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Stornobedingungen beim Campingplatz: Was gilt bei Absage?

Wer einen Stellplatz oder eine Mietunterkunft für feste Tage reserviert hat, kann nicht einfach widerrufen: Für Beherbergung zu einem bestimmten Termin schließt das Gesetz das Widerrufsrecht aus. Sagen Sie ab, schulden Sie grundsätzlich den vereinbarten Preis, abzüglich der Kosten, die der Platz dadurch spart, und der Einnahmen aus einer Weitervermietung. Stornobedingungen dürfen das pauschal regeln, müssen Ihnen aber den Nachweis eines geringeren Schadens offenlassen – und kann der Platz selbst nicht leisten, zahlen Sie nichts.

Fachliche Prüfung ausstehend

Dieser Beitrag ist ein Entwurf der Redaktion. Er erscheint öffentlich erst nach der Prüfung durch eine Fachautorin oder einen Fachautor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein Widerrufsrecht: Reservierungen für einen festen Zeitraum sind nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerruf ausgenommen, auch wenn Sie per E-Mail oder online gebucht haben.
  • Gesetzliche Grundregel: Ohne vereinbarte Stornoregel zahlen Sie den vereinbarten Preis; der Platz muss ersparte Aufwendungen und Erlöse aus anderweitiger Vermietung anrechnen (§ 537 Abs. 1 BGB).
  • Pauschalen mit Grenzen: Stornostaffeln in Geschäftsbedingungen dürfen den üblichen Schaden nicht übersteigen und müssen Ihnen ausdrücklich den Nachweis eines geringeren Schadens erlauben (§ 309 Nr. 5 BGB).
  • Absage durch den Platz: Kann der Platz nicht leisten, etwa wegen Hochwassers, entfällt Ihre Zahlungspflicht; eine Anzahlung erhalten Sie zurück (§ 326 BGB).
  • Versicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt Stornokosten nur bei versicherten Gründen wie Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung.

Welcher Vertrag bei der Reservierung entsteht

Mit einer Anfrage verpflichten Sie sich noch zu nichts. Erst wenn Sie und der Platz sich über Zeitraum, Stellplatz und Preis einig sind, entsteht ein Vertrag; wie Sie dahin kommen, beschreibt der Beitrag Anfrage an einen Campingplatz. Für Urlaubsgäste ist das nach Einschätzung des Fachmagazins Campingwirtschaft in den meisten Fällen ein Beherbergungsvertrag. Das Gesetz regelt ihn nicht eigens; weil die Überlassung des Stellplatzes oder der Unterkunft im Mittelpunkt steht, gelten im Wesentlichen die Vorschriften des Mietrechts. Der Platz schuldet den Gebrauch in vertragsgemäßem Zustand, Sie schulden den vereinbarten Preis (§ 535 BGB).

Reservieren Sie ausschließlich per E-Mail, Telefon oder Onlineformular, kann es sich um einen Fernabsatzvertrag handeln (§ 312c BGB). Ein Widerrufsrecht folgt daraus trotzdem nicht: § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nimmt Verträge über Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken aus, wenn sie einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsehen. Der Betreiber muss Sie bei solchen Verträgen darauf hinweisen, dass Sie Ihre Erklärung nicht widerrufen können (Art. 246a § 1 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB). Das Gesetz lässt aber ausdrücklich zu, dass die Parteien etwas anderes vereinbaren – genau das tun Stornobedingungen, die eine kostenfreie Absage bis zu einem Stichtag erlauben.

Stornobedingungen gelten nur, wenn sie Vertragsbestandteil geworden sind: Der Platz muss bei der Reservierung auf sie hinweisen und Ihnen ermöglichen, sie zur Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB). Hat er das versäumt, gilt das Gesetz.

Was ohne Stornoregel gilt

Haben Sie keine Stornoregel vereinbart, greift § 537 Abs. 1 BGB. Danach werden Sie von der Zahlung nicht befreit, wenn Sie den Platz aus einem Grund nicht nutzen, der in Ihrer Person liegt – Krankheit, ein geänderter Urlaub oder ein defektes Wohnmobil sind solche Gründe. Der Platz muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen und die Vorteile, die er aus einer anderweitigen Vermietung erlangt. Solange er Ihren Stellplatz einem anderen Gast überlassen hat und ihn Ihnen deshalb gar nicht gewähren könnte, müssen Sie für diese Zeit nichts zahlen (§ 537 Abs. 2 BGB).

