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Wohnmobil mieten: Kosten, Kaution, Versicherung

Was ein Mietwohnmobil kostet, ergibt sich nicht aus dem Preis pro Nacht allein: Hinzu kommen einmalige Pauschalen, Kilometer über dem Inklusivkontingent, Zubehör und im Schadenfall die Selbstbeteiligung; die Kaution hinterlegen Sie nur vorübergehend. Die Kfz-Haftpflicht ist bei jedem zugelassenen Fahrzeug Pflicht und schützt auch Sie als Fahrer. Wie weit Sie für Schäden am Mietfahrzeug selbst einstehen, regelt der Mietvertrag – vergleichen Sie Angebote deshalb über den Gesamtpreis und das Risiko für Ihre geplante Reise.

Fachliche Prüfung ausstehend

Dieser Beitrag ist ein Entwurf der Redaktion. Er erscheint öffentlich erst nach der Prüfung durch eine Fachautorin oder einen Fachautor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vergleichen Sie den Gesamtpreis: Mietpreis für alle Nächte, Pauschalen, voraussichtliche Mehrkilometer und Zubehör. Gewerbliche Vermieter müssen Verbrauchern Gesamtpreise nennen (§ 3 Abs. 1 PAngV).
  • Die Kaution bekommen Sie zurück, die Selbstbeteiligung ist Ihr Anteil an einem Schaden. Beides regelt der Mietvertrag.
  • Eine im Internet gebuchte Miete für einen festen Zeitraum können Sie nicht widerrufen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Sagen Sie ab, bleibt die Miete grundsätzlich geschuldet, abzüglich ersparter Aufwendungen des Vermieters (§ 537 Abs. 1 BGB).
  • Mit Führerscheinklasse B dürfen Sie Wohnmobile bis 3.500 kg fahren, darüber brauchen Sie derzeit die Klasse C1 (§ 6 Abs. 1 FeV).
  • Ein genaues Übergabeprotokoll schützt Sie: Ersatzansprüche des Vermieters wegen Schäden verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB).

Woraus sich der Mietpreis zusammensetzt

Wer als Unternehmer Verbrauchern Leistungen anbietet oder mit Preisen wirbt, muss den Gesamtpreis angeben, also den Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile (§ 3 Abs. 1, § 2 Nr. 3 PAngV). Wird der Preis aufgegliedert, muss der Gesamtpreis hervorgehoben sein (§ 3 Abs. 3). Pflichtpauschalen gehören also in den angezeigten Preis. Was von Ihrer Nutzung abhängt, etwa Mehrkilometer oder zusätzliches Zubehör, müssen Sie selbst hinzurechnen. Bei privaten Vermietern gilt die PAngV nicht, weil sie nur Unternehmer verpflichtet; fragen Sie dort nach einer vollständigen Aufstellung.

Vergleichen Sie Preise immer für Ihren konkreten Reisezeitraum und dasselbe Fahrzeugsegment: Ein Kastenwagen und ein großes vollintegriertes Wohnmobil lassen sich nicht über den Nachtpreis vergleichen. Diese Posten sollten Sie in jedem Angebot finden:

KostenpostenWorauf Sie achten sollten
MietpreisPreis je Nacht oder je Tag, Saisonstaffel für Ihren Zeitraum, Mindestmietdauer
Einmalige PauschalenÜbergabe, Service oder Endreinigung: enthalten oder zusätzlich, und mit welchem Betrag
KilometerInklusivkilometer pro Tag oder für die ganze Mietzeit, Preis je Mehrkilometer
ZubehörCampingmöbel, Bettwäsche, Geschirr, Fahrradträger: im Preis enthalten oder gegen Aufpreis
Haustiereerlaubt oder nicht, Aufpreis, zusätzliche Reinigung
SelbstbeteiligungBetrag je Schadensfall, Angebot zur Reduzierung und dessen Preis
KautionHöhe, Zahlungsweg, Zeitpunkt der Rückzahlung
Reisekosten außerhalb des VertragsKraftstoff, Maut, Stellplatz- und Campinggebühren

Die Kosten für Übernachtungen unterwegs erklärt der Beitrag Was kostet Camping pro Nacht?.

Rechenbeispiel: zwei Angebote im Vergleich

Ein Paar plant zehn Nächte und rund 2.400 km. Zwei Vermieter machen ein Angebot für vergleichbare Kastenwagen. Die Beträge sind frei gewählt und keine Marktpreise; sie zeigen nur den Rechenweg.

