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Wohnwagen gebraucht kaufen: Worauf achten?

Beim gebrauchten Wohnwagen klären Sie zuerst, ob er zu Ihrem Zugfahrzeug und Ihrem Führerschein passt; erst danach lohnt die Besichtigung. Dort zählen vor allem ein trockener Aufbau, ein rostfreies Fahrgestell, funktionierende Auflaufbremse und Stoßdämpfer, das Alter der Reifen sowie gültige Nachweise für Hauptuntersuchung und Gasprüfung. Soll das Gespann auf der Autobahn 100 km/h fahren dürfen, müssen zusätzlich die Voraussetzungen der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erfüllt sein.

Fachliche Prüfung ausstehend

Dieser Beitrag ist ein Entwurf der Redaktion. Er erscheint öffentlich erst nach der Prüfung durch eine Fachautorin oder einen Fachautor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Maßgeblich sind die Werte in den Papieren: Die Anhängelast Ihres Autos und die Stützlast begrenzen, welcher Wohnwagen infrage kommt (§§ 42, 44 StVZO).
  • Beim Führerschein zählt die zulässige Gesamtmasse der Kombination: Über 3.500 kg reicht die Klasse B nicht mehr, dann brauchen Sie B96 (bis 4.250 kg) oder BE.
  • Für Tempo 100 müssen die Anhängerreifen jünger als sechs Jahre sein; das Herstellungsdatum steht in der DOT-Nummer.
  • Feuchtigkeit im Aufbau ist das größte Kostenrisiko. Messen Sie oder lassen Sie messen, bevor Sie kaufen.
  • Auch im Wohnwagen muss die Gasanlage seit dem 19.06.2025 alle 24 Monate geprüft werden (§ 60 StVZO).

Passt der Wohnwagen zum Zugfahrzeug?

Der Markt für gebrauchte Wohnwagen ist groß: Laut Caravaning-Industrie-Verband CIVD wechselten 2025 in Deutschland 81.205 gebrauchte Caravans den Besitzer, 0,8 % mehr als im Vorjahr. Bevor Sie sich in einen Grundriss verlieben, prüfen Sie deshalb nüchtern die Zahlen aus den Papieren von Auto und Wohnwagen.

Die Anhängelast begrenzt, wie schwer der Wohnwagen tatsächlich sein darf. Nach § 42 Abs. 1 StVZO darf die gezogene Anhängelast bei Pkw weder deren zulässiges Gesamtgewicht noch den vom Hersteller angegebenen Wert übersteigen; bei Geländewagen ist das 1,5-Fache des zulässigen Gesamtgewichts die Grenze. Das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers darf hinter einem Pkw in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen. Maßgeblich ist der kleinste dieser Werte.

Die Stützlast ist die Last, mit der die Deichsel auf die Anhängekupplung drückt. Nach § 44 Abs. 3 StVZO muss sie bei Zentralachsanhängern wie Wohnwagen bis 3,5 t mindestens 4 % des tatsächlichen Gesamtgewichts betragen, sie braucht aber nicht mehr als 25 kg zu betragen. Überschritten werden darf weder der Wert der Anhängekupplung oder Zugeinrichtung noch der Wert, den der Hersteller des Zugfahrzeugs angibt.

Rechenbeispiel: Ihr Auto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.100 kg und laut Papieren eine Anhängelast gebremst von 1.800 kg. Dann darf der beladene Wohnwagen höchstens 1.800 kg wiegen. Beträgt die zulässige Stützlast der Kupplung 75 kg und die des Autos 80 kg, sind 75 kg die Obergrenze.

Führerschein: B, B96 oder BE

Beim Führerschein kommt es nicht auf das tatsächliche Gewicht an, sondern auf die zulässigen Gesamtmassen laut Papieren (§ 6 FeV und § 6a FeV):

KlasseWas Sie ziehen dürfen
BAnhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse oder schwerere Anhänger, wenn die Kombination 3.500 kg zulässige Gesamtmasse nicht überschreitet
B mit Schlüsselzahl 96Kombination über 3.500 kg bis 4.250 kg zulässige Gesamtmasse; Voraussetzung ist eine Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden (§ 6a Abs. 3 FeV mit Anlage 7a)
BEAnhänger bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse hinter einem Zugfahrzeug der Klasse B

Rechenbeispiel: Auto 2.100 kg plus Wohnwagen 1.500 kg ergibt 3.600 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination. Mit der Klasse B allein dürfen Sie dieses Gespann nicht fahren; die Schlüsselzahl 96 oder die Klasse BE reicht. Ältere Führerscheinklassen haben eigene Regeln; Einzelheiten stehen im Beitrag Führerschein für Wohnmobile.

