Das Wichtigste in Kürze
- Dauer- und Saisoncamper belegen nach Angaben des Campingverbands BVCD rund 45 % der Stellplätze auf deutschen Campingplätzen. Sie sind für viele Plätze eine planbare Einnahme.
- Interessenten vergleichen Region, Parzelle, Anschlüsse und Gesamtkosten. Anzeigen mit Jahrespreis, Nebenkosten, Kaution und Kündigungsfrist ersparen Rückfragen.
- In gefragten Regionen warten Dauercamper nach Ratgeberangaben Monate bis Jahre auf einen Platz. Eine Warteliste mit klaren Regeln schafft Vertrauen.
- Schließen Sie Verträge schriftlich oder zumindest in Textform: Wird ein Grundstück für länger als ein Jahr ohne Textform vermietet, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 578 Abs. 1 Satz 2 mit § 550 BGB).
- Gebunden werden Dauercamper durch eigene Anschlüsse, einen verlässlichen Betrieb auch im Winter, gute Nachbarschaft und rechtzeitige Information.
Wer Dauercamper sind und was sie suchen
Dauercamper mieten eine Parzelle für ein Jahr oder eine Saison und nutzen ihren Wohnwagen oder ihr Mobilheim wie ein Wochenendhaus. Nach Angaben des BVCD, der sich auf die IHK Baden-Württemberg stützt, belegen Dauer- und Saisoncamper rund 45 % der Stellplätze auf deutschen Campingplätzen. Die Unterschiede zwischen beiden Modellen erklärt der Beitrag Saisonplatz oder Dauerplatz; wer beides anbietet, spricht mehr Interessenten an.
Wer einen Dauerplatz sucht, achtet auf andere Dinge als ein Urlaubsgast. Ratgeber und Erfahrungsberichte nennen vor allem diese Punkte:
- Sauberkeit und Zustand des Platzes
- eigener Frischwasser- und Abwasseranschluss an der Parzelle
- Ruhe, eingehaltene Ruhezeiten und die Zusammensetzung der Nachbarschaft, etwa viele oder wenige Kinder
- Einkauf, Imbiss oder Gaststätte auf dem Platz oder in der Nähe
- Entfernung zur nächsten Bushaltestelle und zur nächsten Stadt
Ratgeber empfehlen Interessenten, Plätze etwa an einem Sonntag anzuschauen, um Betrieb und Nachbarschaft zu erleben. Weil viele freie Parzellen nur auf Anfrage vergeben werden, raten sie außerdem, Betreiber direkt anzuschreiben und Region, gewünschte Größe, Wohnwagen, Haustiere, Vorzelt und Startzeitpunkt zu nennen. Für Sie heißt das: Wer freie und bald frei werdende Parzellen sichtbar macht und Anfragen schnell beantwortet, bekommt die Interessenten, die sonst beim Nachbarplatz landen.
Klar sein sollte auch, was ein Dauerplatz nicht ist: ein Wohnsitz. Campingplätze liegen häufig in Sondergebieten, die der Erholung dienen (§ 10 BauNVO). Wie heikel Dauerwohnen ist, zeigt der Campingplatz Drage/Stove: 2017 erklärte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht einen Bebauungsplan, der Dauerwohnen dort legalisieren sollte, für unwirksam; 2022 lehnte es nach einer Gesetzesänderung einen Eilantrag gegen einen neuen vorhabenbezogenen Plan nach § 12 Abs. 7 BauGB ab. Details im Beitrag Dauerhaft auf dem Campingplatz wohnen.
