Das Wichtigste in Kürze
- Rechnen Sie damit, dass Sie eine Baugenehmigung brauchen. Welche Regeln gelten, bestimmen Bebauungsplan, Landesbauordnung und die Camping- und Wochenendplatzverordnung Ihres Landes; die Schwellenwerte unterscheiden sich deutlich.
- Wohnmobilisten erwarten Frischwasser, Entsorgung für Grauwasser und Toilettenkassetten, Strom und Müllbehälter. Wer Trinkwasser für Dritte bereitstellt, sollte die Anzeigepflichten nach § 11 TrinkwV mit dem Gesundheitsamt klären.
- Im Betrieb gelten Preisangabenrecht, Meldescheine für ausländische Gäste (§ 29 BMG), gegebenenfalls Kurbeitrag nach Ortssatzung, die Beherbergungsstatistik für Campingplätze ab zehn Stellplätzen und die Umsatzsteuer.
- Belastbare Durchschnittswerte für Investitionskosten liegen nicht vor. Holen Sie früh Angebote für Erschließung, Befestigung und Technik ein und rechnen Sie mit eigenen Annahmen.
Markt und Standort
Die Nachfrage ist da, der Wettbewerb aber auch. Eine Übernachtung auf einem Wohnmobilstellplatz war 2025 laut Statistischem Bundesamt um 32,2 % teurer als 2020. Das Verzeichnis stellplatz.info zählt 4.465 Wohnmobilstellplätze in Deutschland, davon 490 mit dem Preisniveau „kostenlos“. Der promobil-Stellplatz-Atlas „Günstig & Gut“ 2025 führt über 700 Plätze, die für Fahrzeug und zwei Personen höchstens 10 EUR je Nacht kosten, 260 davon gebührenfrei. Ein Ratgeberportal nennt meist 10 bis 25 EUR je Nacht, für kommunale Plätze 0 bis 10 EUR (Stand 2025/2026).
Stellplätze sind laut PiNCAMP für kurze Aufenthalte von einer bis fünf Nächten gedacht und haben meist weder feste An- und Abreisezeiten noch ständiges Personal. Ein neuer Platz muss deshalb nicht durch Freizeitangebote überzeugen, sondern durch Lage, Ruhe, einfache Abläufe und eine funktionierende Ver- und Entsorgung. Prüfen Sie bei der Standortwahl:
- Anfahrt: Kommen auch lange und schwere Fahrzeuge ohne enge Kurven, niedrige Durchfahrten oder Gewichtsbeschränkungen auf den Platz?
- Umgebung: Liegen Ortskern, Gaststätten, Einkauf, Rad- und Wanderwege oder Sehenswürdigkeiten in Laufweite? Gibt es eine Bushaltestelle?
- Ruhe: Wie stark belasten Straße, Bahn, Gewerbe oder Landwirtschaft? Wo wohnen Nachbarn, die sich gestört fühlen könnten?
- Fläche: Ist der Untergrund eben und tragfähig, auch nach Regen? Liegt die Fläche hochwassergefährdet?
- Anschlüsse: Wie weit sind Trinkwasser, Abwasserkanal und Stromanschluss entfernt? Leitungslängen treiben die Kosten.
Genehmigung: Baurecht und Landesverordnungen
Baurechtlich ist ein Stellplatz ein Vorhaben, wenn bauliche Anlagen errichtet, geändert oder anders genutzt werden oder größere Aufschüttungen und Abgrabungen anfallen; dann gelten die Zulässigkeitsregeln der §§ 30 bis 37 BauGB (§ 29 Abs. 1 BauGB). Liegt die Fläche in einem Bebauungsplan, muss der Platz zu dessen Festsetzungen passen. Die Baunutzungsverordnung kennt eigens „Campingplatzgebiete“ als Sondergebiete, die der Erholung dienen; dort sind Campingplätze und Zeltplätze zulässig (§ 10 Abs. 1 und 5 BauNVO). Im Außenbereich gehören Stellplätze nicht zu den in § 35 Abs. 1 BauGB ausdrücklich aufgezählten begünstigten Vorhaben. Als sonstiges Vorhaben kann ein Platz dort nur im Einzelfall zugelassen werden, wenn er öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB). Andernfalls braucht es einen Bebauungsplan der Gemeinde.