PostenAngebot AAngebot B
Mietpreis10 × 99 EUR = 990 EUR10 × 119 EUR = 1.190 EUR
Übergabepauschale150 EUR0 EUR
Kilometer2.000 km inklusive, 400 × 0,35 EUR = 140 EURunbegrenzt, 0 EUR
Gesamtpreis der Reise1.280 EUR1.190 EUR
Kaution (wird erstattet)1.500 EUR1.000 EUR
Ihr Risiko je Schaden (Selbstbeteiligung)bis 2.500 EURbis 1.000 EUR

Angebot A wirkt mit 99 EUR pro Nacht günstiger, ist für diese Reise aber 90 EUR teurer. Bis etwa 2.140 km wäre A im Vorteil, darüber B. Noch deutlicher ist der Unterschied beim Risiko: Bei einem Schaden von 3.000 EUR zahlen Sie mit A bis zu 2.500 EUR, mit B bis zu 1.000 EUR. Wer eine lange Strecke plant oder mit einem großen Fahrzeug wenig Erfahrung hat, fährt mit der niedrigeren Selbstbeteiligung ruhiger, auch wenn der Nachtpreis höher ist.

Kaution, Selbstbeteiligung und Versicherung

Jedes zugelassene Wohnmobil muss haftpflichtversichert sein (§ 1 PflVG), und die Versicherung muss auch den Fahrer decken (§ 4 Abs. 3 Nr. 3 PflVG). Schäden, die Sie anderen zufügen, sind also versichert, und zwar in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU mindestens im deutschen Umfang (§ 1 KfzPflVV). Das Mietfahrzeug selbst ist in der Haftpflicht ausgeschlossen (§ 4 Nr. 2 KfzPflVV). Ob und wie weit Sie für Schäden daran haften, hängt davon ab, wie der Vermieter sein Fahrzeug versichert hat und was der Mietvertrag zur Haftung des Mieters sagt.

Klären Sie vor der Unterschrift:

  • Gilt die Selbstbeteiligung je Schadensfall, und gilt sie auch für Glas, Reifen, Unterboden, Dach und Aufbau?
  • Was gilt bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn Sie eine Durchfahrtshöhe übersehen?
  • Wer darf fahren? Tragen Sie zweite Fahrer in den Vertrag ein.
  • In welche Länder dürfen Sie fahren, und gilt der Schutz dort ebenso?
  • Wie und wann wird die Kaution zurückgezahlt, und womit darf der Vermieter sie verrechnen?

Auch als Fahrer eines Mietfahrzeugs können Sie in Anspruch genommen werden. Wer unter Alkohol oder ohne die nötige Fahrerlaubnis fährt, verletzt eine Obliegenheit; gegenüber mitversicherten Personen wie dem Fahrer ist der Versicherer dann bis zu 5.000 EUR leistungsfrei und kann entsprechend Rückgriff nehmen (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 3 KfzPflVV). Wie die Haftpflicht, Teil- und Vollkasko für Wohnmobile funktionieren, erklärt der Beitrag Wohnmobil versichern.

Führerschein, Alter und Gewicht

Die Fahrerlaubnisklasse B gilt für Fahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse; für Wohnmobile über 3.500 kg bis 7.500 kg brauchen Sie die Klasse C1 (§ 6 Abs. 1 FeV). Beide Klassen gibt es ab 18 Jahren, die Klasse B beim Begleiteten Fahren schon ab 17 (§ 10 Abs. 1 FeV). Achten Sie in den Mietbedingungen auf Mindestalter und Mindestdauer des Führerscheinbesitzes; diese Anforderungen können über das gesetzliche Mindestalter hinausgehen.

Für Wohnmobile über 3.500 kg bis 4.250 kg ist eine Erleichterung geplant: Die Klasse B soll nach einer Schulung von mindestens sieben Stunden mit der Schlüsselzahl 96.02 erteilt werden können. Der Verordnungsentwurf (BR-Drs. 365/26 vom 10.06.2026) sieht die Anwendung ab dem 26.11.2029 vor; bis dahin gilt die bisherige Regel. Einzelheiten stehen im Beitrag Führerschein für Wohnmobile.

Prüfen Sie außerdem, wie viel Sie zuladen dürfen, bevor Sie packen: Personen, Gepäck, Wasser und Fahrräder zählen zur Gesamtmasse. Wie Sie rechnen, zeigt der Beitrag Zuladung beim Wohnmobil.

Übergabe, Rückgabe und Absage

Nehmen Sie sich für die Übergabe Zeit und halten Sie im Protokoll fest: Schäden innen und außen mit Fotos, Kilometerstand, Tankfüllung, Füllstand der Gasflaschen, Zustand von Wassertanks und Toilette sowie das Zubehör laut Liste. Lassen Sie sich Gas, Strom und Heizung erklären und fragen Sie nach dem Nachweis der Gasprüfung; was dazu gilt, steht im Beitrag Gasprüfung im Wohnmobil.