Angebot und Preise klar darstellen
Ein vollständiges Angebot beantwortet die Fragen, bevor sie gestellt werden. Wie unterschiedlich Preismodelle sind, zeigen veröffentlichte Preislisten:
| Beispiel | Preis | Was enthalten ist | Stand |
|---|---|---|---|
| Campingpark Bielefeld | 1.380 EUR Grundmiete für 100 m², Kaution 510 EUR | eigener Strom-, Frischwasser- und Abwasseranschluss je Parzelle | 12.03.2026 |
| Park-Camping Iller | 1.570 EUR für die Saison 01.04. bis 15.10.2026, Strom 0,90 EUR je kWh | warmes und kaltes Wasser, Verwaltung, Müll | 2026 |
| Rohloff Ferienpark | 7,00 EUR je m² | Betriebskosten pauschal, Strom und Wasser nach Verbrauch | 2026 |
| Ratgeberangabe | meist 1.000 bis 3.500 EUR im Jahr zuzüglich 300 bis 1.000 EUR Nebenkosten | je nach Platz | 2026 |
Diese Angaben gehören in jedes Dauerplatz-Angebot:
- Parzelle: Größe in m², Lage, Untergrund, Schatten, Zufahrt
- Anschlüsse: Strom mit eigenem Zähler, Wasser, Abwasser
- Preis je Jahr oder Saison, was darin enthalten ist, Verbrauchspreise je kWh und Kubikmeter
- Kaution, Vertragslaufzeit, Kündigungsfrist, Bewerbungsfrist
- zulässige Bauten wie Vorzelt, Terrasse oder Gerätebox
- Regeln für Winter, Besuch, Hunde und Untervermietung
Gegenüber Verbrauchern sind Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer und aller Pflichtbestandteile anzugeben (§ 3 Abs. 1 PAngV); gliedern Sie den Preis auf, heben Sie den Gesamtpreis hervor (§ 3 Abs. 3 PAngV). Rechnen Sie Strom nach Verbrauch ab, nennen Sie den Preis je Kilowattstunde (§ 14 PAngV). Weisen Sie außerdem auf kommunale Abgaben hin, die Ihre Dauercamper treffen können: In Graal-Müritz etwa zahlen Dauercamper laut Kurabgabesatzung 2025 pauschal 78,40 EUR im Jahr, und manche Gemeinden erheben auf Wohnwagen und Mobilheime auf Dauerstandplätzen Zweitwohnungsteuer, sofern ihre Satzung das regelt. Wer das vorab erfährt, fühlt sich später nicht überrumpelt. Mehr dazu in den Beiträgen Preisangaben für Campingplätze und Was kostet Dauercamping?.
Verträge und Warteliste fair organisieren
Ratgeber ordnen den Dauerplatzvertrag als Miete einer Grundstücksfläche ein. Daraus folgen einige Punkte, die Sie ausdrücklich regeln sollten:
- Form: Ein Grundstücksmietvertrag über mehr als ein Jahr, der nicht in Textform geschlossen wird, gilt für unbestimmte Zeit (§ 578 Abs. 1 Satz 2 mit § 550 BGB).
- Kündigung: Fehlt eine Regelung und ist die Miete nach Monaten oder längeren Zeitabschnitten bemessen, gilt die gesetzliche Frist: spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB).
- Untervermietung: Ohne Ihre Erlaubnis darf der Mieter den Gebrauch keinem Dritten überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB). Legen Sie fest, ob und wie Dauercamper ihren Wagen an Gäste vermieten dürfen.
- Vertragsende: Der Mieter muss die Mietsache zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Regeln Sie, bis wann der Wagen entfernt sein muss und unter welchen Bedingungen er am Platz an einen Nachfolger verkauft werden darf.
- Preisanpassungen: Legen Sie fest, wann und wie Sie Preise anpassen, und kündigen Sie Änderungen früh an.
Einzelheiten zu Laufzeit, Kündigung und Pflichten stehen im Beitrag Dauercamping-Vertrag.
Wartelisten werden sehr unterschiedlich geführt. Manche Plätze beginnen die Liste jedes Jahr neu, Bewerbungen gelten dort nur ein Jahr; andere verzichten auf eine Liste und vergeben nach dem Prinzip „wer zuerst kommt“. Wichtig ist, dass Interessenten die Regeln kennen:
| Modell | So funktioniert es | Worauf Sie achten |
|---|---|---|
| Liste nach Eingang | Reihenfolge nach Datum der Bewerbung | jährliche Bestätigung verlangen, damit die Liste aktuell bleibt |
| Liste nach Passung | Vergabe nach Parzellengröße, Fahrzeug, Wünschen | Kriterien vorab schriftlich festlegen und einhalten |
| jährliche Neuauflage | Bewerbungen gelten ein Jahr | Stichtag nennen, Bewerber rechtzeitig erinnern |
| keine Liste | wer zuerst kommt, erhält die Parzelle | freie Plätze schnell und öffentlich bekannt machen |
Speichern Sie für die Liste nur, was Sie für die Vergabe brauchen, und sagen Sie Bewerbern ehrlich, wie lange es voraussichtlich dauert.