Wie hoch die ersparten Aufwendungen sind, hängt von der Leistung ab. Für die Beherbergung nennt der Deutsche Tourismusverband unter Berufung auf die Rechtsprechung pauschale Abzüge: 10 Prozent bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern, 20 Prozent bei Übernachtung mit Frühstück, 30 Prozent bei Halbpension und 40 Prozent bei Vollpension. Die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern beziffert die ersparten Aufwendungen bei Ferienwohnungen auf in der Regel 5 bis 10 Prozent, etwa für Endreinigung, Bettwäsche und Strom. Eigene Sätze für Stellplätze nennen diese Übersichten nicht; maßgeblich sind die Kosten, die der Platz ohne Sie tatsächlich nicht hat, etwa für Strom, Wasser oder die Endreinigung einer Mietunterkunft.

SituationWas Sie zahlenGrundlage
Sie sagen ab, keine Stornoregel vereinbartvereinbarter Preis abzüglich ersparter Aufwendungen und Erlöse aus Weitervermietung§ 537 Abs. 1 BGB
Ihr Stellplatz ist für den Zeitraum an andere Gäste vergebenfür diese Zeit nichts§ 537 Abs. 2 BGB
Sie sagen ab, Stornostaffel vereinbartBetrag laut Staffel, Nachweis eines geringeren Schadens möglich§ 309 Nr. 5 BGB
Platz kann nicht leisten, etwa wegen Hochwassers oder Schließungnichts, Anzahlung zurück§§ 275, 326 BGB
Platz nur eingeschränkt nutzbarangemessen geminderter Preis§ 536 BGB

Stornostaffeln: Was in den Bedingungen stehen darf

Eine Stornostaffel legt fest, welcher Anteil des Gesamtpreises bei einer Absage bis zu welchem Zeitpunkt fällig wird. Solche Pauschalen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden an § 309 Nr. 5 BGB gemessen: Sie dürfen den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigen, und Ihnen muss ausdrücklich gestattet sein nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Fehlt dieser Hinweis, ist die Klausel unwirksam, und es gilt wieder das Gesetz (§ 306 Abs. 2 BGB). Eine Pauschale von 100 Prozent lässt ersparte Aufwendungen völlig außer Acht; für Hotelbuchungen wird sie in anwaltlichen Darstellungen der Rechtsprechung als unwirksam eingestuft.

Wie eine Staffel aussehen kann, zeigt das Muster für Campingplatz-AGB des Bundesverbands der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD): kostenfrei bis zu einem festgelegten Zeitpunkt, etwa 30 Tage vor Anreise, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr; 50 Prozent des Gesamtpreises bei Absage 29 bis 15 Tage vor Anreise; 90 Prozent bei Absage weniger als 15 Tage vorher oder bei Nichtanreise – verbunden mit dem Hinweis, dass Sie einen geringeren Schaden nachweisen dürfen. Jeder Platz kann davon abweichen; maßgeblich sind allein die Bedingungen Ihrer Reservierung.

Zeitpunkt der AbsageAnteil laut BeispielstaffelBetrag bei 280,00 EUR Gesamtpreis
30 Tage oder mehr vor Anreisekostenfrei, gegebenenfalls Bearbeitungsgebühr0,00 EUR zuzüglich Gebühr
29 bis 15 Tage vor Anreise50 %140,00 EUR
weniger als 15 Tage vorher oder Nichtanreise90 %252,00 EUR

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten: sieben Nächte zu je 40,00 EUR, Staffel nach dem BVCD-Muster; keine Aussage über einen bestimmten Platz.

Prüfen Sie außerdem, worauf sich der Prozentsatz bezieht. Posten, die ohne Ihre Anwesenheit gar nicht entstehen, etwa Strom nach Zähler oder eine Endreinigung, sollten nicht in der Berechnungsgrundlage stecken, denn der Platz spart sie. Ob der Kurbeitrag anfällt, regelt die Satzung der Gemeinde; mehr dazu im Beitrag Kurtaxe beim Camping. Für die Staffel zählt, wann Ihre Absage beim Platz eingeht (§ 130 Abs. 1 BGB). Sagen Sie deshalb in Textform ab, per E-Mail oder Nachricht, und bewahren Sie die Bestätigung auf.

