Zweifeln am Aufbau ist eine Feuchtigkeitsmessung oder Dichtigkeitsprüfung durch einen Fachbetrieb vor dem Kauf sinnvoll. Das Basisfahrzeug kann eine Prüforganisation oder Werkstatt ansehen.
Die Gasprüfung ist abgelaufen. Kann ich trotzdem kaufen?
Ja, aber die Prüfung nach § 60 StVZO ist Pflicht des Halters, also nach dem Kauf Ihre. Lassen Sie sie vor der ersten Nutzung nachholen und berücksichtigen Sie mögliche Mängel an der Gasanlage beim Preis.
Was tun, wenn der Verkäufer keine Probefahrt erlaubt?
Dann fehlt Ihnen ein wichtiger Teil der Prüfung. Bestehen Sie darauf oder verzichten Sie auf den Kauf.
Hilft „gekauft wie gesehen“ dem Verkäufer bei verschwiegenen Mängeln?
Nein. Einen Haftungsausschluss kann der Verkäufer nach § 444 BGB nicht nutzen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Was in den Vertrag gehört, lesen Sie unter Kaufvertrag für ein gebrauchtes Wohnmobil.
Fazit
Eine gute Besichtigung folgt einer festen Reihenfolge: Unterlagen, Aufbau, Basisfahrzeug, Bordtechnik, Gewichte, Probefahrt. Der teuerste Fehler ist übersehene Feuchtigkeit im Aufbau; im Zweifel lohnt sich eine Messung vor dem Kauf. Gasprüfung und Hauptuntersuchung sind getrennte Pflichten mit eigenen Fristen, und die zulässige Gesamtmasse entscheidet über Führerschein und Prüfabstände. Drucken Sie die Tabelle aus, notieren Sie jeden Befund und verhandeln Sie den Preis anhand dessen, was Sie gefunden haben. Wie Sie einen fairen Preis einschätzen, zeigt der Beitrag Was ist mein Wohnmobil wert?.
Quellen
- Der Fahrzeugbestand am 1. Januar 2026 (Pressemitteilung Nr. 09/2026), Kraftfahrt-Bundesamt, https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugbestand/2026/pm09_fz_bestand_pm_komplett.html, abgerufen am 28.09.2026
- Über 94.000 Neuzulassungen: Deutsche Caravaning-Industrie zieht positive Jahresbilanz, Caravaning Industrie Verband (CIVD), https://www.civd.de/news/01-2026-jahresbilanz/, abgerufen am 28.09.2026
- Gebrauchtes Wohnmobil kaufen: Tipps und Kaufvertrag zum Download, ADAC, https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/gebrauchtwagenkauf/gebrauchtes-wohnmobil-kaufen/, abgerufen am 28.09.2026
- Wohnmobil gebraucht kaufen: Tipps, Checkliste & Kaufvertrag, TÜV NORD, https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/wohnmobil-ratgeber/tipps-kauf-wohnmobil/, abgerufen am 28.09.2026
- Wohnmobil: Checkliste zum Gebraucht-Kauf, promobil, https://www.promobil.de/kaufberatung/gebrauchte-wohnmobile-was-beachten-checkliste-kauf/, abgerufen am 28.09.2026
- Wohnmobil gebraucht kaufen – Ihre Checkliste, DA Direkt, https://www.da-direkt.de/wohnmobil-versicherung/ratgeber/wohnmobil-gebraucht-kaufen, abgerufen am 28.09.2026
- Sprinter, Ducato & Co.: Diese Mängel treffen Camper am härtesten, promobil, https://www.promobil.de/fahrzeuge/sprinter-ducato-co-diese-maengel-treffen-camper-am-haertesten/, abgerufen am 28.09.2026
- Warum hat Ford das Serviceintervall für Zahnriemen bei allen Transit- und Tourneo-Fahrzeugen mit dem 2.0L EcoBlue-Motor geändert?, Ford-Werke GmbH, https://www.ford.de/hilfe/anleitungen/vehicle-models/transit/warum-hat-ford-das-serviceintervall-fuer-zahnriemen-bei-allen-transit-und-tourneo-fahrzeugen-mit-dem-2-0l-ecoblue-motor-geaendert, abgerufen am 28.09.2026
- Ist es schon Zeit für neue Reifen? So einfach an der DOT-Nummer das Alter ablesen, Auto Zeitung, https://www.autozeitung.de/alter-von-reifen-beachten-178345.html, abgerufen am 28.09.2026
- § 60 StVZO – Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html, abgerufen am 28.09.2026
- StVZO Anlage VIII – Untersuchung der Fahrzeuge (Fristen der Hauptuntersuchung), Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html, abgerufen am 28.09.2026
- § 6 FeV – Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html, abgerufen am 28.09.2026
- § 444 BGB – Haftungsausschluss, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__444.html, abgerufen am 28.09.2026
- § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html, abgerufen am 28.09.2026
- § 69a StVZO – Ordnungswidrigkeiten, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__69a.html, abgerufen am 28.09.2026
- § 72 StVZO – Übergangsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__72.html, abgerufen am 28.09.2026
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.