Wie ernst Behörden fehlende Genehmigungen nehmen, zeigt ein Fall aus Sachsen-Anhalt: Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg bestätigte eine Nutzungsuntersagung und wertete einen Campingplatz als zusammenhängende Gesamtanlage, die eine Baugenehmigung braucht.
Hinzu kommt Landesrecht. Die Länder regeln Camping- und Wochenendplätze in eigenen Verordnungen, mit unterschiedlichen Schwellen:
| Land | Regelung | Schwelle und Besonderheit |
|---|---|---|
| Nordrhein-Westfalen | Camping- und Wochenendplatzverordnung (CW VO) | gilt für Campingplätze mit mehr als drei Wohnwagen oder Zelten; kommunale Plätze für Wohnmobile, die nur zum vorübergehenden Übernachten eingerichtet sind, sind keine Campingplätze im Sinne der Verordnung |
| Baden-Württemberg | Camping- und Wochenendplatzverordnung (CPlVO) vom 13.06.2023, gültig ab 01.07.2023 | Campingplatz erst ab sechs Standplätzen (vorher ab vier); Plätze für bis zu zehn Fahrzeuge, die nur dem vorübergehenden Übernachten dienen, fallen nicht unter den Begriff |
| Brandenburg | Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung (BbgCWPV) | eigene bauaufsichtliche Anforderungen; Schwellen im Verordnungstext prüfen |
| weitere Länder | eigene Verordnungen, etwa in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und im Saarland | Begriffe und Schwellen weichen ab |
Fällt Ihr Platz nicht unter die Landesverordnung, heißt das nicht, dass er genehmigungsfrei ist: Das allgemeine Baurecht gilt trotzdem. So gehen Sie vor:
- Frühes Gespräch mit Gemeinde und Bauaufsicht, am besten mit Lageplan, Zahl der Plätze und Skizze der Zufahrt; bei Unsicherheit eine Bauvoranfrage stellen.
- Fachstellen einbinden: Naturschutz, Wasser- und Abwasserbehörde, Brandschutz, Straßenverkehrsbehörde für die Zufahrt, Gesundheitsamt für das Trinkwasser.
- Bauantrag stellen; welche Unterlagen nötig sind und wer sie einreichen darf, regelt die Landesbauordnung.
- Gewerbe anzeigen: Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes anfängt, muss das der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (§ 14 Abs. 1 GewO). Für landwirtschaftliche Betriebe und Kommunen gelten Besonderheiten; Hinweise für Höfe stehen im Beitrag Stellplätze auf dem eigenen Hof anbieten.
Ausstattung: Was Wohnmobilisten erwarten
| Bereich | Mindestens | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Zufahrt und Stellflächen | ebene, befestigte Flächen, Wendemöglichkeit, klare Beschilderung | maximale Fahrzeuglänge angeben, Rangierflächen einplanen |
| Frischwasser | Zapfstelle mit Trinkwasserqualität, getrennt von der Entsorgung | Anzeigepflichten nach § 11 TrinkwV mit dem Gesundheitsamt klären |
| Entsorgung | Bodeneinlass für Grauwasser, Ausguss für Toilettenkassetten mit Spülmöglichkeit | Einleitung mit dem Abwasserbetrieb abstimmen |
| Strom | Stromsäulen mit ausreichender Absicherung | pauschal oder nach Verbrauch; bei Verbrauch Preis je kWh angeben |
| Beleuchtung | Zufahrt, Wege und Entsorgungsstation | Nachbarn nicht blenden |
| Müll | Behälter mit Trennung | Abholung nach kommunaler Satzung |
| Sanitär | nicht in jedem Fall vorgeschrieben | Landesverordnung und Genehmigung maßgeblich |
Bei Frischwasser ist Hygiene das A und O: Zapfstelle und Entsorgung gehören räumlich getrennt, damit niemand den Trinkwasserschlauch neben dem Kassettenausguss ablegt. Die Trinkwasserverordnung sieht für Anlagen, aus denen im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit Trinkwasser abgegeben wird, Anzeige- und je nach Anlagenart Untersuchungspflichten vor. Welche davon Ihren Platz treffen, klärt das Gesundheitsamt.