Freie Dauerplätze vermarkten
Freie Dauerplätze werden über Kleinanzeigen, spezialisierte Campingseiten und Gruppen in sozialen Netzwerken angeboten. Auf kleinanzeigen.de gibt es eigene Rubriken für Dauerstellplätze mit Angeboten, etwa Übernahmen von Wohnwagen mit Vorzelt, und mit Gesuchen wie „Dauerstellplatz gesucht“. Diese Gesuche sind eine Chance: Sie nennen Region, Größe und Wünsche. Antworten Sie mit einem konkreten Angebot aus Parzelle, Preis und Besichtigungstermin.
Behalten Sie auch Übernahmen im Blick. Wenn Dauercamper ihren Wagen samt Vorzelt privat „mit Platz“ anbieten, sollten Käufer wissen, dass der Platzvertrag nicht automatisch übergeht. Machen Sie Ihre Regeln dafür öffentlich und prüfen Sie Käufer wie jeden anderen Bewerber.
Auf der eigenen Website lohnt eine eigene Seite für Dauer- und Saisonplätze: Parzellenplan, aktuelle Verfügbarkeit, Preisliste, Musterregeln, echte Fotos einzelner Parzellen und ein Bewerbungsformular. Laden Sie zu Besichtigungsterminen am Wochenende ein, wenn Platz und Nachbarschaft lebendig sind. Ein Saisonplatz kann für Unentschlossene ein guter Einstieg sein.
Auf campinga können Sie Dauerstellplätze als eigene Unterkunftsart mit Preis pro Jahr, Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfrist und Bewerbungsfrist anlegen; Suchende können dort außerdem Platz-Gesuche mit Region und Budget aufgeben. Der Eintrag ist kostenlos: Platz eintragen. Wie Dauerplätze für Suchende aussehen, zeigt die Übersicht Dauer- und Saisonplätze.
Dauercamper halten: Infrastruktur, Gemeinschaft, Kommunikation
Jeder Dauercamper, der bleibt, erspart Ihnen Leerstand und neue Vermarktung. Drei Bereiche verdienen dafür besondere Aufmerksamkeit.
Infrastruktur. Eigene Strom-, Frischwasser- und Abwasseranschlüsse je Parzelle sind ein Argument, das Anbieter in ihren Preislisten ausdrücklich nennen. Im Winter unterscheiden sich Plätze deutlich: Manche stellen das Wasser an den Parzellen vor dem ersten Frost ab, andere garantieren auch im Winter Beleuchtung, Müllabfuhr und beheizte Sanitärräume. Sagen Sie klar, was gilt, und geben Sie Dauercampern vor der Winterpause Termine und Hinweise an die Hand, etwa mit dem Beitrag Wohnwagen auf dem Dauerplatz winterfest machen.
Gemeinschaft. Auf Dauerplätzen entstehen oft enge Nachbarschaften. Fördern Sie das mit wenigen, gut geplanten Anlässen wie Saisonauftakt oder Sommerfest, mit einem festen Ansprechpartner für Dauercamper und mit einer Platzordnung, die für alle gleich gilt.
Kommunikation. Informieren Sie vor jeder Saison in Textform über Preise, Termine, Baumaßnahmen und Regeländerungen. Beantworten Sie Beschwerden zügig und dokumentieren Sie Absprachen. Bitten Sie Dauercamper, die kündigen, um ein kurzes Abschlussgespräch: Die Gründe zeigen, wo Sie nachbessern können.
| Maßnahme | Wirkung | Aufwand |
|---|---|---|
| eigene Anschlüsse je Parzelle | Komfort, verbrauchsgerechte Abrechnung | hoch, einmalig |
| Jahresplan mit Preisen, Terminen, Regeln | Planungssicherheit | gering |
| Winterinformation mit Abschaltterminen | weniger Frostschäden und Rückfragen | gering |
| Gemeinschaftsanlässe | Bindung und Nachbarschaft | gering bis mittel |
| Abschlussgespräch bei Kündigung | Gründe für Abwanderung erkennen | gering |
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Kaution sein?
Die gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten (§ 551 Abs. 1 BGB) gehört zum Wohnraummietrecht; § 578 Abs. 1 BGB überträgt sie nicht auf Grundstücksmieten. Vereinbaren Sie eine angemessene Kaution und regeln Sie, wofür sie haftet, etwa für die Räumung der Parzelle. Ein veröffentlichtes Beispiel: 510 EUR in Bielefeld.