Tempo 100: Voraussetzungen vor dem Kauf prüfen

Grundsätzlich dürfen Pkw mit Anhänger außerorts und auf Autobahnen höchstens 80 km/h fahren (§ 3 Abs. 3 StVO, § 18 Abs. 5 StVO). Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO erlaubt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen 100 km/h, wenn unter anderem diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Zugfahrzeug hat ABS.
  • Die zulässige Gesamtmasse des Wohnwagens ist höchstens so groß wie die Leermasse des Zugfahrzeugs mal Faktor X. Für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Stoßdämpfern gilt X = 0,8. Mit einer Stabilisierungskupplung nach ISO 11555-1 oder einem vergleichbaren, nachgewiesenen Bauteil kann X unter weiteren technischen Voraussetzungen auf 1,0 steigen; das gilt auch, wenn das Zugfahrzeug ein vom Hersteller bestätigtes und eingetragenes Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat. Ohne hydraulische Stoßdämpfer gilt X = 0,3.
  • Die Eignung ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen, und die Tempo-100-Plakette der zuständigen Behörde ist an der Rückseite des Wohnwagens angebracht.
  • Die Reifen des Wohnwagens sind zum Zeitpunkt der Fahrt jünger als sechs Jahre und mindestens für 120 km/h (Kategorie L) zugelassen.

Rechenbeispiel: Ihr Auto hat eine Leermasse von 1.650 kg, der Wohnwagen eine zulässige Gesamtmasse von 1.500 kg. Mit X = 0,8 wären höchstens 1.320 kg erlaubt, also kein Tempo 100. Mit Stabilisierungskupplung (X = 1,0) sind es 1.650 kg, und die Kombination kann die Bedingung erfüllen. Fragen Sie deshalb nach Plakette und Eintrag und prüfen Sie, ob sie auch zu Ihrem Auto passen. Mehr dazu unter Tempo 100 mit dem Wohnwagen.

Fahrgestell, Reifen und Auflaufbremse

Schauen Sie mit einer Taschenlampe unter den Wohnwagen. TÜV NORD rät, Rahmen und tragende Teile auf Rost zu prüfen und darauf zu achten, dass die Stoßdämpfer dicht sind und kein Öl verlieren. Kontrollieren Sie die Deichsel und die Auflaufeinrichtung: Faltenbalg und Abreißseil sollten unbeschädigt sein, die Stützeinrichtung und die Kurbelstützen leichtgängig. Lassen Sie sich Belege über die Wartung der Bremsen zeigen und achten Sie auf der Probefahrt darauf, ob der Wohnwagen gleichmäßig mitbremst.

Die Reifen altern auch, wenn der Wohnwagen kaum bewegt wird. Die vierstellige DOT-Nummer auf der Reifenflanke nennt Produktionswoche und Jahr; DOT 2319 steht für die 23. Kalenderwoche 2019. Solche Reifen waren im Juni 2025 sechs Jahre alt und erfüllen seitdem die Tempo-100-Bedingung nicht mehr. Die DEKRA rät unabhängig davon, Reifen spätestens nach sechs Jahren zu wechseln, weil gerade bei wenig gefahrenen Wohnwagen und Wohnmobilen sonst Reifenplatzer drohen. Die Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm (§ 36 Abs. 3 StVZO).

Für die Hauptuntersuchung gilt nach StVZO Anlage VIII: Wohnanhänger über 750 kg bis 3.500 kg müssen alle 24 Monate zur HU. Bei Anhängern bis 750 kg oder ohne eigene Bremse ist die erste HU nach 36 Monaten fällig, danach alle 24 Monate. Lassen Sie sich den letzten HU-Bericht zeigen; er gibt Hinweise auf Mängel an Bremse, Beleuchtung und Fahrgestell. Weitere Fristen stehen im Beitrag Hauptuntersuchung beim Wohnmobil.