Wenn der Platz absagt oder nicht nutzbar ist

Anders liegt es, wenn der Platz seine Leistung nicht erbringen kann, etwa weil das Gelände überflutet ist oder eine Behörde es sperrt. Ist die Leistung unmöglich, entfällt der Anspruch darauf (§ 275 Abs. 1 BGB) und damit auch Ihre Pflicht zu zahlen (§ 326 Abs. 1 BGB); eine bereits geleistete Anzahlung können Sie zurückfordern (§ 326 Abs. 4 BGB). Ist der Platz nur eingeschränkt nutzbar, weil etwa das Sanitärgebäude gesperrt ist, mindert sich der Preis angemessen (§ 536 Abs. 1 BGB). Wird Ihnen der Stellplatz nicht rechtzeitig überlassen, können Sie außerdem fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Hat der Platz den Ausfall zu vertreten, etwa weil er Ihren Stellplatz doppelt vergeben hat, kommen zusätzlich Schadensersatzansprüche in Betracht, zum Beispiel für Mehrkosten eines Ersatzplatzes (§§ 280, 283 BGB).

Schwieriger ist der Fall, dass der Platz geöffnet hat, Sie aber wegen gesperrter Straßen oder einer Unwetterwarnung nicht anreisen. Ob das ein Grund in Ihrer Person ist (§ 537 BGB) oder ausnahmsweise eine Anpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage in Betracht kommt (§ 313 BGB), hängt vom Einzelfall ab. Sprechen Sie in solchen Fällen früh mit dem Platz und fragen Sie nach einer Umbuchung.

Reiserücktrittsversicherung und Kulanz

Gegen das Kostenrisiko einer Absage aus persönlichen Gründen hilft eine Reiserücktrittsversicherung. Nach Stiftung Warentest zahlen die Versicherer nur, wenn Sie aus anerkannten Gründen zu Hause bleiben, etwa wegen eines Unfalls, einer schweren, unerwarteten Erkrankung oder des Todes eines Mitreisenden. Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent; Tarife ohne Selbstbehalt kosten mehr. Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob die Police Buchungen von Stellplätzen und Mietunterkünften auf Campingplätzen abdeckt, bis wann nach der Buchung Sie sie abschließen müssen und welche Nachweise verlangt werden. Bei kleinen Beträgen kann der Beitrag die zu erwartende Erstattung übersteigen; rechnen Sie das anhand der Stornostaffel durch. Was ein Aufenthalt insgesamt kostet, zeigt der Beitrag Was kostet Camping pro Nacht?.

Unabhängig davon lohnt die Frage nach Kulanz: Eine Umbuchung auf einen anderen Termin oder die Übernahme der Reservierung durch Bekannte kann für den Platz günstiger sein als ein leerer Stellplatz.

So gehen Sie bei einer Absage vor

  1. Bedingungen heraussuchen: Stichtage, Prozentsätze, Bezugsgröße und den Hinweis auf den Nachweis eines geringeren Schadens.
  2. Früh und in Textform absagen: mit Reservierungsnummer und Datum; die Eingangsbestätigung aufbewahren.
  3. Alternativen anfragen: Umbuchung, anderer Zeitraum oder Übernahme durch andere Gäste.
  4. Abrechnung prüfen: Sind ersparte Aufwendungen und verbrauchsabhängige Posten herausgerechnet, wurde der Platz weitervermietet?
  5. Anzahlung verrechnen lassen: Ein Überschuss ist zu erstatten.
  6. Versicherung sofort informieren: Stornorechnung, Buchungsbestätigung und gegebenenfalls ein ärztliches Attest einreichen.

Auf campinga steht die Stornoregel eines Platzes im Eintrag, bevor Sie anfragen. So können Sie Bedingungen schon bei der Suche unter Campingplätze vergleichen.

Häufige Fragen

Kann ich eine Campingplatzbuchung innerhalb von 14 Tagen widerrufen?

Nein. Für Beherbergung zu einem festen Termin besteht kein Widerrufsrecht, auch nicht bei einer Onlinebuchung (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Ein Rücktrittsrecht haben Sie nur, wenn der Platz es in seinen Bedingungen einräumt.