Darf ein Dauercamper seinen Wagen mit Platz verkaufen?
Den Wagen ja, den Platz nicht. Der Vertrag besteht zwischen Ihnen und dem bisherigen Mieter; ein Käufer braucht einen eigenen Vertrag mit Ihnen. Legen Sie die Bedingungen dafür vorab fest.
Lohnen sich Saisonplätze neben Jahresplätzen?
Sie sprechen Interessenten an, die sich nicht sofort für ein ganzes Jahr binden wollen. Zugleich lernen Sie und der Gast einander eine Saison lang kennen, bevor ein Jahresvertrag geschlossen wird.
Was tun, wenn jemand dauerhaft auf dem Platz wohnen will?
Klären Sie, was Bebauungsplan und Genehmigung Ihres Platzes zulassen. In Sondergebieten, die der Erholung dienen, ist Dauerwohnen grundsätzlich unzulässig; zulassen kann es die Gemeinde etwa über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 Abs. 7 BauGB).
Fazit
Dauercamper sind treue Gäste, wenn Angebot und Alltag zusammenpassen. Gewinnen lassen sie sich mit vollständigen Angaben zu Parzelle, Gesamtpreis, Nebenkosten und Vertrag, mit schnellen Antworten auf Anfragen und Gesuche und mit einer fair geführten Warteliste. Halten lassen sie sich mit verlässlicher Infrastruktur, klaren Regeln für Winter, Untervermietung und Verkauf, einer lebendigen Nachbarschaft und frühzeitiger Information. Wer zudem nach jeder Kündigung nach den Gründen fragt, erkennt Probleme, bevor sie die Warteliste leeren.
Quellen
- „Zahlen und Werte – Fakten“, BVCD Bundesverband der Campingwirtschaft in Deutschland e.V. https://www.bvcd.org/fakten/zahlen-und-werte/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Dauerstellplatz finden: Tipps, Kosten & Versicherung“, campena. https://campena.de/dauercamping-dauerstellplatz-finden/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Worauf achten bei der Wahl eines Dauercampingplatzes?“, Wohnwagenforum. https://www.wohnwagenforum.de/worauf-achten-bei-der-wahl-eines-dauercampingplatzes-t44635.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Dauerstellplätze“, Campingpark Bielefeld. https://camping-bielefeld.de/de/campen/dauerstellplaetze/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Saisonstellplätze“, Park-Camping Iller. https://www.camping-iller.de/preise-infos/dauercamper/ (abgerufen am 28.09.2026)
- „Preise“, Rohloff Ferienpark. https://ferienpark.de/en/preise (abgerufen am 28.09.2026)
- „Suche ‚Dauerstellplatz‘“, kleinanzeigen.de. https://www.kleinanzeigen.de/s-dauerstellplatz/k0 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Dauercamping am Bodensee – auch im Winter campen“, bodenseeferien.de. https://www.bodenseeferien.de/camping/wintercamping-art-11337 (abgerufen am 28.09.2026)
- „Kurabgabesatzung 2025“, Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz. https://www.gemeinde-graalmueritz.de/fileadmin/media/Satzungen/Kurabgabesatzung-2025.pdf (abgerufen am 28.09.2026)
- „Doch nicht mobil? Zweitwohnungsteuer für Dauercamper“, Haufe. https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/doch-nicht-mobil-zweitwohnungsteuer-fuer-dauercamper_190_392772.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Dauerwohnen auf dem Campingplatz ist unzulässig“, Presseinformation, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht. https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/dauerwohnen-auf-dem-campingplatz-ist-unzulaessig-150519.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Dauerwohnen auf dem Campingplatz Drage/Stove (Elbmarsch) nach Gesetzesänderung zulässig“, Presseinformation, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht. https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/dauerwohnen-auf-dem-campingplatz-drage-stove-elbmarsch-nach-gesetzesanderung-zulassig-213568.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 540, 546, 550, 551, 578 und 580a“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__578.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Preisangabenverordnung (PAngV), §§ 3 und 14“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__3.html (abgerufen am 28.09.2026)
- „Baunutzungsverordnung (BauNVO), § 10, und Baugesetzbuch (BauGB), § 12“, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de. https://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/__10.html (abgerufen am 28.09.2026)
Text: Redaktion campinga, Stand 28.09.2026. Keine Rechtsberatung; Gesetzesangaben ohne Gewähr. Hinweise auf Fehler nehmen wir gern entgegen.