Aufbau, Feuchtigkeit, Gas und Rangierhilfe

Der Aufbau entscheidet über den Wert. Achten Sie auf muffigen Geruch, Stock- und Wasserflecken an Möbeln und Wänden und auf Stellen, an denen sich die Außenwand nach außen wölbt. Prüfen Sie Fenster, Dachhauben und die Dichtungen der Aufbautür. Wenn der Verkäufer keine Protokolle über Dichtigkeitsprüfungen hat, lassen Sie vor dem Kauf messen und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest. Wie das geht, erklärt der Beitrag Feuchtigkeit im Wohnmobil erkennen; die Hinweise gelten für Wohnwagen genauso.

Die Gasprüfung nach § 60 StVZO gilt auch für Wohnwagen: Flüssiggasanlagen müssen seit dem 19.06.2025 vor der ersten Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und danach alle 24 Monate nach dem Arbeitsblatt DVGW G 607 geprüft werden. Lassen Sie sich Prüfbescheinigung und Prüfheft zeigen. Einzelheiten stehen unter Gasprüfung im Wohnmobil und Wohnwagen.

Hat der Wohnwagen eine Rangierhilfe (Mover), lassen Sie sie vorführen, fragen Sie nach Alter und Zustand der Batterie, die sie antreibt, und prüfen Sie, ob das Gewicht von Mover und Batterie bei Ihrer Zuladungsrechnung berücksichtigt ist. Jedes Zubehör, das nicht in der eingetragenen Leermasse enthalten ist, verringert die Zuladung bis zur zulässigen Gesamtmasse. Stand der Wohnwagen auf einem Dauerplatz, fragen Sie, wie er im Winter geschützt war; Hinweise dazu gibt der Beitrag Wohnwagen winterfest machen.

Checkliste für die Besichtigung

BereichPrüfpunktBefund
PapiereZulassungsbescheinigung Teil I und II, Verkäufer ist Halter oder bevollmächtigt
Papierezulässige Gesamtmasse, Leermasse, eingetragene Tempo-100-Eignung
PapiereHU-Bericht, Gasprüfbescheinigung, Protokolle von Dichtigkeitsprüfungen
ZugfahrzeugAnhängelast, Stützlast, Führerscheinklasse passen
FahrgestellRahmen, Deichsel, Rost, Kurbelstützen
BremseAuflaufeinrichtung, Faltenbalg, Abreißseil, Wartungsbelege
FahrwerkStoßdämpfer dicht, Achse ohne Schäden
ReifenDOT-Datum, Geschwindigkeitskategorie, Profiltiefe, Risse
Aufbau außenWände, Kanten, Fenster, Dachhauben, Dichtungen
InnenraumGeruch, Flecken, Wölbungen, Feuchtigkeitsmessung
GasPrüfplakette, Prüfheft, keine Basteleien an Leitungen
Elektrik und WasserLicht, Pumpe, Kühlschrank, Heizung, Landstrom
MoverFunktion, Batterie, Gewicht in der Zuladung

Für den Vertrag bietet der ADAC einen Mustervertrag für den privaten Kauf eines gebrauchten Wohnwagens an. Welche Punkte Sie zusätzlich aufnehmen sollten, lesen Sie im Beitrag Kaufvertrag für ein gebrauchtes Wohnmobil.

Aktuelle Angebote finden Sie unter Wohnwagen kaufen. Wenn Sie einen bestimmten Grundriss suchen, geben Sie ein Gesuch mit Region und Budget auf.

Häufige Fragen

Darf ich den Wohnwagen mit meinem Führerschein Klasse B ziehen?

Ja, wenn die zulässige Gesamtmasse von Auto und Wohnwagen zusammen 3.500 kg nicht überschreitet oder der Wohnwagen höchstens 750 kg zulässige Gesamtmasse hat. Darüber brauchen Sie die Schlüsselzahl 96 (bis 4.250 kg Kombination) oder die Klasse BE.

Gilt die Tempo-100-Plakette auch mit meinem Auto?