Beim Strom haben Sie zwei Wege: eine Pauschale im Übernachtungspreis oder die Abrechnung nach Verbrauch über Säulen mit Zähler. Rechnen Sie nach Verbrauch ab, geben Sie den Arbeitspreis je Kilowattstunde an (§ 14 Abs. 1 und 4 PAngV).
Betrieb: Bezahlung, Preise und Pflichten
Bezahlung. Für Plätze ohne Personal kommen ein Kassenautomat an der Einfahrt, eine Schranke mit Kartenzahlung, Vorkasse über Internet oder App oder die Zahlung beim Betreiber infrage, etwa im Hofladen. Entscheidend ist, dass Gäste auch spät abends ohne Rückfrage bezahlen können und Sie die Belegung nachvollziehen.
Preise. Gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise anzugeben, einschließlich Umsatzsteuer und aller Pflichtbestandteile wie Personen- oder Strompauschalen (§ 3 Abs. 1 PAngV). Wer Leistungen anbietet, hat ein Preisverzeichnis am Ort des Angebots anzubringen (§ 12 Abs. 1 und 2 PAngV); für Einstell- und Parkplätze, die für weniger als einen Monat vermietet werden, verlangt § 15 Abs. 2 PAngV ein Preisverzeichnis am Anfang der Zufahrt. Welche Vorschrift auf einen Wohnmobilstellplatz passt, ist nicht eindeutig; ein gut lesbares Preisschild an der Einfahrt deckt beide ab. Einzelheiten stehen im Beitrag Preisangaben für Campingplätze.
Kurbeitrag. Liegt der Platz in einem Ort mit Kurbeitrags- oder Gästebeitragssatzung, regelt die Satzung, ob und wie Sie den Beitrag erheben und abführen. Mehr dazu im Beitrag Kurtaxe beim Camping.
Meldescheine. Wer im Wohnmobil auf einem gewerbs- oder geschäftsmäßig überlassenen Platz übernachtet, ist von der allgemeinen Meldepflicht befreit, solange er im Inland gemeldet ist; ausländische Gäste müssen aber auch hier am Ankunftstag einen besonderen Meldeschein unterschreiben (§ 29 Abs. 2 und 4 BMG). Sie als Betreiber halten die Meldescheine bereit (§ 30 Abs. 1 BMG) und bewahren ausgefüllte Scheine ein Jahr ab Abreise auf (§ 30 Abs. 4 BMG). Eine elektronische Erfüllung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (§ 29 Abs. 5 BMG). Auf Plätzen ohne Personal braucht es dafür eine Lösung, etwa eine Anmeldung am Automaten oder vorab im Internet; siehe auch Meldeschein auf dem Campingplatz.
Statistik. Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen gelten als Beherbergungsbetriebe im Sinne des Beherbergungsstatistikgesetzes (§ 3 Abs. 1 BeherbStatG). Gemeldet werden monatlich unter anderem Ankünfte und Übernachtungen, bei Gästen aus dem Ausland nach Herkunftsland, und die Zahl der Stellplätze (§§ 2 und 4 BeherbStatG); es besteht Auskunftspflicht (§ 6 Abs. 1). Existenzgründer sind im Jahr der Eröffnung befreit, in den beiden Folgejahren bei weniger als 800.000 EUR Umsatz (§ 6 Abs. 3). Ob Ihr Stellplatz erfasst wird, teilt Ihnen das Statistische Landesamt mit.
Umsatzsteuer. Die kurzfristige Vermietung von Campingflächen unterliegt dem ermäßigten Satz von 7 %; Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, sind davon ausgenommen (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Das Gesetz nennt außerdem die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen gesondert (§ 4 Nr. 12 Satz 2 UStG). Wie Ihr Stellplatz, Strom und Entsorgung einzuordnen sind, klären Sie mit der Steuerberatung; Grundlagen im Beitrag Umsatzsteuer beim Campingplatz. Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG).