Das Protokoll hat rechtliches Gewicht. Für Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch müssen Sie nicht einstehen (§ 538 BGB). Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren sechs Monate nach der Rückgabe (§ 548 Abs. 1 BGB). Geben Sie das Fahrzeug verspätet zurück, kann der Vermieter für die Dauer der Verspätung die vereinbarte Miete als Entschädigung verlangen, weitere Schäden nicht ausgeschlossen (§ 546a BGB).

Bei einer Absage gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für einen bestimmten Zeitraum geschlossen wurde (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Nach § 537 Abs. 1 BGB bleibt die Miete geschuldet; der Vermieter muss sich aber ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Mietverträge können die Absage über Stornostaffeln regeln; lesen Sie diese vor der Buchung. Eine Reiserücktrittsversicherung kann auch die Miete eines Wohnmobils abdecken, zahlt aber nur aus versicherten Gründen wie einer unerwarteten schweren Erkrankung. Üblich ist ein Selbstbehalt von 20 Prozent; Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr.

Auf campinga zeigen Vermiet-Inserate gewerblicher Vermieter den Preis pro Nacht mit Saisonstaffel, Kaution, Selbstbeteiligung, Inklusivkilometer und Mindestalter, bevor Sie anfragen. Ihre Anfrage für einen Zeitraum ist unverbindlich; den Mietvertrag schließen Sie direkt mit dem Vermieter. Angebote finden Sie unter Camper mieten; wer nichts Passendes findet, kann ein Gesuch aufgeben.

Häufige Fragen

Kann ich eine im Internet gebuchte Wohnmobilmiete widerrufen?

Nein, wenn der Vertrag einen bestimmten Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Es gelten die Absageregeln des Vertrags und § 537 BGB.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Das regelt der Mietvertrag. Lassen Sie sich bei der Rückgabe im Protokoll bestätigen, dass das Fahrzeug ohne neue Schäden zurückgegeben wurde; das erleichtert die Rückzahlung.

Darf ich mit dem Mietwohnmobil ins Ausland fahren?

Die Haftpflicht gilt in Europa und den außereuropäischen Gebieten der EU (§ 1 KfzPflVV). Welche Länder der Vermieter erlaubt und ob die Haftungsreduzierung dort gilt, steht im Mietvertrag.

Brauche ich für ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen einen anderen Führerschein?

Ja, derzeit die Klasse C1 (§ 6 Abs. 1 FeV). Die geplante Klasse B mit Schlüsselzahl 96.02 bis 4.250 kg ist ein Entwurf und soll erst ab dem 26.11.2029 gelten.

Fazit

Ein Mietwohnmobil vergleichen Sie am besten über den Gesamtpreis für Ihre konkrete Reise und über Ihr Risiko im Schadenfall, nicht über den Nachtpreis. Kaution und Selbstbeteiligung sind verschiedene Dinge: Die eine kommt zurück, die andere zahlen Sie bei einem Schaden. Die Haftpflicht ist immer an Bord, für das Fahrzeug selbst zählt der Mietvertrag. Prüfen Sie Führerscheinklasse und Zuladung, dokumentieren Sie Übergabe und Rückgabe genau und lesen Sie die Absageregeln vor der Buchung, denn ein Widerrufsrecht gibt es nicht.

Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 312g, 537, 538, 546a, 548 – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/ – abgerufen am 28.09.2026
  2. Preisangabenverordnung (PAngV), §§ 2 und 3 – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/ – abgerufen am 28.09.2026
  3. Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), §§ 1 und 4 – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/ – abgerufen am 28.09.2026
  4. Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV), §§ 1, 4, 5 – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/ – abgerufen am 28.09.2026
  5. Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), §§ 6 und 10 – Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de – https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/ – abgerufen am 28.09.2026
  6. Verordnung zur Modernisierung der Fahrschulausbildung, Bundesrat-Drucksache 365/26 vom 10.06.2026 (Entwurf) – Bundesministerium für Verkehr, Volltext-Spiegel – https://raw.githubusercontent.com/thunderquack/BundestagDigest/master/drucksache_texts/Verordnung/2026-06-10%20365_26.txt – abgerufen am 28.09.2026
  7. Reiserücktrittsversicherung Basisinfos: Wenn beim Urlaub was dazwischen kommt – Stiftung Warentest – https://www.test.de/Reiseruecktrittsversicherung-5171444-0/ – abgerufen am 28.09.2026 (Suchergebnis)
  8. Reiserücktrittsversicherung – falls Sie Ihre Reise absagen müssen – HanseMerkur – https://www.hansemerkur.de/reiseruecktrittsversicherung – abgerufen am 28.09.2026 (Suchergebnis)

Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.

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