Nur wenn Ihr Zugfahrzeug die Bedingungen erfüllt, etwa ABS und das passende Verhältnis von Leermasse zu zulässiger Gesamtmasse des Wohnwagens. Die Reifen müssen außerdem jünger als sechs Jahre sein.

Wie alt dürfen die Reifen eines Wohnwagens sein?

Für Tempo 100 müssen sie jünger als sechs Jahre sein (§ 3 der 9. StVOAusnV). Unabhängig davon rät die DEKRA, Reifen spätestens nach sechs Jahren zu ersetzen.

Dürfen Kinder während der Fahrt im Wohnwagen sitzen?

Nein. Nach § 21 Abs. 1 StVO ist es verboten, Personen in Wohnanhängern hinter Kraftfahrzeugen mitzunehmen. Alle Mitreisenden brauchen einen Sitzplatz mit Gurt im Zugfahrzeug.

Muss ich den Wohnwagen vor dem Kauf zur Probe ziehen?

Es ist sehr zu empfehlen. So prüfen Sie Bremse, Fahrverhalten und ob Kupplung und Elektrik zu Ihrem Auto passen. Klären Sie vorher Zulassung, Versicherung und Haftung für die Probefahrt.

Fazit

Ein gebrauchter Wohnwagen muss zuerst rechnerisch passen: Anhängelast und Stützlast des Autos, die Führerscheinklasse für die Kombination und, falls gewünscht, die Tempo-100-Bedingungen. Bei der Besichtigung kommen ein trockener Aufbau, ein gesundes Fahrgestell mit dichten Stoßdämpfern und gewarteter Auflaufbremse, junge Reifen sowie gültige Nachweise für HU und Gasprüfung hinzu. Wer diese Punkte der Reihe nach prüft und Befunde schriftlich festhält, verhandelt auf sicherer Grundlage. Weitere Prüfpunkte, die für alle Freizeitfahrzeuge gelten, finden Sie in der Checkliste für gebrauchte Wohnmobile.

Quellen

  1. Über 94.000 Neuzulassungen: Deutsche Caravaning-Industrie zieht positive Jahresbilanz, Caravaning Industrie Verband (CIVD), https://www.civd.de/news/01-2026-jahresbilanz/, abgerufen am 28.09.2026
  2. § 6 FeV – Einteilung der Fahrerlaubnisklassen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html, abgerufen am 28.09.2026
  3. § 6a FeV – Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6a.html, abgerufen am 28.09.2026
  4. § 42 StVZO – Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__42.html, abgerufen am 28.09.2026
  5. § 44 StVZO – Stützeinrichtung und Stützlast, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__44.html, abgerufen am 28.09.2026
  6. Neunte Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (9. StVOAusnV), Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvoausnv_9/BJNR317100998.html, abgerufen am 28.09.2026
  7. § 3 StVO – Geschwindigkeit, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html, abgerufen am 28.09.2026
  8. § 18 StVO – Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__18.html, abgerufen am 28.09.2026
  9. StVZO Anlage VIII – Untersuchung der Fahrzeuge (Fristen der Hauptuntersuchung), Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/anlage_viii.html, abgerufen am 28.09.2026
  10. § 60 StVZO – Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__60.html, abgerufen am 28.09.2026
  11. § 36 StVZO – Bereifung und Laufflächen, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__36.html, abgerufen am 28.09.2026
  12. Ist es schon Zeit für neue Reifen? So einfach an der DOT-Nummer das Alter ablesen, Auto Zeitung, https://www.autozeitung.de/alter-von-reifen-beachten-178345.html, abgerufen am 28.09.2026
  13. Wohnmobil gebraucht kaufen: Tipps, Checkliste & Kaufvertrag, TÜV NORD, https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/ratgeber-und-tipps/wohnmobil-ratgeber/tipps-kauf-wohnmobil/, abgerufen am 28.09.2026
  14. ADAC Kaufvertrag für einen gebrauchten Wohnwagen, ADAC, https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kauftipps/kaufvertrag-wohnwagen/, abgerufen am 28.09.2026
  15. § 21 StVO – Personenbeförderung, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__21.html, abgerufen am 28.09.2026

Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.

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