Kosten und Beispielrechnung
Für Investitionskosten liegen keine belastbaren Durchschnittswerte vor; Erschließung und Untergrund unterscheiden sich von Fläche zu Fläche stark. Gliedern Sie Ihre Planung deshalb nach Posten und holen Sie für jeden Posten Angebote ein:
| Posten | Kostentreiber | Angebot von |
|---|---|---|
| Planung und Genehmigung | Bauantrag, Gutachten, Auflagen | Architektur- oder Ingenieurbüro |
| Erschließung Wasser, Abwasser, Strom | Leitungslängen, Anschlussgebühren | Versorger, Tiefbau |
| Befestigung der Flächen | Bodenbeschaffenheit, Zahl der Plätze | Garten- und Landschaftsbau, Tiefbau |
| Ver- und Entsorgungsstation | Bauart, Frostschutz, Automat | Hersteller, Installateur |
| Stromsäulen und Beleuchtung | Zahl der Anschlüsse, Zähler | Elektrofachbetrieb |
| Bezahlsystem, Schranke, Schilder | Technik, Gebühren je Zahlung | Anbieter von Kassen- und Zugangssystemen |
Laufend kommen Wasser, Abwasser und Strom, Müllabfuhr, Reinigung und Kontrolle, Wartung, Versicherung, Winterdienst und Gebühren des Bezahlsystems hinzu.
Beispielrechnung für die Einnahmen (Annahmen, keine Marktwerte): 10 Plätze, 15 EUR je Nacht einschließlich Umsatzsteuer und eine durchschnittliche Belegung von 40 % über 365 Tage ergeben 1.460 Übernachtungen und 21.900 EUR brutto. Bei 7 % Umsatzsteuer bleiben 20.467,29 EUR netto, bei 19 % wären es 18.403,36 EUR. Ziehen Sie davon die laufenden Kosten ab; teilen Sie die Investition durch den verbleibenden Überschuss, erhalten Sie die Jahre bis zur Amortisation. Die Rechnung zeigt auch, warum die Einordnung bei der Umsatzsteuer und eine mögliche Kleinunternehmerregelung für kleine Plätze wirtschaftlich zählen.
Haftung und Platzordnung
Wer einen Platz für Gäste öffnet, haftet für Schäden, die er vorsätzlich oder fahrlässig an Leben, Körper, Gesundheit oder Eigentum anderer verursacht (§ 823 Abs. 1 BGB). Halten Sie Zufahrt, Wege und Entsorgungsstation deshalb in sicherem Zustand: Beleuchtung, rutschfeste Flächen, Winterdienst, Kontrolle von Bäumen und Einbauten. Eine Betriebshaftpflichtversicherung, die den Stellplatz ausdrücklich einschließt, gehört zur Grundausstattung. Eine kurze Platzordnung am Eingang regelt Aufenthaltsdauer, Ruhezeiten, Entsorgung nur an der Station, Feuer und Grillen sowie das Verhalten bei Starkregen oder Sturm.
Ist Ihr Stellplatz genehmigt, können Sie ihn kostenlos auf campinga eintragen: Platz eintragen. Wohnmobilisten finden dort unter Wohnmobilstellplätze Preise, Ver- und Entsorgung, Stromanschluss und die maximale Fahrzeuglänge. Wie Sie darüber hinaus online gefunden werden, zeigt der Beitrag Campingplatz online sichtbar machen ohne Provision.
Häufige Fragen
Brauche ich für drei Stellplätze auf meinem Grundstück eine Genehmigung?
Das hängt von Land und Standort ab. In Nordrhein-Westfalen gilt die Camping- und Wochenendplatzverordnung erst ab mehr als drei Wohnwagen oder Zelten, in Baden-Württemberg ist ein Platz mit bis zu fünf Standplätzen kein Campingplatz. Das allgemeine Baurecht kann trotzdem eine Genehmigung verlangen, etwa für eine Nutzungsänderung. Klären Sie das schriftlich mit der Bauaufsicht.