Muss ich zahlen, wenn ich vor der Reise krank werde?

Grundsätzlich ja, denn Krankheit ist ein Grund, der in Ihrer Person liegt (§ 537 Abs. 1 BGB). Der Platz muss ersparte Aufwendungen und eine Weitervermietung anrechnen; die Kosten kann eine Reiserücktrittsversicherung übernehmen.

Darf der Campingplatz den vollen Preis verlangen?

Ohne Stornoregel kann er den vereinbarten Preis abzüglich ersparter Aufwendungen verlangen. Eine Pauschale von 100 Prozent in den Geschäftsbedingungen lässt diese Abzüge außer Acht und ist angreifbar. Einen geringeren Schaden dürfen Sie nachweisen (§ 309 Nr. 5 BGB).

Bekomme ich die Anzahlung zurück, wenn der Platz wegen Hochwassers schließt?

Ja. Kann der Platz nicht leisten, entfällt Ihre Zahlungspflicht, und bereits gezahlte Beträge sind zu erstatten (§ 326 Abs. 1 und 4 BGB).

Gilt das auch für Dauer- und Saisonplätze?

Nur eingeschränkt. Jahres- und Saisonverträge haben eigene Regeln zu Laufzeit und Kündigung; Einzelheiten erklärt der Beitrag Dauercamping-Vertrag.

Fazit

Eine Absage ist beim Campingplatz kein Widerruf, sondern eine Frage der vereinbarten Bedingungen und, wo keine vereinbart sind, des Mietrechts. Lesen Sie die Stornoregel vor der Reservierung, sagen Sie früh und schriftlich ab und prüfen Sie die Abrechnung auf ersparte Aufwendungen und Weitervermietung. Kann der Platz selbst nicht leisten, schulden Sie nichts. Betreiber finden die Gegenseite im Beitrag Stornoregeln für Campingplätze fair formulieren.

Quellen

  1. § 312g BGB – Widerrufsrecht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html (abgerufen am 28.09.2026)
  2. § 537 BGB – Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__537.html (abgerufen am 28.09.2026)
  3. § 309 BGB – Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html (abgerufen am 28.09.2026)
  4. § 305 BGB – Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__305.html (abgerufen am 28.09.2026)
  5. § 326 BGB – Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__326.html (abgerufen am 28.09.2026)
  6. § 536 BGB – Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html (abgerufen am 28.09.2026)
  7. Art. 246a § 1 EGBGB – Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen. Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/art_246a__1.html (abgerufen am 28.09.2026)
  8. Urlaub auf dem Campingplatz: Eine rechtliche Einordnung zum Thema Vertragsart und seine Folgen. Campingwirtschaft, Fachmagazin, 09.03.2023. https://www.campingwirtschaft.de/2023/03/09/urlaub-campingplatz-rechtliche-einordnung-thema-vertragsart-folgen/ (abgerufen am 28.09.2026)
  9. Muster AGB Campingplatz. Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland (BVCD). https://www.bvcd.org/rechtsberatung/muster-agb-campingplatz/ (abgerufen am 28.09.2026)
  10. DTV-Reihe Recht in der Praxis: 2. Stornierung eines Beherbergungsvertrages. Deutscher Tourismusverband (PDF, bereitgestellt von fewo-schuessler.de). https://fewo-schuessler.de/wp-content/uploads/2020/03/Stornierung_Beherbergung-2.pdf (abgerufen am 28.09.2026)
  11. Stornierung der Ferienwohnung – welche Kosten können entstehen? Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. https://www.verbraucherzentrale-mv.eu/pressemeldungen/reise-mobilitaet/stornierung-der-ferienwohnung-welche-kosten-koennen-entstehen-29658 (abgerufen am 28.09.2026)
  12. Hotelstornierung – Wirksamkeit einer Stornopauschale von 100 % des Zimmerpreises. Kotz Rechtsanwälte. https://www.ra-kotz.de/hotelstornierung-wirksamkeit-einer-stornopauschale-von-100-des-zimmerpreises.htm (abgerufen am 28.09.2026)
  13. Reiserücktrittsversicherung Basisinfos: Wenn beim Urlaub was dazwischen kommt. Stiftung Warentest. https://www.test.de/Reiseruecktrittsversicherung-5171444-0/ (abgerufen am 28.09.2026)

Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.

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