Muss ich Toiletten und Duschen bauen?
Das bestimmen Landesverordnung und Genehmigung im Einzelfall. Aus Gästesicht unverzichtbar ist eine Entsorgungsmöglichkeit für Grauwasser und Toilettenkassetten.
Darf ich Strom pauschal abrechnen?
Ja, Sie können Strom in den Übernachtungspreis einrechnen; dann ist er Teil des Gesamtpreises. Rechnen Sie nach Verbrauch ab, nennen Sie den Preis je Kilowattstunde.
Fazit
Ein Wohnmobilstellplatz ist technisch überschaubar, rechtlich aber kein Selbstläufer. Beginnen Sie mit Gemeinde und Bauaufsicht, bevor Sie Geld in Technik stecken, und prüfen Sie die Verordnung Ihres Landes genau. Planen Sie eine hygienisch saubere Ver- und Entsorgung, klare Preise und eine Bezahllösung, die ohne Personal funktioniert. Rechnen Sie mit eigenen Angeboten und vorsichtigen Annahmen zur Belegung; wer kostenlose und günstige Plätze in der Umgebung kennt, setzt den eigenen Preis realistisch an.
Quellen
- „Camping boomt weiter: 44,7 Millionen Übernachtungen im Jahr 2025“, Pressemitteilung N020, Statistisches Bundesamt (Destatis). https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_N020_45412_61.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Find 4465 motorhome pitches in Germany“, stellplatz.info. https://stellplatz.info/en/rv-campsite/germany (abgerufen am 28.09.2026)
- „promobil Stellplatz-Atlas Extra 01/2025: 700 Plätze bis 10 Euro“, Motorbuch-Versand. https://motorbuch-versand.de/motorbuch/32233-promobil-stellplatz-atlas-01-2025 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Wohnmobilstellplatz Kosten pro Nacht“, camping-rechner.de. https://www.camping-rechner.de/rechner/stellplatz.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Campingplatz oder Stellplatz: Der Vergleich“, PiNCAMP by ADAC. https://www.pincamp.de/magazin/ratgeber/fuer-einsteiger/campingplatz-stellplatz-vergleich (abgerufen am 28.09.2026)
- „Verordnung über Camping- und Wochenendplätze (Camping- und Wochenendplatzverordnung – CW VO)“, Land Nordrhein-Westfalen, RECHT.NRW.DE. https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/01012019-verordnung-ueber-camping-und-wochenendplaetze-camping-und/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Campingplatzverordnung“, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/erlasse-und-vorschriften/campingplatzverordnung (abgerufen am 28.09.2026)
- „Alles einfacher: Neue Campingplatzverordnung in Baden-Württemberg“, CampingImpulse. https://campingimpulse.de/blickpunkte/alles-einfacher-neue-campingplatzverordnung-in-baden-wuerttemberg/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Brandenburgische Camping- und Wochenendhausplatz-Verordnung (BbgCWPV)“, Land Brandenburg, BRAVORS. https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212086 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Nutzungsuntersagung für einen Campingplatz“, anwalt.de. https://www.anwalt.de/rechtstipps/nutzungsuntersagung-fuer-eine-campingplatz-258240.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Baugesetzbuch (BauGB), §§ 29 und 35“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__35.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Baunutzungsverordnung (BauNVO), § 10“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__10.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Gewerbeordnung (GewO), § 14“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Trinkwasserverordnung (TrinkwV), § 11“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/__11.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Preisangabenverordnung (PAngV), §§ 3, 12, 14, 15“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__15.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Bundesmeldegesetz (BMG), §§ 29 und 30“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__29.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Beherbergungsstatistikgesetz (BeherbStatG), §§ 2 bis 6“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/beherbstatg_2003/__3.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Umsatzsteuergesetz (UStG), §§ 4 Nr. 12, 12 und 19“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 823“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html (abgerufen am 28.09.2026)
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.